Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 10434 von 14453 Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:13 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.308 |
Neuester Beitrag: | 31.07.25 18:50 | von: Investor Glo. | Leser gesamt: | 104.755.619 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 10.659 | |
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Die Zahlen kommen morgen vorbörslich und werden sehr gut. Über 2 Mrd. EUR Cash dank Weihnachtsgeschäft und ohne Corona. Ist ja erst im März richtig eingeschlagen. In letzter Zeit sind die Herren etwas agiler, deshalb werden sie nicht nach Börsenschluß kommen.
Noch ein Gedanke zum Vergleich und Tekki. Am wichtigsten sind die Kläger in Europa. Wenn die alle annehmen und die Klagen in Deutschland und den Niederlanden damit hinfällig werden, wären wir einen gigantischen Schritt weiter. Wie die Rechtslage in SA ist, wissen ja alle.
Ich für meinen Teil will den Rotz nur noch mit +/- 0 (EK 0,09xxx) aus dem Depot haben.
LG gobe
Nur meine Meinung
Mein Gedanke zu Tekki. fbo hat völlig Recht. Sehen wir es mal pragmatisch. Erstens Urteil in SA. Zweitens hat SH ein für die Umstände überdurchschnittliches Angebot auf den Tisch gelegt. Richter lieben Vergleiche, da weniger Arbeit. Die Chance eine Klage zu gewinnen, nachdem ein fairer Vergleich ausgeschlagen wurde sinkt signifikant. Im Grunde ist die Tekki Aktion positiv, wenn sie alleine mit ihrer ablehnenden Position bleiben. Wir sparen das Geld, das Risiko wäre überschaubar und step 3 wäre dennoch durchführbar. Und ob dann in 5-6 Jahren ein Urteil kommt, wäre fast egal. Selbst im worst case wären das bummelig 50-100 Mios, je nach Auslegung. Die dann locker durch das gesparte Geld der Umschuldung gezahlt werden kann. Bei Kursen um dann vielleicht 1€ eh kein Ding;)
Danke für das Teilen deiner IR Anfrage.
Deine Fragestellung bzgl. der eventuellen Rückgabe der Steinhoffaktien im Rahmen der Entschädigung treibt mich auch schon länger um, da in letzten Monaten von GEPF, ESKOM Pensionsfonds, sogar CALIFORNIAPUBLIC EMPLOYEES RETIREMENT SYSTEM, Vanguard, Blackrock, Fidelity usw. zu beobachten war, dass sie ihren Aktienbestand wieder in Richtung Vorcrashniveau brachten.
Die Frage, die sich mir stellte:
Müssen diese Steinhoffaktien im Rahmen der Entschädigung zurückgegeben werden?
Dass Pensionsfonds Aktien wie sie die Steinhoffaktie momentan darstellt wohl nicht als Investment kaufen dürften.
Wäre die Rückgabe eine Bedingung, dann stünden wir Kleinanleger bald allein als Shareholder in der offiziellen Liste. Titan, Lancaster, GEPF, PIC, Town Investment, BUS VEN Investment (BVI) und einige wenige ZA Fondsgesellschaften, wenn die aus der Liste verschwinden und dazu noch die Trust Entity und natürlich die noch aufgeführten Steinhoff Treasuries.
Dann wäre die SIHNV Aktie bald wirklich als Volksaktie angekommen.
Im Entschädigungsverfahren ist sie leider auch nur eine Berechnungsgrundlage und nicht Teil der Entschädigung.
Nur so ist ja auch die erhöhte Schadensersatzsumme erklärbar....
Ausriss aus einem Artikel zum companies act. Letzter Satz ist interessant.
Quelle: https://www.polity.org.za/…/here-be-dragons-compromises-wit…
"Abschnitt 155 (6) des Kompromisskapitels im Gesetz über neue Gesellschaften sieht vor, dass
"Ein Antrag ..... wird von den Gläubigern der Gesellschaft .... angenommen, wenn er von einer zahlenmäßigen Mehrheit unterstützt wird, die mindestens 75 % des Wertes der Gläubiger bzw. der Gläubigerklasse repräsentiert, die bei der zu diesem Zweck einberufenen Versammlung persönlich oder durch einen Bevollmächtigten anwesend sind und abstimmen".
[unser Schwerpunkt]
Wie bereits erwähnt, schreibt Abschnitt 311 (2) (a) des Gesetzes über bestehende Unternehmen zwar vor, dass das Vergleichsschema von 75 % der Gläubiger in jeder betroffenen Klasse wertmäßig angenommen werden muss, das Gewohnheitsrecht hat jedoch verlangt, dass 75 % der Gläubiger in jeder betroffenen Klasse sowohl wertmäßig als auch zahlenmäßig dem Vergleichsschema zustimmen müssen. Daher ergriff der Gesetzgeber bei der Abfassung von Abschnitt 155 (6) die Gelegenheit, das Erfordernis des Gewohnheitsrechts zu kodifizieren, wonach ein Vergleichsplan von 75% der Gläubiger in jeder betroffenen Klasse sowohl zahlen- als auch wertmäßig gebilligt werden muss.
Ungeachtet dieser Verbesserung gegenüber den Bestimmungen des Gesetzes über bestehende Gesellschaften ist die Formulierung "ein Vorschlag ... wird von den Gläubigern angenommen worden sein" mehrdeutig. Was bedeutet "angenommen"? Bedeutet es, dass der Vorschlag für die abweichenden Gläubiger verbindlich ist, sobald der erforderliche Prozentsatz der Gläubigerstimmen erreicht ist? Zur Vermeidung von Zweifeln (und im Zweifelsfall kommt es unweigerlich zu Rechtsstreitigkeiten) hätte der Abschnitt explizit sein sollen. Abschnitt 155 (7) (a) des Gesetzes über neue Unternehmen sieht weiterhin vor, dass ein Unternehmen bei Gericht einen Antrag auf Erlass einer Verfügung zur Genehmigung des Vorschlags "stellen" kann. Die Verwendung des Wortes "kann" eröffnet eine ganz neue Dose Würmer. Dies legt nahe, dass es nicht notwendig ist, dass das Unternehmen die Sanktion des Obersten Gerichtshofs einholt, bevor ein Kompromiss für die abweichenden Gläubiger verbindlich wird. Wenn man bedenkt, dass es für das Unternehmen nicht mehr notwendig ist, die Erlaubnis des Obersten Gerichtshofs zu erhalten, um den Kompromissvorschlag zu unterbreiten, bedeutet dies, dass solange eine zahlenmäßige Mehrheit der Gläubiger, die mindestens 75% des Wertes der Forderungen der Gläubiger repräsentieren, dem Kompromissvorschlag zustimmt, der Kompromiss für die abweichende Minderheit der Gläubiger bindend wird, ohne dass das Gericht prüft, ob der Vorschlag fair und gerecht ist.
Dann hätte Steinhoff im low einen Großteil der Shares „eingesammelt“ und würde somit zukünftig auch von Wertsteigerungen profitieren.
Das wäre absolut genial!
Ich kann nur immer wieder den Kopf schütteln,
wenn ich mir den Aktienkurs von Steinhoff anschaue. Innerhalb weniger Monate wurde ein ehemals prächtiges Firmengebäude zum Einsturz gebracht. Alle wissen aber, dass das Geld, um das es bei diesem Bilanzskandal geht, nicht weg ist, sondern ein anderer hat.
Die Frage ist nur wer hat es und kann man sich davon wieder zumindest einen Teil zurückholen. Verantwortlich sind meines Erachtens bei einem solchen Bilanzskandal nicht nur die früheren Mehrheitseigentümer und Vorstände, sondern insbesondere die Aufsichtsräte, Aufsichtsorgane bis hin zur staatlichen Börsenaufsicht.
Kein Mensch kann sich vorstellen, dass eine Daimler Aktie von derzeit ca. € 70 auf über 95 % innerhalb von einem derart kurzen Zeitraum fallen kann. Denn selbst wenn die Schulden und drohenden Schadensersatzansprüche in der Dieselaffäre bei Daimler höher sein sollten, als der zweifache Jahresgewinn, käme keiner auf die Idee, selbst im Fall einer Insolvenz, den Wert der Aktie derartig herunterzudrücken. Für mich ist dieser Fall daher abartig und unbegreiflich.
Immer noch nicht hat sich herumgesprochen, dass selbst im Falle eines Konkurses von Steinhoff der Restwert des Unternehmens (sogar im Falle einer Zerschlagung, also im schlimmsten Fall), einen solch niedrigen Aktienkurs nicht rechtfertigt und viel höher sein müsste, als der Aktienkurs derzeit widerspiegelt.
Aber, um noch einmal auf die Schulden zurückzukommen, stellt sich doch die Frage, was ist mit dem Geld geschehen? Oder sind es nur Buchungsposten in der Bilanz? Im letzten Falle wäre der jetzige Kurs noch absurder und unerklärlicher.
Hat jemand der verantwortlich Handelnden allerdings im ersten Fall Schulden gemacht und das Geld in krimineller Weise verwendet bzw. sogar veruntreut, könnte man es sich vielleicht wiederholen. Dies gilt auch für überzogene Kaufpreise, die vielleicht in sittenwidriger Weise ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung offenbaren und deren Verträge somit im Nachhinein angreifbar wären.
Natürlich kann man genauere Analysen erst nach Vorliegen sämtlicher Bilanzen, auch die der Töchter und derer, an denen man beteiligt ist und sonstige Assets sowie der Muttergesellschaft selbst nach Vorlage der Zahlen am Jahresende vornehmen.
Insoweit könnte ich mir vorstellen, dass da noch einige Überraschungen zutage gefördert würden. Natürlich wissen wir im Forum fast alle, dass der derzeitige Steinhoff-Kurs durch Banken, Hedgefonds und Lehrverkäufer manipuliert wird.
Doch irgendwann kommt die volle Wahrheit ans Licht, die Verantwortlichen werden (hoffentlich) zur Rechenschaft gezogen und das riesige Firmenkonstrukt von «Steinhoff International» wird ein Unternehmen, welches den früheren Rang in der Liste der Möbelhäuser wieder einnehmen wird.
Bis heute weiß ich immer noch nicht, wohin das veruntreute Geld gewandert ist und wer es hat, von den Verantwortlichen ganz zu schweigen. Sog. "Luftbuchungen" (wie z. B. angeblich bei Wirecard) oder überhöhte Bilanzwerte sind keine "Schulden" und Geld, was angeblich nie vorhanden war kann auch nicht verschwunden sein. Veruntreutes Geld kann man mit den heutigen Möglichkeiten wieder aufspüren, denn es ist ja nicht weg, sondern es hat ja ein anderer. Hier werden in den Medien viele Begriffe verwendet, die leider gar keinen Sinn ergeben und an die Fachkenntnisse der Journalisten zweifeln lassen. Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht.
Auch hier haben die Aufsichtsbehörden und Strafverfolgungsbehörden bis heute versagt!
Möglicherweise wird das bis 2025 dauern, aber dieser Step wird kommen wenn Step 2 und 3 abgearbeitet sind.
Die Gelder stecken nun in Josstes Pferdchen und in Wieses Weinbergen. Ich füchte, das Geld ist zum größten Teil weg.
Wahrscheinlich hat man mit den großen schon verhandelt und die Kleinen haben paar Tage/Wochen.
Kann jederzeit kommen ob positiv oder negativ.
1-2 Wochen wird es schon dauern. Die Kläger wollen ja nicht ihr Gesicht verlieren und werden daher nicht binnen 24h eine Zustimmung geben.