Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 10290 von 14453 Neuester Beitrag: 26.07.25 09:03 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.307 |
Neuester Beitrag: | 26.07.25 09:03 | von: Madone | Leser gesamt: | 103.722.201 |
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Es ist tadellos möglich, technisch zahlungsunfähig zu sein, beim noch sein, Schuld zurückzuerstatten. Es ist auch möglich, technisch lösend und nicht imstande zu sein, Schuld zurückzuerstatten. Dieses ist, weil technische Insolvenz nur auf dem Bilanz basiert und Bargeldumläufe ignoriert. Zusätzlich ist Buchwert zu Weiterverkaufwert sehr unterschiedlich.
Ein einfaches Beispiel der technischen Insolvenz, die nicht zu tatsächliche Insolvenz führt, würde eine Einzelperson, die negative Billigkeit in einem hypothekarisch belasteten Eigentum hat, keine anderen Anlagegüter, aber ein Einkommen, das genügend ist, mit den Hypothekenrückzahlungen aufrechtzuerhalten sein. Ein Geschäft konnte technisch zahlungsunfähige durchgehende ähnliche Fälle in Vermögenswerte oder durch beträchtliche Ausgabe werden, die nicht wie Forschung großgeschrieben werden kann.
Andererseits kann eine Firma, die technisch lösend ist, aber, das nicht mehr rentabel ist, zahlungsunfähig gut werden. Der Weiterverkaufwert der Anlagegüter ist häufig viel niedriger als ihr Buchwert. In einigen Sektoren wie Bankverkehr, ist es häufig nützlich, zu betrachten, ob eine Firma technisch lösend sein würde, wenn alle Anlagegüter völlig markiert zum Markt waren.
Erlaubterweise stellt technische Insolvenz an sich keine Probleme dar (in Großbritannien). Eine Einzelperson kann erklärtes Bankrupt durch ein Gericht auf Bitten von selbst oder einem unbezahlten Gläubiger nur sein. Eine technisch zahlungsunfähige Firma ist frei zu handeln zu halten, solange die Direktoren angemessen, dass die Firma in der Lage ist, seine Schulden zu zahlen, und wieder glauben solange ein upaid Gläubiger nicht die Gerichte benutzt, um ein Verflüssigung von Vermögenswerten zu zwingen. Selbstverständlich hat der Zustand der Bilanz viel Betreffen, was die Direktoren angemessen glauben können! Quelle:
http://www.ftexh.com/de/Technischinsolvenz.html
Also für die 0,075 oder gar 0,08 Käufer die reingelockt wurden wird es schwer, sehr schwer da wieder auf Null zu EK zu kommen
Nun gut mir ist das egal ob es weiter fällt ,genug Pulver im Lager liegen , kann man relaxt anschauen,
dürfte heute aber um die 0,052 sichtbar werden .
Long.
Bid 0,0524
Ask 0,0528
https://www.tradegate.de/orderbuch.php?isin=NL0011375019
Hat aktuell keine Anteile, will bei 5 Cent rein...das ist alles!
Wenn die richtige Meldung kommt, dann ist es kein Zug.. dann ist es einen Steilwand an der kein Seitensteher mehr rein kommt, so hoffe ich es jedenfalls.
Long.
mit Bier aushalten
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Für DAS HIER...hat Bier zu wenig Prozente.....kann man nur noch durch "Binge drinking" ertragen!
Die meisten hier im Forum..würde ich nicht mal meinem Müll raus bringen lassen!
Seine These: Delistingangebot an die Aktionäre, bereits auf der nächsten HV. Abfindung zwischen 15 und 25 Eurocent je Aktie. Dann Restrukturierung, einfacher ohne lästige Aktionäre. Anschließend Neuausgabe von Aktien zu ca 70 Eurocents.
Würde im Endeffekt dazu führen, dass der Kapitalmarkt einen wesentlichen Anteil der Zeche bezahlt.
Beispiel.
Dann könnte ja jeder eine Firma aufmachen, auf Schulden Firmen kaufen, die gut laufen und dann alles den Kindern überschreiben und selbst Insolvenz anmelden..
Wir werden ja sehn wie es bis zur HV aussieht..
Long.
Ich weiß aber das es irgendwann vorbei ist und die Holding nicht bleibt ,da bin ich mir sicher und die Aktionäre sind eh nur nervige etwas an Bord.
Steinhoff mit Zahlen und Fakten anderer zu vergleichen ist wie Feuer und Wasser, das geht nicht, Steinhoff ist ein Spiel sonst nichts oder ein Alien vom anderen Stern.
Wer Glück hat am Tag X ist draussen, wer Pech hat ist drin, so seh ich das, daher sind mir lale Gewinn von 6 % bis Hoch 60 % willkommen
Der nächste Hype kommt wieder
Moderation
Zeitpunkt: 08.07.20 11:45
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 08.07.20 11:45
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Das ist doch hier längst allgemeiner Konsens
Zahlungsunfähig ist man, wenn man fällige Forderungen andauernd – und nicht nur vorübergehend – nicht begleichen kann.
Bei einer Überschuldung (wie bei Steinhoff zur Zeit) sind die Forderungen ja nicht fällig. Daher liegt auch keine Zahlungsunfähigkeit vor.