Conrad will getgoods.de übernehmen!
Seite 11 von 13 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:53 | ||||
Eröffnet am: | 28.11.13 13:25 | von: GandalfsErbe | Anzahl Beiträge: | 319 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:53 | von: Mandyagdca | Leser gesamt: | 44.414 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 7 | |
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Quelle: s. #250
BINGO!!!:-)
Moderation
Zeitpunkt: 29.07.14 09:57
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Quelle fehlt. Derartige Aussagen bitte nachvollziehbar belegen oder vermeiden, da ansonsten der Verdacht auf Kursmanipulation besteht.
Zeitpunkt: 29.07.14 09:57
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Quelle fehlt. Derartige Aussagen bitte nachvollziehbar belegen oder vermeiden, da ansonsten der Verdacht auf Kursmanipulation besteht.
Das wird der Hammer werden...
Klingt auf den ersten Blick schlecht, ist es aber nicht!! Denn: Hier kommt der Hammer:
"Insbesondere der Wegfall der Abfindungspflicht macht es für viele Unternehmen attraktiver, mit einem Börsenrückzug den kosten- und verwaltungstechnischen Aufwand einer Börsennotierung zu reduzieren. Allerdings ist die Rechnung nicht ohne einen Blick in die Börsenordnungen zu machen. Diese regeln den Anlegerschutz künftig allein. Und hier wartet nach der BGH-Entscheidung durchaus eine Überraschung: Gegenwärtig sehen die Börsenordnungen der Regionalbörsen Hamburg, Hannover und Berlin bei einem vollständigen Börsenrückzug zum Schutz der Anleger ein Angebot über den Erwerb ihrer Aktien vor. "
Quelle: http://www.fgvw.de/...rse+Keine+Barabfindung+mehr+beim+Delisting.html
Ende August können wir Ihm endlich ... wünschen.
Mit den Börsenplätzen heute, das war schon vom Feinsten.Und jetzt bildet der sich bestimmt auch noch was darauf ein(lach).Ich könnte mich heute kringelig lachen,wenn man dem seine gebetsmühlenartigen Gesetzestexte zum wiederholten und wiederholten und wie...ahhhh mal sieht.Dass da Ariva nicht einschreitet, wundert mich schon lange,bei denen Ihren strengen BR´s.
Klingt auf den ersten Blick schlecht, ist es aber nicht!! Denn: Hier kommt der Hammer:
"Insbesondere der Wegfall der Abfindungspflicht macht es für viele Unternehmen attraktiver, mit einem Börsenrückzug den kosten- und verwaltungstechnischen Aufwand einer Börsennotierung zu reduzieren. Allerdings ist die Rechnung nicht ohne einen Blick in die Börsenordnungen zu machen. Diese regeln den Anlegerschutz künftig allein. Und hier wartet nach der BGH-Entscheidung durchaus eine Überraschung: Gegenwärtig sehen die Börsenordnungen der Regionalbörsen Hamburg, Hannover und Berlin bei einem vollständigen Börsenrückzug zum Schutz der Anleger ein Angebot über den Erwerb ihrer Aktien vor. "
Quelle: http://www.fgvw.de/...rse+Keine+Barabfindung+mehr+beim+Delisting.html
Hoffentlich wird denen die Zeit,die Sie damit verbrachten auch gut honoriert,lach...
Muss nun noch was arbeiten..
Bis bald.
Denn: Es müssen noch einige Details geklärt sein,um voll durchstarten zu können.
Hätte so einen betrieblichen Musterfall auch erst einmal in 25 Jahren erlebt..