Seit HG Maassen nicht mehr den Verfassungsschutz
Seite 2 von 3 Neuester Beitrag: 25.04.21 11:05 | ||||
Eröffnet am: | 13.07.20 13:08 | von: Salat19 | Anzahl Beiträge: | 64 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 11:05 | von: Petratgjya | Leser gesamt: | 6.233 |
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Nun, ich liebe rote Wangen!
Ich verspreche, ich werde das Grundgesetz nochmal lesen.
Dennoch wage ich zu bezweifeln, daß da drin was von Gleichstellungsauftrag von Mann und Frau steht.
Aber gut, ich werde es rausfinden.
Und vermutlich bin ich schon wieder, und das mehrfach, auf eine Ausgabe des Grundgesetzes gestoßen, daß nicht komplett ausgedruckt (oder im Internet dargestellt) wird.
Mir ist in keinem Fall gelungen, das Wort "Gleichstellung" aufzufinden. Tja, ich bin halt bissl blöd. Ich warte auf Talisker, der mir auf die Sprünge hilft.
„Das Paritätsgesetz widerspricht der Thüringer Verfassung und dem hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht. Durch dieses Gesetz wird in verfassungsrechtlich verbürgte subjektive Rechte eingegriffen, ohne dass diese Beeinträchtigungen auf eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung gestützt werden können. Das Paritätsgesetz beeinträchtigt das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl (Art.46 Abs.1 ThürVerf) sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit (Art.21 Abs.1 GG)“.
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/...taetsgesetz-ist-historisch/
Eigentlich gibt es zu #10 nichts hinzuzufügen.
Aber weil du dich so schwer tust, habe ich nochmal kurz für dich gegoogelt:
"Die Erweiterung des Gleichberechtigungsartikels im
Zuge der Wiedervereinigung
Über vier Jahrzehnte nach der Durchsetzung von Artikel 3 Absatz 2 GG boten die politischen
Umwälzungen im Zuge der Wiedervereinigung die Chance, den Gleichberechtigungsgrundsatz weiterzuentwickeln. Die 1991 eingesetzte Gemeinsame Verfassungskommission (GVK) erhielt den Auftrag, mögliche Grundgesetzänderungen auszuarbeiten, die durch die Vereinigung erforderlich geworden waren. Frauenpolitische Akteurinnen und Akteure forderten die GVK auf, auch die Weiterentwicklung des Gleichberechtigungsartikels zum Gegenstand ihrer Beratungen zu
machen, denn mit dem bestehenden Satz sei zwar die formale, nicht jedoch die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht worden.
Die Debatte um Artikel 3 Absatz 2 GG gestaltete sich in der Kommission, bestehend aus 64 Mitgliedern des Bundestages und Bundesrates, schwierig. Einig waren sich die Mitglieder darin, dass Frauen weiterhin Benachteiligungen ausgesetzt seien, Uneinigkeit bestand jedochdarüber, mit welchen Instrumentarien diesen Benachteiligungen entgegengewirkt werden sollte. In zahlreichen Verhandlungen wurde vor allem um die Frage gerungen, ob eine sogenannte Kompensationsregelung zulässig sei, inwieweit Frauen also zum Beispiel im Arbeitsleben durch Fördermaßnahmen eine Bevorzugung zuteilwerden dürfe.
Am 27. Mai 1993 einigte sich die GVK auf die Formulierung: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Diese Ergänzung stellt einen wichtigen gleichstellungspolitischen Fortschritt dar: Es wird ein klarer Auftrag an den Staat formuliert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichberechtigung der Geschlechter aktiv voranzubringen. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene bildet der
Verfassungszusatz damit die Rechtsgrundlage für Gleichstellungsgesetze."
https://www.bmfsfj.de/blob/94392/...be53/muetter-grundgesetz-data.pdf
Ich werde ja nun sehr selten im Internet persönlich, aber hier platzt mir dann doch der Kragen. Wenn Du nicht in der Lage bist, Worte in ihrem Sinn zu unterscheiden, solltest Du möglicherweise einen Berufswechsel andenken.
Aber für Dich, mal ganz langsam, unterscheide bitte die Begriffe GLEICHBERECHTIGUNG und GLEICHSTELLUNG.
Oder ist die allgemeine Verblödung, insbesondere beim Lehrpersonal, schon so weit fortgeschritten, daß man nicht mal da einen Unterschied erkennen kann??
Aber eines kannst Du Dir zugute halten, ich springe fast im Dreieck. Schafft nicht jeder.
Einer von uns beiden steht gerade auf dem Schlauch. Ich bin es nicht.
Es wird vermutlich tatsächlich so sein, daß die Masse in beiden Begriffen keinen Unterschied mehr erkennen kann. Dann soll es halt so sein.
Aber der Zusatz in Absatz 2 fordert diese vom Staat.
Niemand hat gesagt, es würde kein Unterschied zwischen den beiden Begriffen bestehen.
Woran arbeitest du dich also ab?
Es war mein Fehler.
#6: "Putzig, da steht doch im Grundgesetz was von Gleichberechtigung und nichts von geforderter Gleichheit...Wie ich mich so verlesen konnte."
Mal abgesehen davon, dass du dort wiki zitierst und nicht das GG - in der Pressemitteilung steht "Die Verfassung formuliert eindeutig einen staatlichen Auftrag, durch geeignete Maßnahmen die Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern und zu sichern." Und meint damit Art.3, Absatz 2, zweiter Satz.
#9: "Also, das mit dem Grundgesetz.
In der Pressemeldung steht aber, daß im Grundgesetz stünde: "Gleichstellung"."
Nein, das steht so nicht in der Pressemitteilung.
Deutlicher als in #33 kann man es doch kaum formulieren:
"Frauenpolitische Akteurinnen und Akteure forderten die GVK auf, auch die Weiterentwicklung des Gleichberechtigungsartikels zum Gegenstand ihrer Beratungen zu
machen, denn mit dem bestehenden Satz sei zwar die formale, nicht jedoch die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht worden.
[...]
Am 27. Mai 1993 einigte sich die GVK auf die Formulierung: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Diese Ergänzung stellt einen wichtigen gleichstellungspolitischen Fortschritt dar: Es wird ein klarer Auftrag an den Staat formuliert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichberechtigung der Geschlechter aktiv voranzubringen."
Auch die nachfolgende Diskussion brachte nicht zu Tage, daß im Grundgesetz was von Gleichstellung steht. Über Forderungen und weiterführenden möglicherweise geplante Maßnahmen, insbesondere zur GLEICHSETZUNG, habe ich nicht reden wollen.
Auch in dem von Dir aufgeführten Text in #33 steht nichts davon, daß die Forderungen umgesetzt werden müßten, sondern steht: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Also, absolut kein Auftrag an den Staat, eine Gleichstellung anzustreben.
Und genau dieses (Gleichstellung) wird aber in der Pressemeldung versucht zu vermitteln.
Gegen eine Gleichberechtigung ist überhaupt nichts einzuwenden, gegen eine Gleichstellung aber sehr wohl.
Für mich: Gleichberechtigung ein Aufgabe, die (wohl zu, größten Teil schon lange durchgesetzt wurde) Beachtung und Erhalt verdient, Gleichstellung ist eine Forderung, die ungerecht gegen jedermann ist.
Allerdings halte ich es für falsch das per Gesetz zu regeln (wenn doch, dann bitte auch die Löhne 1:1 im Zuge der Gleichberechtung mit in den G-Text aufnehmen).
Außerdem kannst Du ihm von mir ausrichten, wer die Schule nie verlassen hat um in der freien Wirtschaft seine Brötchen verdienen, taugt nur eingeschränkt als Experte für Themen die hauptsächlich die freie Wirtschaft betreffen (also dort, wo Heini Jahrzehnte ackerte).
Ach ja, doof isser auch der Pauker (weiß er aber schon!).
"Also, absolut kein Auftrag an den Staat, eine Gleichstellung anzustreben." #41
Und genau das sehen u.a. ich, die Pressemitteilung und auch das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) diamtral anders.
AAAAAAAAAAber, dann fangen die eigentlichen Probleme erst an, es sei denn ,es wird jedes Wort genauestens definiert ...
Wichtiger aber scheint mir, zu verstehen, daß Menschen unterschiedliche Prägungen und Erfahrungen haben, wodurch es ,fast folgerichtig, zu "kognitiven Dissonanzen" kommen kann.
Eine zielführende Diskussion sieht jedenfalls anders aus.
Allerdings war mir nicht klar, daß der Unterschied zwischen den beiden Begriffen tatsächlich schon derartig verwoben wurden, daß nur bei Nennung beider Begriffe ein Gleichnis verspürt wird.
Die politische Absicht ist mir vollkommen bewußt, durch Taliskers Beharrlichkeit auch klar geworden, daß mein "Rumreiten" auf beiden Worten nicht zu einem Ergebnis führt, da Talisker meine Absicht, den Unterschied darzustellen, gar nicht erkennen konnte, da er in einer anderen Welt lebt. (Das hat mit Dir, Talisker nichts zu tun, Du bis nun mal so geprägt)
Allerdings fand ich doch die Zeit nicht als vergeudet...
Werde dennoch gegen einen Gleichstellung immer angehen.