Youniq (WKN: A0B7EZ) buy !
Seite 2 von 3 Neuester Beitrag: 30.10.15 09:46 | ||||
Eröffnet am: | 19.09.11 15:23 | von: lauderdale62 | Anzahl Beiträge: | 60 |
Neuester Beitrag: | 30.10.15 09:46 | von: M.Minninger | Leser gesamt: | 23.529 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 7 | |
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zeigt. Vorher werde ich hier nicht einsteigen, denn ich denke wir könnten durchaus noch die 3 vorm Komma sehen.
Langfristig sicher eine gute Aktie.
die Aktionärsstruktur beruhigt mich ...
CORESTATE Ger.. 66,46%
Streubesitz 24,89%
Allianz Globa.. 8,65%
Goethe Invest ca. 58,8%
Rabano Properties ca. 7,7%
Streubesitz ca. 33,5%
Also verstehe ich das richtig, die verkaufen das ganze Protfolio zu günstigen Konditionen, und trotz Verkauferlösen erhöhen sie die Verschuldung kräftig und merken dann auch noch, dass sie die ganze Zeit ihre Immobilien im Wert zu hoch angesetzt haben?
"Marcus Schmitz, Vorstand der YOUNIQ AG, kommentiert: 'YOUNIQ sieht sich derzeit mit großen operativen Herausforderungen konfrontiert."
Wo kommen denn die so plötzlich her? Wohl doch alles Managementfehler, oder?
Also ich würde in diese Bude kein mehr investieren. Die verschleudern doch die Filetstücke an Spezis und lassen die Investoren bluten.
http://www.4investors.de/php_fe/index.php?sektion=stock&ID=75907
"Für das laufende Jahr rechnen die Experten mit einem Verlust je Aktie von 3,93 Euro"
Das finde ich ja schon heftig.
DGAP-News: YOUNIQ AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Sonstiges YOUNIQ AG veröffentlicht finale Zahlen und Geschäftsbericht 2013
28.03.2014 / 07:55
- Konzernverlust in Höhe von 54,1 Mio. EUR bestätigt (2012: -7,1 Mio. EUR) - Restbuchwert der Immobilien im Geschäftsbereich "Renting and Trading Real Estate" bis dato auf 3,4 Mio. EUR reduziert - Laufende Projekte im Geschäftsbereich "YOUNIQ - Studentisches Wohnen" weitgehend abgeschlossen und in der Vermietung - Trotz erfolgreich angelaufener Restrukturierungsmaßnahmen weitere Belastungen für 2014 erwartet ...[...]
http://www.finanznachrichten.de/...und-geschaeftsbericht-2013-016.htm
15.05.2014 / 07:55
Frankfurt am Main, 15. Mai 2014 - Die YOUNIQ AG, ein bundesweit führender Anbieter für Studentisches Wohnen, veröffentlicht heute die Geschäftszahlen für die ersten drei Monate des Geschäftsjahres 2014. Im ersten Quartal 2014 lag das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) bei -0,3 Mio. EUR, nach -1,1 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum. Auf Konzernebene wurde ein Konzernverlust von 1,9 Mio. EUR (3M 2013: 2,1 Mio. EUR) verbucht. In den fortzuführenden Geschäftsbereichen lag der Konzernverlust bei 1,2 Mio. EUR (3M 2013: 1,3 Mio. EUR), in den aufgegebenen Geschäftsbereichen bei 0,7 Mio. EUR (3M 2013: 0,9 Mio. EUR). Das erzielte Ergebnis lag im Rahmen der für das Geschäftsjahr 2014 abgegebenen Prognose. Insbesondere die umgesetzten Kostensenkungsmaßnahmen haben im ersten Quartal 2014 zu einer deutlichen Reduzierung der Personal- und Verwaltungsaufwendungen geführt. So konnten diese von 1,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 1,1 Mio. EUR im ersten Quartal 2014 gesenkt werden. Das sich dieser positive Effekt nicht im Konzernergebnis widerspiegelt ist mit der Verbuchung latenter Steuern zu begründen. Diese belasteten im Berichtszeitraum das Ergebnis auf Konzernebene mit 0,3 Mio. EUR, während in der Vergleichsperiode noch ein positiver Steuerbeitrag von 0,8 Mio. EUR anfiel.
Die Bilanzsumme ging zum Stichtag 31. März 2014 um 8,8% auf 114,4 Mio. EUR zurück (31. Dezember 2013: 125,5 Mio. EUR). Dies ist in erster Linie auf die weiteren Abverkäufe von Immobilien im Bereich "Renting and Trading Real Estate" in Höhe von 1,56 Mio. EUR sowie den Verkauf einer Wohnimmobilie in Berlin (YOUNIQ - Studentisches Wohnen) in Höhe von 8,6 Mio. EUR zurückzuführen. Die Finanzverbindlichkeiten gingen um 5,2% auf 78,3 Mio. EUR zurück (31. Dezember 2013: 82,6 Mio. EUR). Das Eigenkapital lag zum 31. März 2014 bei 25,4 Mio. EUR (31. Dezember 2013: 27,2 Mio. EUR), was einer Eigenkapitalquote von 22,2% entspricht (31. Dezember 2013: 21,7%). ...[...]
http://www.finanznachrichten.de/...ffentlicht-q1-bericht-2014-016.htm
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
1) Die Corestate IREI Holding S.A., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.05.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der YOUNIQ AG, Frankfurt am Main, Deutschland am 22.05.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,13% (das entspricht 950.003 Stimmrechten) betragen hat.
2) Die Corestate IREI Holding S.A., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.05.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der YOUNIQ AG, Frankfurt am Main, Deutschland am 23.05.2014 die Schwelle von 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,38% (das entspricht 1.080.003 Stimmrechten) betragen hat. ...[...]
http://www.finanznachrichten.de/...mmrechte-youniq-ag-deutsch-016.htm
Frankfurt am Main, 28. August 2014 - Die YOUNIQ AG, ein bundesweit führender Anbieter für Studentisches Wohnen, veröffentlicht heute den Halbjahresfinanzbericht 2014 mit den Geschäftszahlen für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2014. Bei gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich verbesserten, jedoch weiterhin negativen Ergebnissen entspricht die Ertragslage insgesamt den in der Jahresprognose bekanntgegebenen Erwartungen.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag im fortzuführenden Geschäftsbereich im ersten Halbjahr bei -1,8 Mio. EUR, nach -13,1 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum. Der Konzernverlust betrug 3,8 Mio. EUR (H1/2013: Verlust von 21,4 Mio. EUR). In den fortzuführenden Geschäftsbereichen lag der Konzernverlust bei 2,9 Mio. EUR (H1/2013: Verlust von 14,2 Mio. EUR), in den aufgegebenen Geschäftsbereichen bei 0,9 Mio. EUR (H1/ 2013: Verlust von 7,2 Mio. EUR). ...[...]
http://www.finanznachrichten.de/...lbjahresfinanzbericht-2014-016.htm
WpÜG-Meldung
=-------------------------------------------------
Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10
Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Corestate Ben BidCo AG
c/o HauckSchuchardt
Niedenau 61-63
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
99284
Zielgesellschaft:
YOUNIQ AG
Eschersheimer Landstraße 6
60322 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
86081
ISIN: DE000A0B7EZ7
WKN: A0B7EZ
Die Aktien der Zielgesellschaft sind im Regulierten Markt in Frankfurt /
Main (Prime Standard) notiert und werden im Freiverkehr von Frankfurt /
Main, Berlin, Düsseldorf und Stuttgart gehandelt.
Am 20. Oktober 2014 hat die Corestate Ben BidCo AG (Bieterin) durch den
Kauf und die Übertragung von 6.914.441 Stückaktien unmittelbar die
Kontrolle über die YOUNIQ AG (Zielgesellschaft) erlangt. Am 22. Oktober
2014 hat die Corestate Ben BidCo AG weitere 1.480.003 Stückaktien der
Zielgesellschaft erworben. Zum 22. Oktober 2014 hielt die Bieterin damit
insgesamt 8.394.444 Stückaktien der Zielgesellschaft. Dies entspricht
80,72% der Stimmrechte der Zielgesellschaft.
Folglich hat am 20. Oktober 2014 auch die CORESTATE IREI Holding S.A., 35,
avenue Monterey, L-2163 Luxemburg, Luxemburg, eingetragen im Handels- und
Gesellschaftsregister des Großherzogtums Luxemburg unter der Nummer B 186
352, die 100%-ige Muttergesellschaft der Bieterin, die Kontrolle über die
Zielgesellschaft erlangt. Zum 22. Oktober 2014 hielt die CORESTATE IREI
Holding S.A. mittelbar insgesamt 8.394.444 Stückaktien der
Zielgesellschaft. Dies entspricht 80,72% der Stimmrechte der
Zielgesellschaft. Dieser Stimmrechtsanteil in Höhe von 80,72% ist der
CORESTATE IREI Holding S.A. gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG
zuzurechnen.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG
erfolgt daher auch im Namen der CORESTATE IREI Holding S.A.
Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf
den Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft abgeben. Die
Angebotsunterlage für das Pflichtangebot wird im Internet unter der Adresse
http://www.youniq-group.de veröffentlicht werden. Die Angebotsunterlage
wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus §
35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der CORESTATE IREI Holding S.A.
erfüllen. Diese wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien
der Zielgesellschaft veröffentlichen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der
Zielgesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das
Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Inhabern von Aktien der
Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
durchgeführt. Eine Durchführung des Pflichtangebots nach den Bestimmungen
anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten
Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als denen der
Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen
Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des
Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,
veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre der Zielgesellschaft können
nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach
einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen
zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Pflichtangebots
zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Pflichtangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3
WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den
Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen
unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen
informieren und diese befolgen.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Bieterin oder
für sie tätige Börsenmakler außerhalb des Pflichtangebots vor, während oder
nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der
Zielgesellschaft erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen.
Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der
Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese
Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem anwendbaren Recht
erforderlich ist.
Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, auch
hinsichtlich des Pflichtangebots. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen
beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen der Verwaltung der Bieterin und mit
ihr gemeinsam handelnder Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG und
unterliegen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumständen.
Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichtete Aussagen könnten sich als
unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich
von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und mit ihr
gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG übernehmen keine
Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher
Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger
Faktoren zu aktualisieren.
Frankfurt am Main, den 22. Oktober 2014
Corestate Ben BidCo AG
Ende der WpÜG-Meldung
Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Stuttgart