Conergy AG zum Jahresende der Highflyer???
Denn 0.25•8=2euro +1.05•3,77=5,95
aktienanzahl 1+3,77 Bezugsrexhtanteile=4.77
5.95/4,77=1,24euro
D.h diejenigen die Bezugsrechte kaufen sind doch im Vorteil.
Na klar isses ein Vorteil für 1,05 statt bei 1,24 zu kaufen, aber Du musst doch die Gesamtzahl der Aktien beachten und da siehts wohl richtig mies aus seit gestern!!!
Und obs bei diesem Kurs bleibt? Stell Dir vor der geht auf unter 1,05 runter, dann ists ein Doppel-Minus-Spiel!!!
Ab dem 22.07.11 sind die verfallen ohne Ausgleich, wenn sie nicht ausgeübt werden, wer soll die denn kaufen??? Und zu welchem Preis???
Du bekommst für 8 alte Aktien 3,77 neue jetzige Aktien,die halt nicht wie jetzt 1.2euro kosten sondern verbilligt zu 1.05euro.die haben dann am 22.07 den gleichen Preis wie die aktuellen Aktien.So habe ich es verstanden
Selbst wenn der Kurs bei 1,10€ steht, wo liegt der Vorteil, der Abschlag war erheblich höher!
Frag doch mal die Altinvestierten, was vorgestern für ein Gegenwert in ihrem Depot stand und was heute da steht!!!!!
Du hast mit den BZR nur EINE einzige Wahl: Friss oder stirb!
Du kannst sie NICHT verkaufen!!!!
Das Bezugsrecht ist das Recht eines Aktionärs auf den Bezug von jungen (neuen) Aktien bei einer Kapitalerhöhung. Durch das Bezugsrecht soll das prozentuale Verhältnis des Aktionärs am gezeichneten Kapital (Grundkapital) der Aktiengesellschaft (AG) erhalten bleiben.
Beispiel: Wird das gezeichnete Kapital der AG von 50 Mio. auf 60 Mio. erhöht, so erhält jeder Aktionär für 5 alte Aktien das Recht, eine neue Aktie im Rahmen der Kapitalerhöhung zu erwerben (Bezugsverhältnis 5 : 1). Für jede alte Aktie erhalten die Aktionäre ein Bezugsrecht. Fehlen einem Aktionär Bezugsrechte, um eine junge Aktie erwerben zu können, kann er über die Börse die fehlenden Bezugsrechte zukaufen. Der Aktionär kann auch alle oder einen Teil der ihm zugeteilten Bezugsrechte verkaufen.
Nicht bei jeder Kapitalerhöhung gibt es notwendigerweise Bezugsrechte. Die Aktionäre können bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung das Bezugsrecht ausschließen (3/4 Mehrheit in der Hauptversammlung). Es muss ausgeschlossen werden, wenn die AG Belegschaftsaktien ausgeben will bzw. wenn eine Wandelschuldverschreibung (Umtausch von Fremdkapital in Aktien am Ende der Laufzeit der Anleihe) aufgelegt wird.
Börsenhandel
Aktionäre, die nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen wollen, können ihre Bezugsrechte an der Börse verkaufen lassen. Die Bezugsrechte werden mindestens zwei Wochen an der Börse gehandelt. Damit besteht auch die Möglichkeit für neue Aktionäre sich an der AG zu beteiligen (Kosten dieser Beteiligung: Preis der jungen Aktie (= Ausgabekurs) + Preis der Bezugsrechte). Am letzten Tag des Bezugsrechthandels werden alle Bezugsrechte von den Aktionären verkauft, die an der Kapitalerhöhung nicht teilnehmen wollen.
Quelle:
Selbst wenn der Kurs bei 1,10€ steht, wo liegt der Vorteil, der Abschlag war erheblich höher!
Frag doch mal die Altinvestierten, was vorgestern für ein Gegenwert in ihrem Depot stand und was heute da steht!!!!!
Du hast mit den BZR nur EINE einzige Wahl: Friss oder stirb!
Du kannst sie NICHT verkaufen!!!!
Übrigens hatte ich für conergy auch einen Artikel gefunden die Stelle ich nachher rein
Das ist ja ein sehr netter Hinweis, der allgemein hier auch stimmt.
Nur bist Du leider hier bei Conergy, da ticken die Uhren anders!
Geh mal auf die Conergy-Homepage, da steht alles wunderbar drin, dass diese BZR hier NICHT handelbar sind!!!!!!!
Du kannst das nicht verallgemeinern!
Und da steht explizit, dass die nicht gezeichneten BZR nach Abschluss der Zeichnungsfrist verfallen, ein finanzieller Ausgleich erfolgt NICHT!!!!!!!!!!!
Auch dort steht so wie ich oben erwähnt habe.Bezugsrechte können nicht übertragen werden,d.h die Ausübung ist nur für altaktionare gedacht.die Altaktionare können ihre Rechte ab dem 22.07 verkaufen.Bin mir ziemlich sicher dass das so ist,denn anders hat es ja keinen Sinn.Wozu denn dann Bezugsrechte kaufen
Hier ein Auszug:
Kein Bezugsrechtshandel
Ein Handel der Bezugsrechte (ISIN DE000A1KRCH0 / WKN A1KRCH ) für
die Neuen Aktien wird weder von der Gesellschaft noch von M.M.Warburg &
CO veranlasst werden. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die
Börse ist daher voraussichtlich nicht möglich. Des Weiteren wird
M.M.Warburg & CO einen An- oder Verkauf von Bezugsrechten auch nicht
vermitteln. Ansonsten sind die Bezugsrechte frei übertragbar.
Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Nach Ablauf
der Bezugsfrist verfallen die nicht ausgeübten Bezugsrechte WERTLOS!!!!
Die BZR nach dem 22.07.11 verkaufen???
Sei mir nicht böse, aber was ist denn das für ein Schwachsinn?????
Nach Abschluss hast Du neue Aktien und keine BZR mehr, sofern Du gezeichnet hast und DIE AKTIEN kannst Du dann handeln, die BZR bei Nichtausübung VERFALLEN WERTLOS!!!!
Lies Dir das alles genau durch!!!
1.Bezugsrechte kriegen nur die Altaktionäre,deshalb heißt es ja dass diese bei der Ausübung nicht über die Börse handelbar ist.d.h bis zum 12.07 kann Mann die Bezugsrechte (nur die altaktionare) ausüben für den Preis 1.05euro.zu diesem Zeitpunkt ist das bezucsrecht nicht über die freie Börse handelbar.
Erst zum 22.07 sind die Bezugsrechte an der Börse handelbar.
Die Bezugsrechte die bis zum 13.07 nicht ausgeübt werden(von altaktionaren) die sind dann wertlos,d.h. Die altaktionare kriegen diesen Preis dann nicht mehr ab dem13.07,ab diesem Datum können sie dann nur die neuen Aktien kaufen.d.h.Bezugsrechte die man nicht ausübt die kriegt man halt nicht.
So ist das gemeint und nichts anders.Wenn du jetzt heute einenbezugsrechr kaufst dann hast du hier einen Vorteil von ca 20%
Abgesehn davon naehert sich der kurs grade eh den 1,05 an, ab diesem punk ist die ganz BZR diskussion eh hinfeallig. Ab 1,00 muss der brief zum konkursrichter abgeschickt werden weil keine KE unter buchwert gemacht werden darf. Mal sehn, das waere natuerlich dann das schnelle ende dieser geschichte.
2. BZR verfallen, wenn Du nicht zeichnest und sind auf gar keinen Fall nach dem 22.07.11
handelbar, handelbar sind dann die neuen Aktien!!!
3. Ich kann keine BZR hier an der Börse jetzt kaufen, ich kann mein BZR höchstens ausüben!!!
4. Und wenn ichs ausüber habe ich aufgrund des vorangegangenen Abschlags gar keinen
Vorteil, weil mir vorher erheblich Kapital genommen worden ist!
5. Du widersprichst Dir da völlig selbst. Du schreibst, das BZR ist nicht über die freie Börse
handelbar, dann schreibst Du, wenn ich heute ein BZR kaufe, mache ich 20% Gewinn.
Von wem soll ichs denn kaufen können, wenns nicht handelbar ist!
Du kannst mir glauben, dass ich schon die ein oder andere KE mitgemacht habe und ein wenig Ahnung von BZR habe.
Eine solche Beharrlichkeit von Unwissenheit schreit ja förmlich danach, sein Depot ins Minus zu führen.
Sorry für die deutlichen Worte, aber Du solltest Dich mit Deinem Investment mal genau befassen, was möglich ist und was nicht!!!
Was meint ihr?
Mfg, Debugger
Mfg, Debugger
Aber tatsächlich macht es keinen Sinn die BZR auszuüben unter EUR 1,05. Nur die entscheidende Frage ist ja was das ganze soll.
Alle Altaktionäre haben gestern bereits die große A-Karte gezogen. Bei einem Kurs selbst von EUR über 1,50 hat die Mehrheit der Aktionäre bei voller Ausübung der Bezugsrechte ein Problem Ihren Einstiegskurs zu erreichen. Wenn man unterstellt, dass man im günstigsten Fall für EUR 0,25 gekauft hat, dann kriegt man es eben auch nicht hin.
Beispiel: Ich kaufe 8.000 Aktien am 26.06.2011 für 0,25 pro Aktie also EUR 2.000,00. Nach der Umstellung habe ich 1.000 Aktien zu einem Einstiegspreis von EUR 2,00. Meine Bezugsrechte sind 3.770. Ich kaufe also 3.770 neue Aktien für EUR 1,05. Invest EUR 3.958,50. Gesamtinvest EUR 5.958,50 für 4.770 Aktien. Einstiegskurs 1,24.
Nur wer hat denn einen Einstiegspreis von 0,25.
Bei 0,40 bedeutet dies Erstinvestition EUR 3.200,00. Neue Aktien EUR 3.958,50. Gesamtinvestition 7.158,50 für 4.770 Aktien. Einstiegskurs EUR 1,50.
Also macht ehrlich gesagt momentan nicht wirklich Sinn. Wenn man optimistisch ist und an Conergy glaubt, kann man nur auf bessere Zeiten hoffen.
Wenn man jetzt noch bedenkt, dass man über die Ausübung der Bezugsrechte -zumindest bei mir- bis spätesten 07.07.2011 10.00 Uhr eine Entscheidung abgeben muss, dann schöne nächste Woche.
Mir wurde allerdings mitgeteilt, dass man meine BZR auch bestens veräussern würde.
Nach telefonischer Rücksprache wurde mir aber bestens nicht definiert. Man weiß es nicht. Viel kann es nicht sein.
Wer zahlt denn für aktuell so geile Bezugsrechte auch nur einen Cent.