mal ne frage an die steuerprofis.
Seite 2 von 2 Neuester Beitrag: 22.01.11 14:23 | ||||
Eröffnet am: | 20.01.11 12:35 | von: Kostenfaktor | Anzahl Beiträge: | 36 |
Neuester Beitrag: | 22.01.11 14:23 | von: sonnenschein. | Leser gesamt: | 2.234 |
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Insofern war klar, um was sich die Frage dreht. Und die Frage geht um Verlustrückträge, nicht Vorträge. Der Unterschied scheint dir aber nicht ganz klar zu sein. Man munkelt, dass google hier weiterhelfen könnte.
Wenn du also das nächste mal meinst, einen unqualifizierten Kommentar geben zu müssen, dann geh sporteln oder kacken!
Ganz unglücklich das deine Steuererklärungen ganz offensichtlich falsch waren. Bin da jetzt kein Experte, aber soweit ich mich erinnere kreuzt man da doch immer irgendwas an-> OWis und Strafrecht grüßen freundlich. Keine Angst, wenn es nur ein paar Euros waren ist das alles noch halb so schlimm und mit nem guten Anwalt oder StB in den Griff zu bekommen...
(wie man hört hat der Birkenstock ja nun auch einen Mandante weniger;)
Ok nicht witzig. Wenns ein paar Euronen waren kann jedem mal Fehler passieren. Auch ich lese mir gewiss nicht immer den ganzen Scheiß durch den mir z.B. die Bank oder sonstwer schickt.
Wenn du und deine Frau aber gemeinsam veranlagt sind, macht es doch sinn, dass das Einkommen deiner Frau berücksichtigt wird?
Ansonsten musst du mal genau gucken, wie das gemacht wurde. In den Jahren gab es da einige gesetzesänderungen und auch einen ewigen Terz, wie Gewinne und Verluste hin und her mitgenommen werden können. Eigentlich ein Fall für den stB? Ob sich ein Lohnsteuerverein damit auskennt???
Im Urteilsfall erzielte ein Aktionär Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften in 1999. In 2000 musste er Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften hinnehmen, welche er im Rahmen des Verlustrücktrages in 1999 in der Art und Weise mindernd ansetzte, dass der übriggebliebene Gewinn unterhalb der Freigrenze lag.
Gilt dieses für mich nicht???
was für mich extreme auswirkungen hätte, da von den gewinnen nix übrig geblieben ist. und ich jetzt sozusagen, eine steuerschuld zurückzahlen muss, für gewinne, die schon längst wieder weg sind. das könnte ne privatinso für mich bedeuten :( hatte von einigen leuten gehört, dass ein verlustvortrag möglich ist, aber dieses gilt wohl für unternehmen. deswegen wollte ich nochmal im finanzforum ne 2-3 meinung hören.
Sei froh, wenn du mit der reinen Nachzahlung und Verzinsung der Steuerforderung die Sache bereinigen kannst. Du darfst aber keine Ungereimheiten verschweigen. Also alles aufdecken, was auch nur im entferntesten in den letzen Jahren den Beigeschmack von Steuerhinterziehung haben kann. Sonst schießt du dir vollends ins Knie.
Aber nochmal ich bin da überfragt und vermutlich alle hier, da es keine allgemeine Antwort gibt.
Dein Fall hat einfach zu viele Variablen. Alleine die Auswirkungen deiner falschen Steuererklärungen einzuschätzen kann vermutlich nicht mal jeder StB...
vor der abgeltungssteuer, waren aktiengewinne die über ein jahr gehalten wurden, steuerfrei. wie sieht es mit den verlusten aus, die hab ich teilweise über ein jahr gehalten bis ich sie realisiert habe. kann ich die verluste gegenrechnen, oder sind die verluste durch die haltefrist 1 jahr auch steuerbefreit?