Eilt! Großbritannien verbietet 500-Euro-Noten


Seite 2 von 2
Neuester Beitrag: 23.07.16 18:30
Eröffnet am:13.05.10 20:05von: Super YOGIAnzahl Beiträge:33
Neuester Beitrag:23.07.16 18:30von: julian goldLeser gesamt:4.473
Forum:Talk Leser heute:2
Bewertet mit:
13


 
Seite: < 1 |
>  

57900 Postings, 5495 Tage meingottTja, kann es sein , daß wenn einer

 
  
    #26
14.05.10 09:56
5 von den Scheinen mit nimmt, mehr Geld besitzt als das ganze Land?

Somit besteht die Gefahr durch Ausländische Unterwanderung.

Leuchtet schon irgendwie ein.

7538 Postings, 8643 Tage Luki2und nicht zu vergessen

 
  
    #27
14.05.10 10:03
sind die vielen Steuergelder, die für dieses ja so Sicheres Zahlungsmittel ausgegeben wurden.
:-(

3 Postings, 5220 Tage abutendeichFälschungssichere Banknoten

 
  
    #28
23.07.10 20:48
Wie werden Banknoten eigentlich hergestellt, und von wem? Und wie versuchen die Hersteller Bargeldfälschung zu bekämpfen?

Fortress Paper Ltd. ist der alleinige Hersteller des Schweizer Franken sowie Hersteller des Euro für mehrere Länder.

Alles über die Herstellung von Banknoten und die neuesten Sicherheitsmerkmale könnt ihr unter www.banknoten-blog.de nachlesen!  

8051 Postings, 7908 Tage RigomaxGesetzliche Tahlungsmittel

 
  
    #29
1
23.07.10 23:26
In diesem Fall hilft u.a. wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel
-----------
Gesetzliches Zahlungsmittel ist ein Zahlungsmittel, durch dessen Hergabe nach den Gesetzen eines Landes eine Geldschuld  mit rechtlicher Wirkung erfüllt und damit getilgt werden kann und die ein Gläubiger zu akzeptieren hat (man spricht auch von Annahmepflicht  oder schuldbefreiendem Annahmezwang):
.......
In den teilnehmenden Mitgliedsstaaten der EWU ist seit dem 1. Januar 2002 das Euro-Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel: gemäß Artikel 128 Absatz 1 Satz 3 EUAV (inhaltsgleich im deutschen Recht § 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz) sind hierbei die von der EZB ausgegebenen Euro-Scheine das einzige unbegrenzte gesetzliche Zahlungsmittel.

Beim Euro-Münzgeld gibt es hingegen eine eingeschränkte Annahmepflicht, denn gemäß der EG-Verordnung Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998, Art. 11 Satz 3 ist „mit Ausnahme der ausgebenden Behörde […] niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.“
------------------
An der Tankstelle wird normalerweise erst getankt und dann bezahlt. Durch das Betanken seines Fahrzeuges wird der Autofahrer Schuldner des Tankstellenbetreibers. Der Autofahrer kann sich von dieser Schuld dadurch befreien, dass er dem Tankstellenbesitzer den Betrag in Euro zahlt. Der Tankstellenbesitzer MUSS annehmen.

Anders wäre es vermutlich, wenn erst gezahlt wird (oder hinterlegt wird, wie oft in den USA) und danach erst getankt wird. Dann besteht vor der Geldübergabe noch kein Schuldverhältnis. Der Tankstellenbetreiber kann es dann ablehnen, das Geld anzunehmen und diesen Kunden zu bedienen.  

15074 Postings, 5871 Tage Karlchen_VSo wie die Engländer die Notenpresse anwerfen,

 
  
    #30
23.07.10 23:52
lehnen sie die 500 Euro-Note nur deshalb ab, weil sie kein Kleingeld in Papierform haben wollen.  

10765 Postings, 6788 Tage gate4share500er haben schon einen Nutzen!

 
  
    #31
23.07.10 23:57
Und nicht immer nur einen mit kriminellen Hintergrund.

Es stimmt wir leben in Zeiten, wo vieles bargeldlos gezahlt wird - mache ich auch.

Nur, vor ein paar Jahren hatte es sich ergeben, das ich anfing mit Frankatur zu handeln. Das war damals echt noch eine tolle Sache - das lag wohl damals vor allem daran, weil durch den Umtausch der alten DM Bestände, sehr viel Ware im Markt war.

Heute ist es grunsätzlich immer mehr üblich geworden, dass man auch  Warenlieferungen  b2 b- also Hersteller/Importeur zu Grosshandel zu Einzelhändler, komplett bargeldlos zahlt. In vielen Bereichen, wo ständig ähnliche Waren geliefert werden, ist es heute sogar üblich, dass der Verkäufe eine Bankabbuchungsvollmacht erhält- Also keine Einzugsermächtigung, die man normalerweise, sondern eine Abbbuchungsvollmacht. Das heisst, er kann abbuchen und man kann nicht mehr stornieren , aus keinem Grund. Das ist juristisch so, als wenn man es selber überwiesen hätte.
Und das erfolgt sogar bei diesen ständigen Geschäften parallel zur Lieferung. Also ist bei manchen schon morgen um 9 Uhr belastet, und die Ware kommt erst um 11 Uhr.

Aber wir leben auch in einer Zeit, wo es immer mehr leute und Händler gibt,  die Pleite sind. Darüber hinaus gibt es auch "Spitzbuben", der mehr oder weniger kriminell handeln wollen.

Nun bei diesem Frankaturhandel sah ich die einzig sinnige Möglichkeit, bar gegen Ware, zu handeln. Dazu musste ich ich manchmal schon weiter fahren, jetzt ist das nur noch selten der Fall.
Wenn man dann für 30.000, Euro 100er mitnehmen muss, dann ist das nicht nur sehr viel Volumen ,sondern  dauert auch was zu zählen. Dazu kommt auch die gefahr der Fälschung, wohl bei 500 ern weniger vertreten.
Auch , will ich ja nie den Banken was schenken.
Es kommt immer mal vor, dass hohe Beträge bei der einen bank eingehen, ich aber einen Kauf bei der anderen bezahlen muss. Oder man  wechselt die banken bei der Anlage.
Von  Bankgruppe zu bankgruppe, dauert das immer mindestens 1 Tag- wenn das über s WE ist, sogar  mind 3Tage.
Wenn man nun 100 Tsd transferieren will und es geht um 15 % Zinsen, die man sonst bezahlen müsste, wenn das geld zu spät eingeht, dann sind ein Tag auch schon ca 40 Euro.
Also ich hole das dann bar-und zahle das bei der anderen wieder bar ein; schenke der Bank das Geld nicht!  

10765 Postings, 6788 Tage gate4shareRechtlich!

 
  
    #32
24.07.10 00:09
Das hat dieser Prof.  Dr. Höcker , in dieser Sendung die Tage gesagt, ist das so:

Ein normales Zahlungsmittel, wir reden jetzt vom Deutschen Recht, muss der Händler grundsätzlich akzeptieren.
Aber, auch das stimmt, es ist das Geschäfts des Händlers, er hat Hausrecht und er hat ein Angebot mit der Darstellung der Ware dem gegenüber gemacht.
Der Kunde hat dadurch, dass er die Ware nimmt, oder in einen Wagen legt etc. dieses Angebot angenommen. Trotzdem ist diese Annahme eigentlich wieder nur ein weiters Angebot des Kunden, "ich möchte die Waren zu dem ausgeschilderten Preis" kaufen.
Grundsätzlich kann dann der Händler den Verkauf aber trotzdem ablehnen.

Auch wenn etwas falsch ausgepreist ist, hat keiner das Recht, diesen Artikel zu dem Preis zu bekommen. Auch der Verkäufer muss nicht verkaufen. Sollte allerdings da Absicht bestehen, umso Kunden au sich aufmerksam zu machen, dann könnte das "unlauterer Wettbewerb" sein  - also ein Wettbewerbsverstoss.
Dagegen können im allgemeinen aber nur Konkurrenten oder Institutionen die damit befasst sind vorgehen. wie Verbraucherverein, IHK etc.  

12656 Postings, 4770 Tage julian goldWenn mal jemand von euch einen

 
  
    #33
23.07.16 18:30
500 Euro Schein aus Irland hat mit dem Kennbuchstaben T...Bitte melden.  

Seite: < 1 |
>  
   Antwort einfügen - nach oben