Traderasses Börsenbrief - Kluge Investments
Im Endeffekt ist und bleibt es eine Steuerluftnummer oder gehupft wie gesprungen:)
§ 27 KStG und folgende ......
Also nochmals die Frage: Wo liegt der Denkfehler?
Hotfrog
Moderation
Zeitpunkt: 21.05.09 20:20
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Moderation
Zeitpunkt: 05.06.09 12:26
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Kommentar: Regelverstoß - Löschung auf Grund anwaltlicher Aufforderung
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Wenn ich nun einen Veräußerungsgewinn mit einer anderen Aktie erziele, wird meine Bank mir für diesen Gewinn,
bis in Höhe des papiermäßigen Veräußerungsverlustes, keine Abgeltungssteuer abziehen.
Folge: Ich habe definitiv den diesbezüglichen Abschlag verdient/ gespart.....
Die Sache hat aber einen Haken, dergestalt, dass ich die eingangs erwähnte, abgeltungssteuerfrei kassierte Divi später in meiner Steuerklärung deklarieren muss, wodurch rechnerisch aus der ganzen Geschichte wieder eineNullnummer wird.
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil bleibt dennoch, denn mit dem nicht abgezogenen Abschlag kann ich, unter Wahrung meiner steuerlichen Möglichkeiten ( Abgabe der Steuerklärung erst im Dezember des Folgejahres )
fast 2 Jahre arbeiten.
2008 hätte das mangels Abgeltungssteuer nicht funktioniert. Jetzt geht es. Die Depotführenden Banken buchen die Abgeltungssteuer kontokorrent und verrechnen so die eventuellen Verluste.
Frage deine Bank........