hier mal eine rechtliche frage, falls juristen
Seite 2 von 2 Neuester Beitrag: 14.03.08 18:42 | ||||
Eröffnet am: | 23.02.08 13:56 | von: 310367a | Anzahl Beiträge: | 45 |
Neuester Beitrag: | 14.03.08 18:42 | von: gate4share | Leser gesamt: | 5.895 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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Er hat momentan-Entscheidungen zu fällen.
Und bei grobem foul gibt's rote Karte!! - BASTA!!
@ 310 - klagen kannst Du gegen Alles - auch Jammern!
Doch die Rechtslage zeigt sich erst beim Urteil.
Wenn also der User immer noch hier im Forum öffentlich dargestellt wird, als sei das Posting eben wegen Volksverhetzung gelöscht worden, dann hätte meine Kanzlei, sofort, also am gleichen Tag , die Firma die Inhaber dieses Boardes ist, angeschreiben und gefordert, dass 1.) dieses sofort gelöscht wird. 2. ) dass die sich verpflichten niemals mehr den User als volksverhetzend zu benennen und wohl 3.) die kosten der anwaltschaftlichen Inanspruchnahm zu tragen.
Gehe mal davon aus, dass die Frist zur Löschung weniger als 5 Tage wäre, und zur Rücksendung der Verpflichtung auch wohl, wegen der Eilbedürftigkeit, denn es wurde ein Straftatbestand unterstellt- maximal 10 Tage.
Bei fruchtlosen Verlauf wird umgehnd eine einstweilige Verfügung, unter Beilegung des Löschungstextes des MOds, und der gesamten Ekrläung inkl. eines eidestattlichen Erklärung des Users- wo er zu seinem Posting nichts erklären muss - als es ist egal, ob das Posting auch Volksverhetzend gewesen wäre, bei Gericht beantragt.
Darüber wird innerhalb von etwas 1 bis 4 Tagen entschieden sein. Und dieses lässt der Anwalt dann dem Inhaber der Ariva Seiten zukommen. Hier ist auch gleichzeitig einGeldbetrag genannt, der im Falle einer abermaligen Aussage gezahlt werden muss!
Also das ist dann schon der Gerichtsbeschluss, der jetzt sofort gilt, und daran muss man sich halten! Man kann dagegen klagen, Einspruch einlegen, oder was sonst noch, aber dieser Beschluss ist so sofort rechtswirksam.
Dieses ist auch einsichtig, weil ja eben durch diese Aussagen der Ruf einer Person massgeblich beeinträchtig werden könnte. Das Interesse, dieses so stehen zu lassen, ist wohl völlig unwichtig entgegen, dem Interesse des so Beschuldigten.
Hernach kann der Empfänger der einstweiligen Verfügung diese anerkennen, und eine Anerkenntniserklärung abgeben. Dann muss er auch, aber das muss er ohnehin sofort, den Rechtsanwalt und das Gericht bezahlen.
Macht er das nicht, so kann er Klagen oder nichts tun. Macht er nichts, dann kann der Anwalt klagen und dann wird im normalen Verfahren darüber befunden, ohne diese Eilbedürftigkeit. Dieses Verfahren wird dann wohl wegen der "Berufungsart" oder so, schon vor dem jeweiigen Kammergericht geführt.
Schätze mal so, dass die Gesamtkosten, sollte es zu dem Verffahren vor dem Kammergericht kommen, inkl. der Anwälte der beiden seiten, so auf etwas 6 bis 8 tsd Euro sich belaufen werden.
Hier geht es nicht darum, das ein Posting gelöscht wurde, oder ein User gesperrt wurde, oder von anderen Usern beleidigt oder beschimpft wurde.
Lediglich um den Kommentar vom Moderator "Volksverhetzend" geht es. Und hätte ariva, das bei Auffoderung des Users sofort gelöscht wäre alles klar.
Und es ist einfach in diesem Zusammnahng vollkommen gleichgültig ob es wirklich volksverhetzend , oder gar rechgtsradikal oder sonst was schlimmes gewesen wäre, es geht um die Unterstellung einer Straftat, und das öffentich, in Zusammenhang mit einer Löschung einer Aussagen, von einem Moderator.
Denke aber schon, dass es jedem einleuchten muss, dass es nur so richtig sein kann, bei einem "Normalen" Rechtsverständnis eben auch, was ja nicht immer gleichlautend ist.
Jeder möge sich mal selber in die Lage versetzen, und wo sowas über ihn geschrieben steht, und er ist sich keiner Schuld bewusst.
Der Schaden käme hierbei nur der selbst erklärten und jederzeit austauschbaren ID zu.
Hierzu ist zu erkennen, daß allein die ID keine Prozessfähigkeit besitzt und daher nicht klagbar wäre.
Auch hat die iD nicht den Status einer juristischen Person, sondern wäre einer fiktiven Gestalt gleichzusetzen, die de facto nicht existiert.
All dies hat der Herr Rechtsanwalt weiter oben wohl übersehen.
Das ist der einzige Mensch, der bei seiner Bank seine Einlassungen im Internet vorlegen muss, um einen Kredit zu bekommen.
Gruß
Talisker
Aber wenn die Dämlichkeit Springflut hat,
kann ich mein Kommentarzentrum nicht immer bremsen.
Muss es denn wirklich sein, dass ein Moderator, der ja nun schon ein Posting komplett gelöscht hat, das dann auch noch mit der Unterstellung einer Straftat beschreiben muss?
Hier ist ganz klar, wer über das Ziel hinausgeschossen hat.
Das Lösch- und Sperrverhalten hier, welches in engem Zusammenspiel mit der Dumpfbackigkeit der jeweiligen dumpfbackigen Moderatoren zu sehen, ist, wie ich hier schon öfter darstellen konnte, eine Sache für sich!
Darüber kann man sich auch aufregen, sich ärgern, darüber schimpfen, anderer Meinung sein, etc etc. und was noch alles.
Letzzendlich hat jedoch nur einer das zu bestimmen ! Der Forumbetreiber, Ariva also kann einfach so bestimmen ,wer hier wie posten darf und soll, und was man an posting löschen möchte. Diese Aufgabe wird auch von den ehrenamtlichen Moderatoren wahrgenommen.
Kklar ob das alles gut und richtig ist, darüber können wir streiten.
Aber nicht darüber, dass ariva entscheidet und es kein weiteres Recht, oder gar eine Gerichtsbarkeit da geben kann.
Doch, davon völlig abweichend ist es, wenn ein User, dessen Äusserung man ja nicht mehr lesen kann, darstellt wird, als wenn er in dem gelöschten Posting eine Straftat begangen hätte.
Wäre das Posting nicht lesbar, dann könnte sich jeder eine eigene Meinung bilden - aber so ist es umso schlimmer, weil es als klar festgestellt dargestellt wird.
Ich meine, von einem Moderator, der ja andere Aussagen beurteilen und löschen will, sollte man schon verlangen können, dass er nicht den Usern eine Straftat unterstellt und dann so tut, als wenn er unangreifbar Recht hätte!