Mit Ryanair für zehn Euro in die USA


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Neuester Beitrag: 10.08.18 12:24
Eröffnet am:12.04.07 15:29von: Lemming711Anzahl Beiträge:63
Neuester Beitrag:10.08.18 12:24von: LeerverkaufLeser gesamt:41.595
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47641 Postings, 6798 Tage minicoopergsanz einfach rentner

 
  
    #26
03.06.17 10:49
das ist wettbewerbsverzerrung hoch drei und muss mit aller härte bestraft werden.
es gibt arbeitsgesetze an die sich alle halten müssen.
wir sind doch nicht mehr im mittelalter in dem das  system der ausbeutung  groß geschrieben wurde.
am 01.04.17  wurden die gesetzte übrigens verschärf......

die staatsanwaltschaften ermitteln übrigens schon im fall ryanair. die berufgenossenschaften und vc werden sicherlich auch noch klagen.
ich rechen schon bald mit news in dieser richtung.
ich hoffe die werden richtig verknackt mit verlust der fluglizenz z.b. für europa.
das ganze system der holzklassairline -"billig, billiger, noch billiger, ryanair" -steht dann vor dem ende. und das ist gut so.
es wird zeit....



Strafbarkeit: Scheinselbständigkeit kann für den Auftraggeber nicht nur teuer werden, eine Insolvenz nach sich ziehen und die persönliche Haftung des Geschäftsführers oder Vorstands. Auch mit einer saftigen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe muss gerechnet werden. Insbesondere wenn Zoll oder Steuerfahndung und damit der Staatsanwalt involviert sind, sollte sofort qualifizierte anwaltliche Unterstützung hinzugezogen werden. Steuerberater versuchen leider viel zu oft, die Angelegenheit zu regeln, nicht selten aus schlechtem Gewissen, unterschätzen die Risiken aber oft gewaltig.

Strafbarkeit / strafrechtliche Folgen von Scheinselbständigkeit

Eine Strafbarkeit kann sich bei Scheinselbständigkeit aus Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB) oder des Schwarzarbeitsgesetzes (SchwarzArbG). Daneben kann  aber auch noch aus anderen Vorschriften eine Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit folgen. In der Regel macht sich der Auftraggeber strafbar, nur selten liegt auch eine Strafbarkeit des Auftragnehmers, also des Scheinselbständigen vor.

Strafbarkeit des Auftraggebers / Arbeitgebers

Nach § 266a StGB ist die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen mit Strafe bedroht:

§ 266a Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

(1) Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer als Arbeitgeber

der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder
die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt
und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält.

(3) Wer als Arbeitgeber sonst Teile des Arbeitsentgelts, die er für den Arbeitnehmer an einen anderen zu zahlen hat, dem Arbeitnehmer einbehält, sie jedoch an den anderen nicht zahlt und es unterlässt, den Arbeitnehmer spätestens im Zeitpunkt der Fälligkeit oder unverzüglich danach über das Unterlassen der Zahlung an den anderen zu unterrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 gilt nicht für Teile des Arbeitsentgelts, die als Lohnsteuer einbehalten werden.

(4) In besonders schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß Beiträge vorenthält
unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Beiträge vorenthält oder
die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht.
(5) Dem Arbeitgeber stehen der Auftraggeber eines Heimarbeiters, Hausgewerbetreibenden oder einer Person, die im Sinne des Heimarbeitsgesetzes diesen gleichgestellt ist, sowie der Zwischenmeister gleich.

(6) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Arbeitgeber spätestens im Zeitpunkt der Fälligkeit oder unverzüglich danach der Einzugsstelle schriftlich

die Höhe der vorenthaltenen Beiträge mitteilt und
darlegt, warum die fristgemäße Zahlung nicht möglich ist, obwohl er sich darum ernsthaft bemüht hat.
Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor und werden die Beiträge dann nachträglich innerhalb der von der Einzugsstelle bestimmten angemessenen Frist entrichtet, wird der Täter insoweit nicht bestraft. In den Fällen des Absatzes 3 gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.

Strafbarkeit des Selbständigen

Der Selbständige (also Scheinselbständige / Auftragnehmer) kann sich allenfalls dann wegen Anstiftung, Beihilfe oder als Mittäter strafbar machen, wenn er selbst die scheinselbständige Beschäftigung verlangt hat oder verdeckt hat. Solche Verurteilungnen sind extrem selten.

Daneben kommen Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz in Betracht, wenn der Scheinselbständige Sozialleistungen bezogen hat, die er als Arbeitnehmer nicht erhalten hätte.

Strafbarkeit bei Scheinselbständigkeit nach anderen Vorschriften

Eine weitergehende Strafbarkeit und weitere Ordnungswidrigkeiten können vorliegen, wenn Arbeitnehmerüberlassung vorliegt oder Schwarzarbeit.

Weitere Informationen zur Strafbarkeit, inbesondere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bei Scheinselbständigkeit finden Sie unter den entsprechenden Stichworten, auch zu konkreten Einzelfällen aus den Medien.

Wenn Sie bei Google folgende Suchworte „Scheinselbständigkeit + Freiheitsstrafe“  oder „Scheinselbständigkeit + Geldstrafe“ eingeben und die Suche auf „news“ eingrenzen, werden sie erschrecken, wie hoch die Strafen bei Scheinselbständigkeit ausfallen.

1324 Postings, 2736 Tage Finanzm3344Alitalia

 
  
    #27
25.07.17 08:07
Wenn Ryanair nun Alitalia kauft, dass kann ja lustig werden... die streicklustige Mitarbeiter gegen den schlechtesten Arbeitgeber

Ob sich Ryanair da wohl nicht überschätzt


http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/...ia-15119543.html  

1265 Postings, 4158 Tage Qantas_FlugRyanair weiter an Alitalia dran?

 
  
    #28
01.09.17 08:39
http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-08/alitalia-verkauf-ryanair-angebot

Und doch scheint es Mr O´Leary erst zu meinen - 90 Maschinen wären schon eine Hausnummer! Und dann noch alles Airbus anstatt Boeing. Die Übernahme auch der Langstrecke wäre ebenfalls absolutes Neuland für Ryanair - wobei die Idee ja nicht neu ist (bei einer Übernahme seinerzeit von Aer Lingus hätte Ryanair bereits Langstrecke im Angebot).

Aber ich kann mir auch nicht vorstellen, wie bei einer Kombi aus Ryanair und Alitalia der "Betriebsfrieden" gewahrt werden kann...

 

550 Postings, 3017 Tage 787DreamlinerAlitalia

 
  
    #29
04.09.17 21:57
Alitalia soll ja nicht integriert werden, sondern als eigene Airline weiterfliegen. Nur mit deutlich weniger Wasserkopf und ohne unvorteilhafte Verträge mit AFKL.  

1265 Postings, 4158 Tage Qantas_FlugTraffic August - besser geht es nicht :-)

 
  
    #30
05.09.17 08:17
 
Angehängte Grafik:
rt_traffic_08_2017.png (verkleinert auf 69%) vergrößern
rt_traffic_08_2017.png

3274 Postings, 5366 Tage macumbatrotz Gewinnbestätigung Short nachgekauft

 
  
    #31
27.09.17 16:14
immer noch sagt niemand was wirklich hinter den Streichungen steckt..vor offiziellen Zahlen mit Gewinnbestätigung und "guten" news wie zurückgenommene Übernahmeangebote usw schaut mit nach Kurspflege aus.
Daher nochmal Shortposition aufgebaut..Charttechnisch ist weit luft vn 30% nach unten und LH läuft gerade zur Hochform auf..Image und Service sind für Ryanair nicht aufzuholen..MK weit über vernünftiger Bewertung und Piloten unzufrieden.  

3274 Postings, 5366 Tage macumbaWie aus dem Short-Bilderbuch

 
  
    #32
1
29.09.17 12:34
entwickelt sich die Aktie Richtung Norden. Lange genug hat die Augenwischerei des Airline Bosses funktioniert - Jetzt setzt die Realität ein - Piloten und Personal gehen von Bord - Neue Piloten werden deutlich bessere Konditionen verhandeln - Die Preise werden steigen und die Gewinne schrumpfen - ERGO - MK Überbewertung im Vgl zu alle anderen Airlines - 30-40% könnte der Kurs noch fallen.
schöne Position Shorts
https://www.wikifolio.com/de/de/meine-wikifolios/trade/wfggrmp002
auch im RealDepot werden sich sicherlich gut rentieren bis Jahresende

gute Trades - Q3 Zahlen sind wahrscheinlich bereits betroffen aber Q4 Zahlen dürften verheerend sein für Ryanair  

10260 Postings, 3515 Tage MissCashbin auch short ...

 
  
    #33
02.10.17 08:43

3274 Postings, 5366 Tage macumbaheute neue Chance zum Shorteinstieg

 
  
    #34
02.10.17 12:37
der Aktionär ist lustig oder..auf einmal
is lh unserer Favorit---echt früh Jungs..nach dem Kursanstieg
aber Ryanair ist immer noch besser finden ..ja klar nach nach Rückgang (für mich weiter short - jeder Kurzanstieg zum shortaufbau nutzbar)
..
meine Kursziele alle erreicht - danke - und die 30 sind auf einmal nicht mehr utopisch. Zahlen sind halt doch manchmal ganz gut als Investitionsargument.
..
mein Kursziel neu bei Ryanair 12,-- -weil Probleme kosten 200 Mio machen die Q Zahlen kaputt -neue Werbung und Angriff auf Konkurrenten kostet sicher noch viel mehr - und Image ist weiter angekratzt - DAS kostet richtig.
.
deshalb sehr grosser Short Anteil 18 % weil die Scheine teuer sind aber auch hier werden sich die schlechten Zahlen bald auswirken...
https://www.wikifolio.com/de/de/meine-wikifolios/trade/wfggrmp002  

3274 Postings, 5366 Tage macumbaheute ausgestoppt

 
  
    #35
04.10.17 15:34
ca leider war der Anstieg irrational hoch..weiterer Short der sich rentiert noch nicht in Sicht..also erstmal Finger weg..
Nach Stoplimit wurde der schein gekillt daher immer wieder wichtig abzusichern.
 

9118 Postings, 2813 Tage gelberbaronab jetzt short

 
  
    #36
04.10.17 19:50

16016 Postings, 5788 Tage RoeckiBestätigung ...

 
  
    #37
05.10.17 15:12
Ausbruch aus Abwärstrend gescheitert ...

 
Angehängte Grafik:
chart_quarter_ryanairholdings.png (verkleinert auf 54%) vergrößern
chart_quarter_ryanairholdings.png

16016 Postings, 5788 Tage RoeckiAha ...

 
  
    #38
12.10.17 14:34
http://www.ariva.de/news/...t-ryanair-auf-reduce-ziel-15-euro-6529196

Von der Analysten-Seite auch keine Unterstützung für höhere Kurse? Da sieht HSBC's Votum für Lufthansa doch Vielversprechender aus!  

355 Postings, 3366 Tage Wollensteinsind

 
  
    #39
20.10.17 20:47

hier eignetlich (Berufs-)Piloten an bord ? smile

 

16016 Postings, 5788 Tage RoeckiRyanair tauch weiter ...

 
  
    #40
24.10.17 15:58
ab, die Konkurrenz LH hebt weiter ab!  

51 Postings, 2889 Tage dark_scorpKorrekt...

 
  
    #41
26.10.17 19:06
... denke so ab 14,50 werde ich long gehen. Warte den kurzfristigen Abwärtstrend bis dahin ab und denke dass dies ein guter Einstiegskurs wäre.  

22 Postings, 2546 Tage SmeidlAktuell eher hoch bewertet

 
  
    #42
21.11.17 17:45
Ich hab Ryanair mal analysiert und finde sie im Moment eher teuer, zumindest befindet sie sich am oberen Ende des Wertebandes.

http://discounted-owner-earnings.blogspot.de/2017/...sen-ryanair.html

Schaut mal vorbei. Über Kritik an der Analyse oder Anmerkungen zum Blog bin ich immer dankbar.

Viele Grüße  

2642 Postings, 9028 Tage buckweiserfind ich richtig gut

 
  
    #43
12.12.17 18:19
das ryanair einen auf den Sa... bekommt von den Piloten  

42014 Postings, 8887 Tage Robingenau

 
  
    #44
18.12.17 09:28
an großer Unterstützung bei Euro 14,8 - 15 . Mittlerweile schon ÜBERVERKAUFT  . Sogar aus Bollinger Band raus  

550 Postings, 3017 Tage 787DreamlinerFR

 
  
    #45
18.12.17 12:26
Die haben ein so unglaubliches Umsatz-Gewinn Verhältnis, da mache ich mir über höhere Personalkosten gar keinen Kopf. Klar werden die Margen nun etwas sinken, sie werden aber noch deutlich höher sein als bei so ziemlich allen Airlines, nach wie vor.

Denn auch mit höheren Personalkosten ist das Geschäftsmodell nach wie vor genial und funktioniert bestens.

Finde die Reaktion des Kurses völlig übertrieben. Ich verkaufe auf jeden Fall kein Stück.  

3065 Postings, 3291 Tage Vaioz...

 
  
    #46
18.12.17 12:59
Naja das Geschäftsmodell ist im Endeffekt auf den Fundament "günstiger Preis" aufgebaut.

Ja, mich erstaunt es ebenso wie man es schafft in der Branche bei dem Umsatz derartig viel Gewinn zu ziehen.
Das kann sich mit einer für Ryanair schlechten Vereinbarung mit den Piloten schnell ändern... Deswegen auch die abstürzende Aktie. Zurecht wie ich finde, da es nachhaltig das Geschäft schädigen wird. Aber irgendwann musste es so kommen...

Die Aussage "Margen etwas sinken" halte ich für gewagt. Man weis noch so gut wie nichts, wie die Vereinbarungen mit den Piloten ausgehen.  

16016 Postings, 5788 Tage RoeckiWann kommt eigentlich ...

 
  
    #47
18.12.17 13:26
der 787Dreamliner bei Ryanair zum Einsatz?  

3636 Postings, 2902 Tage IMMOGIRLzu 43: da stimme ich absolut zu.

 
  
    #48
18.12.17 13:48
Marktwirtschaft hat etwas mit Verantwortung übernehmen auf beiden Seiten zu tun. Jede Seite braucht die andere Seite. Was ist eine Firma ohne Arbeitnehmer? Nichts ! Klar, es gibt immer Interessenskonflikte. Nur sollte man die andere Seite auch leben lassen.  

3636 Postings, 2902 Tage IMMOGIRLDa geht noch was

 
  
    #49
18.12.17 13:49

550 Postings, 3017 Tage 787Dreamliner@Roecki

 
  
    #50
18.12.17 15:23
Sobald Ryanair den Schritt macht auf die Langstrecke zu gehen und bei Boeing einen Hammerdeal über 787s abgeschlossen hat. Wird aber so bald nicht passieren.

Anderer Weg, der durchaus wahrscheinlicher ist, aber nicht unbedingt realistischer: Ryanair bekommt 787 in die Flotte indem sie norwegian Übernehmen. Entweder den kompletten Laden oder eines Tages die Überreste.

"Etwas weniger Marge" war auch etwas überspitzt. Das wird schon merklich wehtun, jedoch basiert nicht der komplette Erfolg von Ryanair auf dem Beschäftigungsmodell der Piloten. Da ist noch einiges mehr ...  

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