f-h Oni BW sb & Friends-TTT, Dienstach 23.11.04
Da es ja nur ein PARERTRADE ist, hab ichs nicht geschnallt.
Demzufolge wars der 781648 zu 0.65
gruss phill
wer allerdings minifutures kauf (z.b. abn), der kann relativ punktgenau kaufen. da gibt es einfache formeln zum berechnen der taxen und damit sb und sl
gruss phill
oder werde nur ich ignoriert
danke fuer eine Antwort
Streit um Regulierung von Arzneimittelpreisen
Die Pharmahersteller Astra Zeneca und Pfizer sehen sich als Opfer der deutschen Regulierung von Arzneimittelpreisen. Während Pfizer den Preis seines Cholesterinsenkers nicht reduzieren will, erwägt Astra Zeneca, sein Medikament in Deutschland gar nicht einzuführen. Die Firmen bemängeln, die Regulierung bestrafe Innovationen.
cei. Frankfurt, 22. November
Wer deutsche Tageszeitungen liest, stösst derzeit auf ein ganzseitiges Inserat der amerikanischen Pharmafirma Pfizer. Darin prangert der Konzern die hiesige Regulierung der Arzneimittelpreise an: Dadurch würde an der Gesundheit von Millionen von Herz-Kreislauf-Patienten gespart. Hintergrund dieses Vorwurfs bildet der Entscheid der Kassen, die Kosten von Pfizers patentgeschütztem Cholesterin-Senker Sortis nur noch zum Teil zu übernehmen. Die Reaktion des deutschen Gesundheitsministeriums auf die Werbekampagne folgte postwendend. Pfizer verunsichere mit seiner Panikmache die Patienten. Versicherte müssten sich aber nicht vor den Karren der Preispolitik des Pharmakonzerns spannen lassen, da genügend Alternativen zur Verfügung stünden. Doch Pfizer ist mit seinem Groll über die Regulierer nicht alleine. Der britisch-schwedische Konzern Astra Zeneca erwägt, den Blutfett- Senker Crestor gar nicht erst am deutschen Markt einzuführen. Man befürchtet, mit Crestor dasselbe Schicksal zu erleiden wie der Wettbewerber Pfizer mit Sortis.
In der Schweiz am teuersten
Ein Dorn im Auge ist den Pharmafirmen, dass seit Anfang Jahr auch patentgeschützte Medikamente unter die Preisregulierung fallen. In Deutschland legt ein gemeinsamer Ausschuss von Ärzte-, Kassen- und Spitalvertretern fest, welche Präparate mit ähnlichen Wirkstoffen oder vergleichbarer therapeutischer Wirkung in einer Medikamenten-Gruppe zusammengefasst werden. In einem zweiten Schritt bestimmen die Verbände der Krankenversicherer einen Festbetrag. Die Kassen erstatten dann die Kosten für jedes Arzneimittel einer bestimmten Gruppe nur bis zu diesem Schwellenwert. Im Falle von Pfizer wurde der patentgeschützte Wirkstoff Atorvastatin mit vier anderen Statinen zusammengewürfelt, die in älteren Präparaten oder in Generika enthalten sind. Der amerikanische Konzern sieht sich seiner Forschungsanstrengungen beraubt, da sich der Festbetrag an den Preisen für die älteren Medikamente orientiert.
Pfizer ist deshalb nicht bereit, den Herstellerpreis auf den Festbetrag zu senken. Der Patient, der auf das Präparat nicht verzichten will, muss deshalb ab Januar 2005 mit einer Zuzahlung rechnen, die sich bei einer längeren Therapie jährlich auf mehr als 200 Euro summieren kann. Laut der «Ärzte-Zeitung» beträgt der Herstellerpreis in Deutschland für das Medikament pro 10-mg- Tablette Euro 0.73. Dieser Wert ist im europäischen Mittelfeld angesiedelt - der bei weitem höchste Preis wird mit Euro 1.14 pro Pille in der Schweiz bezahlt. Der vorgesehene Festbetrag von Euro 0.43 pro Tablette unterschreitet das jetzige Niveau um 42%. Bei einem solchen Preisgefälle zum Rest der EU wäre mit Reimporten zu rechnen. Zudem beeinflusst der Preis in Deutschland die Regulierung anderer Staaten. Diese Gründe dürften auch hinter der Unnachgiebigkeit von Pfizer stecken.
Zwangsrabatte oder Höchstvergütungen
Zurzeit müssen die Pharmafirmen den Krankenkassen auf ihren Herstellerpreisen einen pauschalen Rabatt von 16% einräumen. Dies gilt, bis die Bildung von Festbetragsgruppen Ende Jahr abgeschlossen ist. Vor der Gesundheitsreform waren patentgeschützte Rezepturen von der Festbetragsregel ausgenommen. Die deutsche Regierung begründet die Neuerung damit, dass sich der Umsatz mit patentgeschützten Medikamenten zwischen 1997 und 2002 von 8 Mrd. auf 15 Mrd. Euro fast verdoppelt habe. Für diesen Anstieg sind in den Augen des Gesundheitsministeriums vor allem Scheininnovationen verantwortlich, die keinen therapeutischen Mehrwert liefern. Sortis fällt nun laut Beschluss in diese Kategorie. Wäre das Medikament dagegen als Innovation anerkannt worden, bliebe die Preisbildung weitgehend frei. Mittlerweile sind Festbeträge für vier Stoffgruppen bestimmt worden. Von dieser Massnahme erwarten sich die Kassen ab 2005 zusätzliche Einsparungen von 340 Mio. Euro.
In der Vergangenheit haben Firmen, deren Produkt den Schwellenpreis überschritten hatte, in 94% der Fälle eingelenkt und den Preis auf den Festbetrag gesenkt. Die zumindest kurzfristig kostendämpfende Wirkung der Festbetragsregel leuchtet deshalb ein. Allerdings werden gerade grosse Pharmafirmen wohl versuchen, die Einnahmeneinbussen im Festbetragsbereich mit einem höheren Preis bei Medikamenten, die der freien Preisbildung unterliegen, zu kompensieren. Der Spareffekt wird entsprechend überschätzt. Ein weiterer Defekt der Regelung besteht darin, dass der Wettbewerb unterhalb des Festbetrages nicht spielt, da er einer Preisgarantie gleichkommt.
Der freien Preisbildung entzogen
Als gravierendster Nachteil der Regulierung erweist sich jedoch die Gefahr, dass dadurch Behandlungsentscheide in eine falsche Richtung gelenkt werden. Der Ausschuss der Kassen und Ärzte ist sich dessen offenbar bewusst, wie eine Passage aus dem Gutachten über die Blutfettsenker illustriert: «Es besteht kein Zweifel, dass sich Statine in vielerlei Hinsicht voneinander unterscheiden und dass von einer gegenseitigen beliebigen Austauschbarkeit nicht ausgegangen werden kann.» Und dennoch werden die fünf Wirkstoffe über einen Kamm geschert, gilt doch für alle derselbe Festbetrag. Das Gutachten attestiert dem Wirkstoff Atorvastatin sogar, dass er für eine Gruppe von Patienten eine «positive Beeinflussung klinisch bedeutsamer Endpunkte» zeige. Damit ist gemeint, dass für Personen, die zuvor wegen eines Herzinfarktes ins Spital mussten, das Risiko eines weiteren Herzanfalls mit möglicherweise tödlichem Ausgang von 26,3% bei der Einnahme des Wirkstoffs Pravastatin auf 22,4% bei Atorvastatin sinkt. In Deutschland geraten jährlich immerhin rund 150 000 Personen in eine solche Lage. Doch weil es sich nur um 2% bis 3% der Personen mit einer Indikation für ein Statin handle, sei diese Gruppe «nicht repräsentativ für die übliche Behandlungssituation», schreibt die Kommission.
Es ist zwar zu vermuten, dass von den derzeit 1,5 Mio. Deutschen, die das Pfizer-Medikament einnehmen, ein guter Teil mit einem billigeren Blutfettsenker ebenso gut fahren würde. In einem regulierten Wettbewerb («Managed Competition») würden jedoch die Ärzte dafür sorgen, dass im Einzelfall Kosten und Nutzen einer Behandlung gegeneinander abgewogen werden. Dazu eigenen sich integrierte Modelle der Managed Care, in denen die Mediziner Budgetverantwortung tragen. Die einzelnen Kassen würden in einem solchen System mit den Pharmafirmen Preise und Rabatte aushandeln. In Deutschland stecken Versuche mit Managed Care jedoch erst in den Kinderschuhen. Vielmehr macht es den Anschein, als hätten sich die Krankenkassen mit den kartellähnlichen Absprachen gut arrangiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich festgestellt, dass die deutschen Krankenkassen keine Unternehmen seien, sondern lediglich Pflichten erfüllen, die ihnen im Rahmen des Gesundheitssystems auferlegt werden. Solange sich aber die Kassen als Befehlsempfänger und nicht als Wettbewerber verstehen, müssen sich die deutschen Patienten wohl oder übel damit abfinden, dem Einfluss bürokratischer Gremien ausgesetzt zu sein. Es ist also damit zu rechnen, dass in der Regulierung von Arzneimittelpreisen auch künftig Äpfel mit Birnen gleichgesetzt werden.