Herr Söder treten sie bitte zurück
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 25.04.21 10:56 | ||||
Eröffnet am: | 05.07.20 11:38 | von: deadline | Anzahl Beiträge: | 63 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 10:56 | von: Jessicayvvva | Leser gesamt: | 7.781 |
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Dann bereits Ärzten zu drohen, ihnen die Approbation entziehen zu lassen, wenn sie sich weigern einen Menschen gegen seinen Willen zu impfen, zeigt wie unfähig sie sind.
Sie haben keinem Arzt irgendwelche Befehle zu geben oder diesen zu nötigen. Das steht unter Strafe und das sollten sie wissen.
Zu behaupten ein Arzt verstosse gegen seine Berufseid wenn er nicht impft, ist eine absolute Frechheit.
Die Autonomie des Menschen ist unantastbar, das sagt unser Eid. Niemand steht zwischen dem Arzt und Patientenverhältnis und jeder Arzt hat die Entscheidung eines Menschen zu respektieren.
Selbst unter Androhung von Gewalt und Strafe verpflichtet sich ein Arzt die Autonomie des Menschen zu respektieren.
Jemand der Ärzten droht, muss aus der Politik ausgeschlossen werden. Das ist Amtsmissbrauch
Treten sie zurück
Wirksamkeit einer Impfung haben...
Einfach dem Arzt der einen unter Zwang impfen möchte an seinen ärztliche Eid erinnern...
Das ärztliche Gelöbnis
Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.
Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexuellerOrientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.Ich werde meinen Lehrerinnen undLehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.
Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.
Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre
Voraussetzungen für die Zwangsmaßnahme
Voraussetzung für die Durchführung einer Zwangsmaßnahme ist nach dem neuen Gesetz zunächst, dass der Patient „die Notwendigkeit der jeweiligen ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln“ kann (§ 1906, Abs. 3 Nr. 1), mithin einwilligungsunfähig ist. Die bloße Ablehnung einer vom behandelnden Arzt für sinnvoll erachteten Behandlung durch einen (vielleicht unvernünftig, aber frei handelnden) einwilligungsfähigen Patienten rechtfertigt selbstverständlich keine Zwangsbehandlung.
alles klar Herr Söder
Ihre Kernkompetenz im Sinne von hetzen, hetzen, hetzen konnte sie ja dummerweise so gar nich ausspielen während Corona.
Insofern hat die Krise auch was Fantastisches.
Pfui Deibel sach ich da nur. Pfui Deibel!
https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/...gen-Corona-gibt-3693392.html