Alle kuschen vor US-Faschismus
Seite 1 von 5 Neuester Beitrag: 11.12.22 12:28 | ||||
Eröffnet am: | 03.07.13 08:04 | von: Rubensrembr. | Anzahl Beiträge: | 113 |
Neuester Beitrag: | 11.12.22 12:28 | von: Rubensrembr. | Leser gesamt: | 24.434 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 9 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < | 2 | 3 | 4 | 5 5 > |
in den USA gewarnt. Augenscheinlichstes Symptom dieses Faschismus ist die
Zusammenarbeit von US-Unternehmen wie Google, Microsoft, Apple, Facebook
usw. mit den US-amerikanischen Geheimdienten. Während sie sich öffentlich
als Befreier und Beglücker der Menschheit darstellen, sind es tatsächlich Spitzel-
Unternehmen, die die Daten vollständig der NSA zur Verfügung stellen gegen
entsprechende Vorteile durch den US-Staat. Dabei scheut der US-Staat die
Wahrheit wie der Teufel das Weihwasser. Denn es werden nicht nur belang-
lose Daten gespeichert, sondern in ganz großem Maßstab Industriespionage
zu Lasten anderer Länder betrieben und darüber hinaus die Gesetze dieser
Länder verletzt. Der Spitzel-Staat DDR ist im Vergleich zu USA und GB harmlos.
Dabei ist es ein Hohn, dass der Spitzel- und Folter-Präsident der USA von
Freiheit und Abrüstung schwadroniert und er in den Medien als Messias ge-
feiert wird. Denn tatsächlich begehen die USA mit dem Drohnen-Einsatz in
Afghanistan und Pakistan, der vor allem unter den Zivilisten für Opfer sorgt,
laufend Kriegsverbrechen. Natürlich sollen auch die Kriegsverbrechen geheim
gehalten werden. Deshalb werden Informationsüberbringer in Gefängnisse
gesteckt und gefoltert (wie Manning) oder gezwungen in Botschaften um
Asyl nachzusuchen (wie Assange).
Ein ähnliches Schicksal droht Snowdon. Es ist dabei abzusehen, dass kein EU-Land
bzw. Eurozonen-Land ihm Asyl gewähren wird. Der bolivanischer Präsident
Morales musste in Wien notlanden, weil Snowdon an Bord seiner Maschine
vermutet worden ist und er deshalb von den Bananenrepubliken der USA
Frankreich und Portugal keine Überflugrechte erhielt. Freiheit und Asyl.
Alles nur hohles Gerede. Im Ernstfall kuscht die sogenannte freie Welt
vor dem (US)Faschismus. Seit Nazi-Deutschland hat sich eigentlich nicht so
viel verändert.
Ok, da gehört dann schon Mut dazu! ;-)
Hier hätte gerade Deutschland, auf dessen Entscheidungen und Handlungen die Welt mehr schaut als auf den USA, dass Deutschland dieser Stasi-Mentalität ein symbolisches Zeichen setzt.
Z.B. hätte man vermelden können, dass man über einen Asylantrag nachdenkt und die USA auf die Folter gespannt, zumal die USA ja gern selbst Folter austeilt. ;-)
Allein dass man darüber intensiver nachdenkt, wäre ein klares Zeichen an die USA, dass dies so nicht weitergehen kann.
Aber so wie eben die Bundesregierung und vor allem CDU gestrickt ist, wird vor den Großen einmal mehr gekuscht und der Mensch bzw. die Interessen und Rechte des Volkes bleibt einmal mehr hinten dran und reiht sich an den ganzen Feudalitäten wie Bankenrettung und hoher Jugendarbeitslosigkeit.
Man muss denke ich akzeptieren, dass in der CDU Geld und Macht vor den Menschen steht, weit entfernt von christlichen Werten.
* Staat der europäischen Gemeinschaft
* Sicheren Drittstaat (Norwegen und Schweiz)
* Sicheren Herkunftsstaat (im Moment gelten die Staaten Ghana und Senegal als sicher, d. h., dass wie bei den EG-Staaten und den sicheren Drittstaaten davon ausgegangen wird, dass Menschen aus diesem Land keine politische Verfolgung zu befürchten haben)
--
Will hier jemand tatsächlich die USA als nichtsicheren Herkunftsstaat definieren?
Unsere Gesetzgebung sagt, dass das Ausspähen von Daten eine Straftat sei. Sind denn vor unserem Gesetz doch nicht alle Menschen gleich?
Vgl. StGB
§ 202a
Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Ja, was denn nun?
§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
§1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
§2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
§1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
§2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
§1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
§2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
§ 206
Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
(1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt
§1. eine Sendung, die einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraut worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
§2. eine einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraute Sendung unterdrückt oder
§3. eine der in Absatz 1 oder in Nummer 1 oder 2 bezeichneten Handlungen gestattet oder fördert.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Personen, die
§1. Aufgaben der Aufsicht über ein in Absatz 1 bezeichnetes Unternehmen wahrnehmen,
§2. von einem solchen Unternehmen oder mit dessen Ermächtigung mit dem Erbringen von Post- oder Telekommunikationsdiensten betraut sind oder
§3. mit der Herstellung einer dem Betrieb eines solchen Unternehmens dienenden Anlage oder mit Arbeiten daran betraut sind.
(4) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die ihm als außerhalb des Post- oder Telekommunikationsbereichs tätigem Amtsträger auf Grund eines befugten oder unbefugten Eingriffs in das Post- oder Fernmeldegeheimnis bekanntgeworden sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.
Ich hab keine Ahnung wie das funktioniert aber scheinbar funktioniert es.....dieser Vorführung die Momentan in der Kausa Snowden abläuft, spottet jeder Beschreibung.
Wer jetzt noch auf die Idee kommt die USW als Hort der Demokratie zu sehen....für den war Hitler wahrscheinlich auch der Messias.
Was widerlicheres als die Amerikanische Politik hat es seit 45 nicht mehr gegeben....Mord, KZs, Angriffskriege, zivile Tötungen....da kommt einiges zusammen.
Was soll denn ein Handelsembargo gegen die USA bringen? Die haben doch alles, was sie brauchen!
Nach deutschem Recht können Flüchtlinge politisches Asyl nur auf deutschem Boden beantragen, Snowden müsste dafür zunächst nach Deutschland gelangen. Aus dem Ausland möglich gewesen wäre aber eine Aufnahme aus humanitären Gründen oder bei Vorliegen eines "politischen Interesses" der Bundesrepublik.http://www.focus.de/politik/ausland/...cht-aufnehmen_aid_1032648.html
Und dann steht weiter unten noch: "... schließlich seien die USA ein Rechtsstaat mit demokratisch gewählten Vertretern." - Es wird die von der USA gefolterten Gefangenen weltweit sicherlich beruhigen das zu erfahren.
Man muss aber unterscheiden zwischen einem Hochverräter, der für Geld oder aus ideologischer Verbundenheit Staatsgeheimnisse an das Ausland verkauft, und einem Staatsbürger, der herausfindet dass die Regierung ihre Befugnisse überschreitet und die Öffentlichkeit davon in Kenntnis setzt, um die Verfassung zu wahren. Der Verfassungsverrat liegt doch ganz auf Seiten der illegalen Regierung.
Man könnte auch sagen: Snowden ist der einzige den Namen verdienende "Verfassungsschützer" den Deutschland jemals kannte.
http://www.welt.de/kultur/article117655895/...rmer.html#disqus_thread
Und Broder hat natürlich vollkommen Recht. Der Antisemit bestreitet das Existenzrecht des einzelnen Juden und der Antizonist das Lebensrecht des israelischen Volkes.
Beide werden sie aus der selben satanischen Quelle gespeist und sind zu finden bei Links-, Rechts-, Islamofaschisten und natürlich auch der üblen Spezies des "Gutmenschen".
Morgendlichen Gruß!
Der Artikel ist auf Englisch. Die konnten damals bei der Stasi offenbar nur 40 Telefone gleichzeitig überwachen (zumindest die Abteilung wo Schmidt war) und mussten immer genau abwägen, wen sie abhören. Er sagt für die Stasi wäre ein Traum wahr geworden, wenn man damals die heutigen Überwachungskapazitäten von Obama gehabt hätte.
Schmidt: "Es ist der Gipfel der Naivität zu meinen, dass die einmal gesammelten Daten nicht verwendet würden. Das ist das Wesen von geheimen Regierungsorganisationen [diese Daten zu nutzen]. Der einzige Weg die Privatsphäre der Menschen zu schützen besteht darin, der Regierung gar nicht erst zu erlauben die Daten der Bürger zu sammeln."