Rechtsfall zum Samstagt
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 24.09.12 22:02 | ||||
Eröffnet am: | 03.12.11 14:04 | von: Thyssianer | Anzahl Beiträge: | 36 |
Neuester Beitrag: | 24.09.12 22:02 | von: Thyssianer | Leser gesamt: | 5.850 |
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Danke schonmal dafür.
Nun zum Thema.
Am 30.11. hat meine Frau Ihre Kündigung bekommen. Ohne Angabe von Gründen. Ihr Arbeitgeberkündigt sie zum 31.12. - angebblich fristgerecht. Nun habe ich schon mitbekommen das lt. BGB § 622 nach mehr als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 2 Monate Kündigungsfrist gesetzt sind. Ansonsten habe ich gerade keinen Plan wie wir vorgehen sollen. Würde gerne auf den Anwalt verzichten da keine Rechtsschutz. Da es um eine nicht so gut bezahlte Teilzeittätigkeit geht wollte ich nicht mehr Anwaltskosten verursachen als am Ende rauskommt. Was tut man jetzt am besten ? Also meine Frau hat - zu Recht - auch keinen Bock mehr für diesen Arbeitgeber zu arbeiten. Trotzdem müssen wir ja auf eine Kündigungsschutzklage gehen. Bekommt man das alleine hin oder was gilt es zu beachten um Sperrfristen vom Arbeitsamt zu vermeiden ?!
Kann da jmd. beratend zur Seite stehen ?
Gerne auch per BM
Würden uns freuen.
d.h. jemand soll für 0,00€/Std. für Dich arbeiten. Dabei sogar noch die Dienstleistung einer Rechtsberatung über das Internet erfüllen.
Was würdest Du sagen, wenn der Arbeitgeber Deiner Frau Dir vorschlagen würde, Deine Frau soll nach der Kündigung doch einfach für 0,00€/Std. bei ihm weiterarbeiten?
Der Kündigung schriftlich widersprechen und den Gang zum Rechtsanwalt durchleuchten lassen.
--- bezahle jemand ordendlich für seine Arbeit, dann wird Dir auch vernünftig geholfen
Aber dank auch für deinen Kommentar Polo.
WICHTIG:
Bei Arbeitsprozessen musst Du bei Verlust nicht den Arbeitgeberanteil zahlen.
d.h. ist nicht teuer.
Ärzte und Hoteliers werden erfolgreich durch die FDP vertreten. Vielleicht findet deine Frau ja auch noch eine geeignete Interessenvertretung?
Vorweg mit google schlau machen:
Z.B.
http://archiv.jura.uni-saarland.de/FB/LS/Weth/...ruefungsschemata.pdf
http://www.ash-berlin.eu/hsl/docs/8327/...maordentlichekuendigung.pdf
Sich über Kündigung, tiefe Löhne beklagen.... da sollte man immer hinterfragt werden, wie man es denn selber so praktiziert !!!
Befürchte nur das 300 € nicht reichen. Habe erstmal für Mo. nen Termin bei RA. Erstmal die Kostenseite abklopfen. Ansonsten sollte der Fall zu unseren Gunsten entschieden werden.
Weil ne Mutter von 2 Kindern vor div. alleinstehenden - ohne Grund - zu kündigen wird auch das Gericht nicht toll finden.
Dann läuft er zu seinem Anwalt, und es kommt eine frist- und formgerechte
neue Kündigung.
Hat die Firma einen Betriebsrat? Wenn ja, hat er der Kündigung wiedersprochen? Mit welcher Begründung?
Geh zum Anwalt. Hier hat niemand von denen richtig Anung. Labern aber alle.
Rechtsberatung übers Internet ist unseriös.
Thyssianer, schmeiss das Pack raus.
Arbeitsamt, Widerspruch und Durchblicken lassen, dass Du einen Anwalt mit Deinen Interessen beauftragen wirst. Dann ist der AG am Ball. Schau mal, was er schreibt und halt uns auf dem Laufenden.
Habe ja die letzten Abende auch schon gelesen & gegooglet wie ein Weltmeister. Klingt auch alles logisch - man muss nur eine ganz bestimmte Reihenfolge einhalten und dieses und jenes berücksichtigen.
Aufhebungsvertrag ist scheiße für den Arbeitslosengeldanspruch. Gibts auch Nebenwirkungen bei ner Abfindung ?
Jeder der arbeitet, soll Geld dafür erhalten. Basta.
Das hält einen Arbeitsgeber aber nicht unbedingt davon ab, trotzdem zu kündigen - ggf. muss er noch ein paar weitere Monate ihr das Gehalt bezahlen.