A1CWUQ Landwirtschaft/Jagd
Seite 1 von 6 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:20 | ||||
Eröffnet am: | 23.08.10 19:32 | von: buran | Anzahl Beiträge: | 130 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:20 | von: Katrinobrza | Leser gesamt: | 16.103 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 2 | |
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Schon der Name der company hätte dich stuzig machen müssen,dass das hier kein Agrar-wert sein kann ! Arivas zuordnungen sind sogar sehr oft falsch,auch in diesem Fall1 Betawave ist eine Pink sheet company im Bereich Online Advertising,also Internetwerbung,ich hoffe du hast nicht gekauft .... ?
MFg
Chali
MFg
Chali
hi Chalif,studiere gerade die Zwiebel,Sorten,Anbau,Ernte,Einsatztechnik also Maschinen.Weisst doch,für Tonkens Agrar.Ist ja Wahnsinn was eine Zwiebel so auslösen kann,ich könnte jetzt Bände drüber schreiben.Dachte mir bei einer Tasse Kaffee ob ich nicht auch was zum Thema Jagd finde.jau!BETAWAVE CORP.NEW.Bin dann versehentlich im Transaktionsabteil auf Orderbestätigung geraten und somit stiller Antheilhaber.Horrido
ausserdem nur in stuttgart und otc handelbar,Umsatz in Stuttgard : 0 Stück ,aber 100 Stück in US,warst du das etwa ! 100 Stück zu 2 Cent/share ??? So deppert kannst nicht mal du sein,oder du willst uns hier alle zum Narren halten,was !?
MFG
Chali
MFG
Chali
Eine Rückzugsregion oder eine Rückzugsfläche für Wildtiere, die diese zum Schutz oder als Ruheraum aufsuchen,so in der Jägersprache.
kenne ich anders ....Salve!
kenne ich anders ....Salve!
Erst ruft es einer, dann ruft es sein Nebenmann, dann gehen die Schrotgewehre los.
Es heißt: Feuer frei! Bei der Fasanenjagd in South Dakota nämlich gilt die Regel: Hähne darf man schießen, Hennen nicht. Die Population soll dezimiert werden, aber sie soll erhalten bleiben. Sobald so ein Fasan panisch in die Höhe flattert, wird darum sofort ausgerufen, um was es sich handelt. Ist der Vogel klein, braun und unscheinbar, handelt es sich um eine Henne – bloß nicht schießen! Trägt der Vogel aber einen weißen Ring um den Hals, hat er lange Schwanzfedern und ist er am Bauch schön farbenprächtig – peng! Der Fasan überschlägt sich, wirbelt als buntes Rad durch die Luft und plumpst irgendwo vor uns auf das Maisfeld.
http://www.welt.de/vermischtes/article1323564/...reie_Amerikaner.html
Es heißt: Feuer frei! Bei der Fasanenjagd in South Dakota nämlich gilt die Regel: Hähne darf man schießen, Hennen nicht. Die Population soll dezimiert werden, aber sie soll erhalten bleiben. Sobald so ein Fasan panisch in die Höhe flattert, wird darum sofort ausgerufen, um was es sich handelt. Ist der Vogel klein, braun und unscheinbar, handelt es sich um eine Henne – bloß nicht schießen! Trägt der Vogel aber einen weißen Ring um den Hals, hat er lange Schwanzfedern und ist er am Bauch schön farbenprächtig – peng! Der Fasan überschlägt sich, wirbelt als buntes Rad durch die Luft und plumpst irgendwo vor uns auf das Maisfeld.
http://www.welt.de/vermischtes/article1323564/...reie_Amerikaner.html
Stuttgart 50.000 0,013 € 0,038 € 50.000 192% 15:29:57
Nasdaq OTC BB 5.000 0,021 $ 0,04 $ 5.000 90,48% 16:31:13
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Ein Jäger aus Kurpfalz der reitet durch den grünen Wald er schießt das Wild daher
gleich wie es ihm gefällt
gleich wie es ihm gefällt
und hier nochmal der zu Bratende,keine Angst ich knall mit meiner Flinte nicht auf Tiere oder Sonstiges.Bin nur stiller Anteilshaber des Unternehmens.
Jagdzwang
Weiterhin wird immer häufiger kritisiert, dass Grundeigentümer nicht selbst darüber entscheiden können, ob die Jagd auf ihrem Grund und Boden ausgeübt werden soll oder nicht. In Deutschland werden Eigentümer von Grundflächen unter 75 Hektar automatisch Mitglieder in einer Jagdgenossenschaft, das Jagdausübungsrecht für den Gemeinschaftsjagdbezirk wird in der Regel verpachtet. Der Grundeigentümer hat selbst dann keine Möglichkeit, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten und auf seinem Grund und Boden die Jagd zu verbieten, wenn er sie aus ethischen Gründen ablehnt.
In Europa existiert eine Zwangsbejagung nicht in allen Ländern. Dort, wo sie existiert, wehren sich Betroffene seit einiger Zeit juristisch. 1999 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass französische Grundeigentümer die Jagd auf ihrem Grundeigentum nicht zulassen müssen und auch nicht Mitglied in einer den deutschen Jagdgenossenschaften ähnlichen Vereinigung werden müssen und begründete dies mit dem Eigentumsrecht und der Vereinigungsfreiheit.[16] In Luxemburg erklärte der Verwaltungsgerichtshof 2004 unter Bezugnahme auf das Straßburger Urteil die Zwangsbejagung und die Zwangsmitgliedschaft in einem Jagdsyndikat ebenfalls für menschenrechtswidrig.[17]. Während in vielen anderen Ländern Europas ebenfalls keine Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften existiert und die Grundeigentümer selbst über die Jagd auf ihrem Grund und Boden entscheiden können, hat das Bundesverfassungsgericht 2006 eine Verfassungsbeschwerde in dieser Sache mit der Begründung abgelehnt, dass die Grundrechte der Beschwerdeführers nicht verletzt seien, weil er nicht selbst an der Jagd teilnehmen müsse. Ein Gewissenskonflikt sei deswegen nicht gegeben, weil der Grundeigentümer hier gar keine Entscheidungsbefugnis habe.[18] Gegner der bestehenden Regelung erwarten, dass sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Materie befassen muss, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das luxemburgische System (das dem deutschen ähnlicher ist als das französische) 2007 für menschenrechtswidrig erklärt hat und die erste Beschwerde aus Deutschland beim EGMR bereits eingelegt ist
http://de.wikipedia.org/wiki/Jagd#Jagdzwang
Weiterhin wird immer häufiger kritisiert, dass Grundeigentümer nicht selbst darüber entscheiden können, ob die Jagd auf ihrem Grund und Boden ausgeübt werden soll oder nicht. In Deutschland werden Eigentümer von Grundflächen unter 75 Hektar automatisch Mitglieder in einer Jagdgenossenschaft, das Jagdausübungsrecht für den Gemeinschaftsjagdbezirk wird in der Regel verpachtet. Der Grundeigentümer hat selbst dann keine Möglichkeit, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten und auf seinem Grund und Boden die Jagd zu verbieten, wenn er sie aus ethischen Gründen ablehnt.
In Europa existiert eine Zwangsbejagung nicht in allen Ländern. Dort, wo sie existiert, wehren sich Betroffene seit einiger Zeit juristisch. 1999 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass französische Grundeigentümer die Jagd auf ihrem Grundeigentum nicht zulassen müssen und auch nicht Mitglied in einer den deutschen Jagdgenossenschaften ähnlichen Vereinigung werden müssen und begründete dies mit dem Eigentumsrecht und der Vereinigungsfreiheit.[16] In Luxemburg erklärte der Verwaltungsgerichtshof 2004 unter Bezugnahme auf das Straßburger Urteil die Zwangsbejagung und die Zwangsmitgliedschaft in einem Jagdsyndikat ebenfalls für menschenrechtswidrig.[17]. Während in vielen anderen Ländern Europas ebenfalls keine Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften existiert und die Grundeigentümer selbst über die Jagd auf ihrem Grund und Boden entscheiden können, hat das Bundesverfassungsgericht 2006 eine Verfassungsbeschwerde in dieser Sache mit der Begründung abgelehnt, dass die Grundrechte der Beschwerdeführers nicht verletzt seien, weil er nicht selbst an der Jagd teilnehmen müsse. Ein Gewissenskonflikt sei deswegen nicht gegeben, weil der Grundeigentümer hier gar keine Entscheidungsbefugnis habe.[18] Gegner der bestehenden Regelung erwarten, dass sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Materie befassen muss, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das luxemburgische System (das dem deutschen ähnlicher ist als das französische) 2007 für menschenrechtswidrig erklärt hat und die erste Beschwerde aus Deutschland beim EGMR bereits eingelegt ist
http://de.wikipedia.org/wiki/Jagd#Jagdzwang
Wie wir alle mitbekommen haben wurde unser Revier von Wilderern fast ausgerottet.Nun heute lasst uns unsere Hörner auf neues Schmettern.Wir haben den Wilderern und Tierdieben das Fürchten gelehrt und haben wieder reichlich Tiere.Wir stehen mit 0,002 $ erst bei einen Neuanfang.Aber Dammwild kann und darf wieder durch die Plätze gescheucht werden.
Waidmannsheil !
Waidmannsheil !