Rauchverbot teilweise verfassungswidirg
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 30.07.08 16:27 | ||||
Eröffnet am: | 30.07.08 10:13 | von: unruhestand | Anzahl Beiträge: | 56 |
Neuester Beitrag: | 30.07.08 16:27 | von: kiiwii | Leser gesamt: | 8.499 |
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Verfassungsgericht erklärt Rauchverbot in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig
Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot in der Gastronomie in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Das höchste Gericht gab den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Baden-Württemberg sowie eines Diskothekenbetreibers statt. Die Regelungen bleiben vorerst in Kraft - bis Ende 2009 muss eine Neuregelung erlassen werden. Die Entscheidung hat Signalwirkung auch für andere Bundesländer.
Quelle:http://www.br-online.de/br/aktuell/newskompakt/index.jsp#54844272
Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot in der Gastronomie in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Das höchste Gericht gab den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Baden-Württemberg sowie eines Diskothekenbetreibers statt. Die Regelungen bleiben vorerst in Kraft - bis Ende 2009 muss eine Neuregelung erlassen werden. Die Entscheidung hat Signalwirkung auch für andere Bundesländer.
Quelle:http://www.br-online.de/br/aktuell/newskompakt/index.jsp#54844272
Möglicherweise wird sich das Gericht für ein striktes bundesweites Rauchverbot aussprechen.
Nach anfänglichen Problemen ist dieses Schild jetzt überall zu finden.
Gezerre ums Rauchverbot
Bundesverfassungsgericht entscheidet
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Warnhinweise
Mittwoch, 30. Juli 2008
Niederlage für Gesundheit
Raucher bekommen Recht
Das Bundesverfassungsgericht hat die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer für verfassungswidrig erklärt. Besitzer zweier kleiner Kneipen in Berlin und einer Diskothek in Baden-Württemberg hatten gegen das Rauchverbot wegen Umsatzeinbußen geklagt. Bis zum Erlass neuer Gesetze bleiben die Rauchverbote zwar in Kraft. Allerdings darf in Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ab sofort wieder geraucht werden.
Zwar wäre den Karlsruher Richtern zufolge ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine Eckkneipen geschaffen werden.
gesamter Artikel:http://www.n-tv.de/...aucher_bekommen_Recht/300720081307/1001226.html
Quelle: n-tv
Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Nichtraucherschutzgesetze überwiegend verfassungswidrig
Das in Baden-Württemberg und Berlin geltende absolute Rauchverbot in kleinen Kneipen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipenwirten aus Tübingen und Berlin waren damit erfolgreich. Die Wirte wollen statt des Verbots für Eckkneipen eine Kennzeichnungspflicht erreichen, da sie sich angesichts von Ausnahmen für größere Gaststätten in ihrer Existenz bedroht sehen. Bis zum Erlass neuer Gesetze bleiben die Rauchverbote zwar in Kraft. Allerdings darf in Eckkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ab sofort wieder geraucht werden.
Zwar wäre den Karlsruher Richtern zufolge ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten Raucherzimmer ausweisen dürften, dann müssten auch Ausnahmeregelungen für kleine Eckkneipen geschaffen werden. Die entsprechenden Regelungen der Nichtrauchergesetze der beiden Länder verletzten die Beschwerdeführer daher in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung, so die Richter. Da die meisten anderen Bundesländer ähnliche Vorschriften haben, hat das Urteil Signalcharakter.
gesamtes Urteile:
http://www.tagessschau.de/inland/rauchverbot108.html
Quelle:http://www.tagessschau.de/inland/rauchverbot108.html
Nichtraucherschutzgesetze überwiegend verfassungswidrig
Das in Baden-Württemberg und Berlin geltende absolute Rauchverbot in kleinen Kneipen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipenwirten aus Tübingen und Berlin waren damit erfolgreich. Die Wirte wollen statt des Verbots für Eckkneipen eine Kennzeichnungspflicht erreichen, da sie sich angesichts von Ausnahmen für größere Gaststätten in ihrer Existenz bedroht sehen. Bis zum Erlass neuer Gesetze bleiben die Rauchverbote zwar in Kraft. Allerdings darf in Eckkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ab sofort wieder geraucht werden.
Zwar wäre den Karlsruher Richtern zufolge ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten Raucherzimmer ausweisen dürften, dann müssten auch Ausnahmeregelungen für kleine Eckkneipen geschaffen werden. Die entsprechenden Regelungen der Nichtrauchergesetze der beiden Länder verletzten die Beschwerdeführer daher in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung, so die Richter. Da die meisten anderen Bundesländer ähnliche Vorschriften haben, hat das Urteil Signalcharakter.
gesamtes Urteile:
http://www.tagessschau.de/inland/rauchverbot108.html
Quelle:http://www.tagessschau.de/inland/rauchverbot108.html
*pffffff* Wenn's nur das Rauchverbot wäre. Der Wahlmodus ist nicht Verfassungskonform und 2009 wählen wir trotzdem damit. DAS nenn ich mal progressiv!
Zum Thema: Sodele... nun meiden die Nichtraucher die inhabergeführten Einraumkneipen (heißt doch so, oder?) und gehen in die Nichtraucherbereiche der anderen Kneipen und gut is...
Zum Thema: Sodele... nun meiden die Nichtraucher die inhabergeführten Einraumkneipen (heißt doch so, oder?) und gehen in die Nichtraucherbereiche der anderen Kneipen und gut is...
miserablen Gesetze --- und die Investitionen, die viele getätigt haben, um separate Raucherabteile zu schaffen ??
aus dem Urteil
...............In Eckkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum darf ab sofort wieder geraucht werden..............
...............In Eckkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum darf ab sofort wieder geraucht werden..............
...doch Pfeifen, diese Herren in den roten Roben. Ist das der neue Rechtsgrundsatz, dass die Profitgier einiger Kneipenbesitzer höher gewertet wird wie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit?
Artikel 2,2 : Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Artikel 2,2 : Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
die Bundesländer und ihre regierende haben jetzt die Möglichkeit alles zu verbieten!
Was dann folgt kann man schon jetzt sagen wenn sie auf diese Schiene springen sollten!
Siehe Bayern als die CSU massive Wählerverluste verzeichnen mußte!
Wenn die Regierende auf 25% ihre Wähler verzichten können dann sollten sich die Volksparteinen sich schon mal daran gewöhnen das sie in der einen oder anderen Stadt und Gemeinde nicht mehr vertreten sind.
Das war hier der Gesetzgeber gemacht hat erinnert mich an die übelsten Rassengesetz aus dem 1900 Jahrhundert und nicht an einer Demokratie.
Was dann folgt kann man schon jetzt sagen wenn sie auf diese Schiene springen sollten!
Siehe Bayern als die CSU massive Wählerverluste verzeichnen mußte!
Wenn die Regierende auf 25% ihre Wähler verzichten können dann sollten sich die Volksparteinen sich schon mal daran gewöhnen das sie in der einen oder anderen Stadt und Gemeinde nicht mehr vertreten sind.
Das war hier der Gesetzgeber gemacht hat erinnert mich an die übelsten Rassengesetz aus dem 1900 Jahrhundert und nicht an einer Demokratie.
selbst in hardcore-kapitalisten-laendern wie canada, usa, irland und england, wo noch viel mehr gesoffen und gequalmt wird, hat man so ein gesetz erlassen koennen, damit die gesundheit rauch-unwilliger geschuetzt wird. ohne mega-umsatzeinbussen.
als ich das letzte mal in deutschland in ein restaurant gegangen bin, hab ich fast gekotzt so hat mich die wand aus rauch erschlagen. nicht mehr gewoehnt nach ein paar monaten entspanntem, unstinkigen ausgehens in london. alle anderen im restaurant, inklusive kinder und teenager, haben das ueberhaupt nicht mehr mitgekriegt.
ich bin kein militanter nichtraucher, sehe aber ganz einfach was objektiv richtiger und gesuender ist.
als ich das letzte mal in deutschland in ein restaurant gegangen bin, hab ich fast gekotzt so hat mich die wand aus rauch erschlagen. nicht mehr gewoehnt nach ein paar monaten entspanntem, unstinkigen ausgehens in london. alle anderen im restaurant, inklusive kinder und teenager, haben das ueberhaupt nicht mehr mitgekriegt.
ich bin kein militanter nichtraucher, sehe aber ganz einfach was objektiv richtiger und gesuender ist.
...mit "Rassegesetzen" ist doch absolut bescheuert !
Hast du überhaupt eine Ahnung von was du redest/schreibst ?
Hast du überhaupt eine Ahnung von was du redest/schreibst ?
in canada war nicht die gesundheit der auslöser für ein rauchverbot, sondern rein steuerliche gründe
zunächst wurden die steuern erhöht und als man dann feststellt das die illegalle einfuhr zugenommen hat, senkte man die steuern wieder
als die steuern aber trotzdem nicht mehr wurden. ist der entschluss gereift das rauchverbot zu erlassen, nach dem motto wenn schon nicht wir verdiehnen dann auch kein anderer
zunächst wurden die steuern erhöht und als man dann feststellt das die illegalle einfuhr zugenommen hat, senkte man die steuern wieder
als die steuern aber trotzdem nicht mehr wurden. ist der entschluss gereift das rauchverbot zu erlassen, nach dem motto wenn schon nicht wir verdiehnen dann auch kein anderer
Genau, das wollte ich auch schreiben. Eine nicht gerade unerhebliche Anzahl von Gastwirten hat in den letzten Monaten umfangreiche Investitionen für Umbaumaßnahmen getätigt, um damit die durch den Gesetzgeber mit dem Nichtrauchergesetz obligatorischen Auflagen zu erfüllen, mit dem Ziel, Umsatzeinbußen entgegenzuwirken. Sollte also der Gesetzgeber eine "Neudefinition" des Nichtrauchergesetzes in der vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagenen Weise tatsächlich umsetzen, können sich die Länder schon einmal auf satte Schadensersatzforderungsklagen "freuen". ;-)
Wo ist das Problem für die Nichtraucher? Ein Schild genügt doch: Nichtraucherkneipe oder Nichtraucherdisko oder Nichtraucherrestaurant! Vermisst habe ich, dass das Verfassungsgericht nicht klar gestellt hat, dass der Eigentümer, Besitzer einer Gastronomie nicht in seinem Hausrecht durch den Staat eingeschränkt werden darf. Ich halte das für eine Bevormundung durch den Staat und für eine Beraubung der Freiheitsrechte der Bürger.
Wo ist das Problem für die Nichtraucher? Ein Schild genügt doch: Nichtraucherkneipe oder Nichtraucherdisko oder Nichtraucherrestaurant! Vermisst habe ich, dass das Verfassungsgericht nicht klar gestellt hat, dass der Eigentümer, Besitzer einer Gastronomie nicht in seinem Hausrecht durch den Staat eingeschränkt werden darf. Ich halte das für eine Bevormundung durch den Staat und für eine Beraubung der Freiheitsrechte der Bürger.
das sind die folgen wenn Gesetze schlamping formuliert werden und wenn die Sichtweise einseitig ist!