6-facher Vergewaltiger lebt auf freiem Fuß
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 23.01.11 01:37 | ||||
Eröffnet am: | 23.04.08 18:10 | von: minesfan | Anzahl Beiträge: | 45 |
Neuester Beitrag: | 23.01.11 01:37 | von: Scontovaluta | Leser gesamt: | 6.347 |
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Eine Stadt gegen einen Vergewaltiger
Transparente, die vorher Bettlaken waren, hängen an den Balkonen von Joachimsthal. "Weg mit Werner K.", steht da, und: "Sperrt ihn wieder weg!" Werner K. hat sechs Frauen vergewaltigt und gilt als gefährlich. Trotzdem wurde er aus der Haft entlassen - und wohnt nun in Joachimsthal. Die Bürger des brandenburgischen Städtchens sind außer sich.
weiter unter:
http://www.welt.de/berlin/article1925245/..._einen_Vergewaltiger.html
Einwohner eines Wohnparks im brandenburgischen Jochimsthal protestieren gegen die Freilassung eines als gefährlich eingestuften Sexualstraftäters
Ich finde es aber auch echt heftig. Stellt euch vor, der Typ ist euer Nachbar und eure Frau will abends joggen gehen. Könnt ihr da ruhig bei Ariva chatten?
Die Psychologen geben schlechte Prognose.
Warum klappt das bei dem nicht mit Sicherungsverwahrung?
Warum lässt der Richter den frei?
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Oft ist es ja schwierig richtig zu urteilen, wenn da so ein Psychologe sitzt und sagt: Das war vor 20 Jahren, der hat sich gebessert und bereut, das war eine Jugendsünde, der ist nicht mehr gefährlich.
Wenn dann ein Richter so einen rauslässt, dann verstehe ich das durchaus.
Aber in diesem Fall? Was hat den Richter geritten?
aber wenn man der welt zeigen muß,daß wir jetzt
alle gutmenschen sind, ist nichts anderes zu
erwarten
F....n ! Die Leute welche Verantwortlich sind für die Freilassung solcher Elemente gleich mit,einmal am Tag ein Brot dann ist man das Problem bald los.
Und bei einem echten Straftäter versuchen sie es auf die "sanfte Tour" mit ein paar Plakaten den loszuwerden. Wie war das noch mit der "Verhältnismäßigkeit der Mittel"?
hauptsache in eine gottverlassene gegend.
Wirklich verpatzt hat die Sache die Staatsanwaltschaft in Frankfurt(Oder), die damals die Nichteröffnung des Hauptverfahrens wegen des Mißbrauchs der beiden Mädels im Jahre 1995 hingenommen hat, was zur Folge hatte, daß der Kerl in diesem Verfahren als unbestraft gilt. Und gerade hier hätte man eine Verurteilung gebraucht, um neue Tatsachen vorweisen zu können, ohne die eine nachträgliche Verhängung von Sicherungsverwahrung nicht möglich ist. Die Tragweite der Verfahrenseinstellung war den Staatsanwälten vermutlich nicht mal bewußt, die haben wohl nur von 12 Uhr bis mittag gedacht.
Wer sich sachkundig machen will:
1. Artikel in der Berliner Morgenpost
2. Entscheidung des BGH im Wortlaut.
Für die Rübe-runter-Fraktion auch noch ein Link: http://www.todesstrafe.de/
Das halten die Jungs aber keine 6 Monate durch...Personalmangel.
Man wird also die Überwachung kürzen, bis sie schlußendlich eingestellt wird und in Stichproben übergeht...
In spätestens 3 Jahren sitzt der wieder ein! Er wird es wieder tun! Mindestens ein Mädchen oder eine Frau wird noch leiden müssen, um diesen kranken Menschen für immer wegsperren zu können!
Traurig aber wahr! Mein aufrichtiges Beileid den alten und zukünftigen Opfern!
:-(
utscheck