Anti-Lemming ist nicht in der Lage zwischen
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 26.03.08 18:35 | ||||
Eröffnet am: | 23.03.08 22:10 | von: Libuda | Anzahl Beiträge: | 46 |
Neuester Beitrag: | 26.03.08 18:35 | von: pfeifenlümme. | Leser gesamt: | 3.105 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 3 | |
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Das wollte ich eigentlich auf dem Bärenboard posten, aber da taucht dann die Meldung auf "Stamm-Bären unter sich" und ein Posten ist nicht möglich - sehr traurig und sehr bescheiden, dass man nicht in der Lage ist, sich einer kontroversen Diskussion zu stellen.
Und wahrscheinlich müsst Ihr dieses Posting schnell lesen, denn inzwischen mailen alle Starmmbären, dass dieses Posting zu löschen ist - wiederum sehr traurig und sehr bescheiden.
Anti-Lemming hat sich offensichtlich noch niemals in seinem Leben Verläufe von Geldmarktzinsen einerseits und Kapitalmarktzinsen andererseits angesehen, die durchaus in nicht wenig langen Perioden entgegengesetzt verlaufen können.
Und jetzt kommt die frohe Botschaft für alle Aktionäre: Zu niedrigen realen Kapitalmarktzinsen gehören hohe KGV's - von denen sind wir aber meilenweit entfernt sind und deshalb ist das Potenzial auf den Aktienmärkten so sensationell wie nie in den letzten 50 Jahren.
Immobilienmärkte und alternative Anlagen haben darauf schon reagiert und dabei überreagiert. Die Kohle, die in diese Märkte und die jetzt abkackenden Rohstoffmärkte geflosen ist, landet bald bei den Aktien.
Mein Rat: Vorher sollte man schon drin sein und nicht wie Anti-Lemming seit 2003, als der DAX bei 2.300 stand, auf seine Einstiegschance warten.
Libudas Lieblingsthema - das Verhältnis von Renten- und Aktien-KGV, auch bekannt als "Fed-Modell" - interessiert niemanden, dem das Haus unterm Hintern wegbrennt.
US-Fondsmanager Jordan Kimmel zur Realität:
"Die Realität ist, dass 84% in den Vereinigten Staaten mit ihrem Leben und Job zufrieden sind. 95% aller Hypotheken werden bezahlt. Das System funktioniert also größtenteils."
(nachzulesen in Euro am Sonntag von heute)
Fazit: Joe Sixpack und Lieschen Müller kann es egal sein, wenn hoffentlich einige Bear Stearns-Zocker nicht mehr in New York Porsche fahren können - die sind nun einmal nicht der Nabel der Welt, sondern Lieschen Müller und Joe Sixpack.
Euro am Sonntag: Wo steht der Dow Jones am Jahresende?
Kimmel: Mein Optimismus wird sie überraschen, aber ich glaube, dass wir einen weitaus höheren Markt sehen werden. Die Leute fragen sich derzeit eher, wo sie investieren sollen, statt wo sie ausssteigen sollen. Und es gibt noch immer sehr viel Barvermögen. Und das wichtigste ist natürlich die richtige Aktienauswahl.
Im Prinzip stimme ich Kimmel zu, meine aber, dass es gar nicht so sehr auf das Stockpicking ankommt, denn die Aktienmärkte werden weltweit generell steigen. Allerdings würde ich massiv aus den überzockten Rohstoffwerten rausgehen und in Technologieaktien umschichten, die im Vergleich zu den Wachstumsraten beim Umsatz, die sie trotz aller Unkenrufe noch schaffen, viel zu niedrig bewertet werden. Bei den Rohstoffwerten macht sich jetzt langsam das eherne Gesetz bemerkbar, dass Preise nicht um ein Drei- und Vierfaches über den Produktionskosten liegen können. Und die Umstrukturierung zu weniger Ressourcenverbrauch schreitet voran, denn man ändert ja materialfressende Konstruktionen und Produktionsprozesse nicht über Nacht, aber bei der nächsten Konstruktion und beim Ersatz von Anlagen doch, was seine Zeit braucht. Aber die Zeit scheint gekommen zu sein, wieviel Räder Jim Rogers beim Unterjubeln seine überzockten Produkte an Lieschen Müller und Joe Sixpack auch schlägt.
Entgegen oft geäusserten Sättigungsbehauptungen, bin ich der Auffassung, dass große Bereiche des Technologiesektors ihre stärkste Durchdringungsphase noch vor sich haben. Während man im Rohstoffbereich hier immer die bevölkerungsreichen Schwellenländer ins Spiel bringt, lässt man die seltsamerweise bei Betrachtungen über den Technologiesektor außen vor. Meines Erachtens hat hier die kurzfristige Sättigung/Übersättigung in den entwickelten Ländern um 2000, einhergend mit gigantischen Überinvestitionen in diesem Bereich die Geister verwirrt.
Da die Börse aber nicht zuletzt Unternehmens-Gewinne bewertet und nicht das Gejohle irgendwelcher Ariva-User, so dürfte doch auch eigentlich klar sein, dass bei der Gewichtung der Financials in den Aktien-Indizes der Weg zu neuen Kurshöchstständen a la Dax 10000 somit vorerst eigentlich verbarrikadiert ist. Wie sollte das auch zusammenpassen, ist man geneigt zu fragen. Die Gewinne fallen bereits rapide in großem Umfang (wie aktuell z.B. schon von Goldman Sachs und Lehman Bros. veröffentlicht) und die Börsen sollen im hohen zweistelligen Prozentbereich zulegen? Was wir in näherer Zukunft sehen werden, das sind eher Erholungs- bzw. Erleichterungsrallies. Eine Hausse, welche auf gesunden Füßen steht, sieht anders aus.
Mal ganz abgesehen davon, dass sich die Bankenkrise aufgrund vielfach angeschlagener Bilanzen weiterhin verschärfen könnte und dadurch weitere Banken ins Trudeln geraten. Denn möglicherweise haben wir bis jetzt auch nur die Spitze eines Eisbergs gesehen, auf zukünftige Wertberichtigungen darf man daher gespannt sein. Solange die faulen Kredite nicht komplett aus den Bilanzen sind, solange der Markt hier keine Transparenz hat, werden auch die Banken weiterhin äußerst vorsichtig bei der Geldverleihe sein und das wird zweifelsfrei dementsprechende Folgen für die restliche Wirtschaft haben. Und es wird klarerweise sicherlich nicht bereits alles im nächsten oder übernächsten Monat wieder im Reinen sein.
Und noch mal einen Einwurf zu deiner mittlerweile prognostischen Blauäugigkeit, welche ja schon fast Purzelbäume schlägt:
Es wird mir noch längere Zeit im Gedächtnis haften bleiben, wie du nach der Bekanntgabe der Bear Stearns-Übernahme durch JP Morgan am 16.03. gejohlt hast:
So Leutz, jetzt aber wirklich volle Kante, aber nun wirklich bis zum Anschlag einsteigen, Dax morgen bei 7000!!!
Dein Thread starb, als der Dax am Tag darauf um 4% abkackte. Aber so bist du nun mal halt, bei dir ist leider sehr oft der Wunsch der Vater des Gedankens.
Denn wenn ein Zug-Schaffner an irgendeinem Bahnhof „Alles einsteigen“ ruft, so macht das ja noch Sinn, weil der Zug wohl danach wirklich rasch abfährt. Aber wer, so wie du mehrfach in den letzten Monaten, unreflektiert zum Einstieg an die Börse bläst, nun, da würde ich mir mittlerweile noch nicht einmal mehr 'ne „Bahnsteigkarte“ drauf kaufen.
Der Marktwert des EK ergibt sich nach Fundamentalmodell der Aktienbewertung aus den (erwarteten) zukünftigen discontierten freien Cash Flows. Der Diskontierungszinssatz ist der Kapitalmarktzins. Und in der Tat gilt: ist dieser Zinsatz klein, so wird der Marktwert erhöht. Dies wiederum führt zu höheren KGVs.
Der Kapitalmarktzinssatz bildet sich durch Angebot und Nachfrage und liegt höher um die Risikoprämie höher als der risikofreie Zins am Geldmarkt. Sinken die Geldmarktzinsen wird, bei gleichem Risiko, der Kapitalmarktzins ebenfalls sinken.
Der von der Notenbanken stark beeinflusste Geldmarktzins ist nur einer von vielen Bestimmungsfaktoren des Kapitalmarktzinsen. Sinkt der Geldmarktzins, so werden Anleger auf den Kapitalmarkt abwandern, das wirkt dort kurssteigernd und führt dort somit auch zu einem niedrigeren Kapitalmarktzins. Diesen Effekt bezeichnet man auch als den Sickereffekt.
Auf der anderen Seite erhohen sinkende Geldmarktzinsen aber auch die Inflationserwartungen. Und da höhere´Inflationserwartungen in den Kapitalmarktzins eingepreist werden, wirkt dies auf Kapitalmarktzins zinssteigernd.
Auf kurze Sicht haben diese beiden oben beschriebenen Effekte Einfluss. Je nachdem, welcher Effekt stärker ist, haben wir unter diesen kurzfristigen Aspekten einen Gleichlauf oder eine entgegengesetzte Bewegung von Geldmarkt- und Kapitalmarktzinsen.
Auf längere Sicht kommen aber noch weitere Fakoren hinzú: die strukturellen Faktoren. Und von diesen wurde der Kapitalmarktzins massiv nach unten getrieben. Auf der Angebotsseite haben wir hier die weltweit höchsten Sparraten seit Adam und Eva, denn in einigen großen Schwellenländer sparen die Einwohner aufgrund der gestiegenen Einkommen und der noch nicht ausgebauten Alterversicherungssystem bis zu 40% des Einkommens. Auf der Nachfrageseite haben wir ebenfalls nur zinssenkende Faktoren: Die Firmen brauchen als Gesamtheit keine Kredite, denn erstmals in der Geschicht können die Unternehmen als Gesamtheit ihre Investition aus dem eigenen Cash Flow stemmén und werden somit - eigentlich unvorstellbar - zum Anbieter von Kapital (was übrigens die Story von der Kreditklemme als Lachnummer der Weltuntergangsmafia entlarvt). Und der Kreditbedarf der Staaten hat sich massiv veringert, der Steinbrück macht keine neuen Schulden mehr und in anderen Ländern ist es genauso.
Ich habe weiter oben denUS-Fondsmanager Jordan Kimmel die Realität beschreiben lassen:
"Die Realität ist, dass 84% in den Vereinigten Staaten mit ihrem Leben und Job zufrieden sind. 95% aller Hypotheken werden bezahlt. Das System funktioniert also größtenteils."
Wenn 95% aller Hypotheken in den USA bezahlt werden, sind die vorgenommenen Abschreibungen Schwachsinn und werden zu vermutlich 70%-90% in den nächsten Quartalen und Jahren als außerordentliche Gewinne auftauchen.
Nach dem deutschen HGB bilanziert keine US-Bank und keine internationale Bank und alle börsennotierten Banken in Deutschland legen einen Rechnungsabschluss nach IAS bzw. IFRS vor, dort gibt es das von Dir beschriebene Wahlrecht nicht.
Mach Dich also sachkunding und poste hier keine falschen Behauptungen.
Verbindlichkeit der IFRS
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Mitgliedstaaten der EU: Rechtsverbindlichkeit erlangen die IFRS erst durch ihre Anerkennung ("endorsement") durch die Europäische Kommission. Die EU-Kommission hat mit Verordnung vom 29. September 2003 alle internationalen Rechnungslegungsstandards, die am 14. September 2002 vorlagen, mit Ausnahme von IAS 32 und IAS 39, sowie die entsprechenden Interpretationen übernommen. Diese EU-Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat; damit wurden die Standards automatisch zu nationalem Recht. Die Anerkennung neuer oder überarbeiteter IFRS für die EU erfolgt durch ein besonderes EU-Rechtsetzungsverfahren, der Komitologie. Hierbei legt die Kommission ihren Vorschlag für die Anerkennung (oder Ablehnung) eines IFRS einem Regelungsausschuss (Accounting Regulatory Committee – ARC) vor. Dieser besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter Vorsitz der Kommission. Stimmt der Ausschuss dem Anerkennungsvorschlag der Kommission zu, trifft die Kommission die Vorkehrungen für die Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes in der EU mittels EU-Verordnung.
Nach der Verordnung (EG) Nr.1606/2002 vom 19. Juli 2002 (ABl EG L 243/1 v. 11. September 2002) haben Gesellschaften, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen und deren Wertpapiere zum Handel in einem geregelten Markt in einem der Mitgliedstaaten zugelassen sind (kapitalmarktorientierte Unternehmen), ihre konsolidierten Abschlüsse für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, nach IFRS aufzustellen.
Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) die Verpflichtung zur Anwendung der IFRS auch auf die Unternehmen ausgedehnt, deren Wertpapiere zwar noch nicht gehandelt werden, die sich aber im Zulassungsprozess befinden.
Unternehmen, die aufgrund einer Börsennotierung außerhalb der EU verpflichtet sind, ihren Konzernabschluss nach anderen international anerkannten Rechnungslegungsstandards aufzustellen (derzeit nur US-GAAP) und Unternehmen, von denen nur Schuldverschreibungen, aber keine Aktien gehandelt werden, wird eine Übergangsfrist zur Umstellung auf die IFRS bis 2007 eingeräumt.
Die EU veröffentlicht die anerkannten IFRS im Amtsblatt der Europäischen Union in allen Amtssprachen der Europäischen Union. Nach der EU-Verordnung sind die IFRS aber nicht, wie in IFRS selbst vorgeschrieben, in der englischen Originalfassung verbindlich, sondern in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaates. Damit ist für deutsche Unternehmen im Rahmen der EU-Verordnung die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte deutsche Fassung der IFRS verbindlich. Die EU nimmt die Übersetzung der IFRS in die Amtssprachen teilweise selbst vor. Es werden immer wieder Klagen über die mangelnde Qualität dieser EU-Übersetzung geäußert.
Unterschiede zu nationalem Recht
Der wesentliche Unterschied zu den Rechnungslegungsvorschriften des HGB besteht darin, dass nicht mehr Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung, sondern Informationen für Stakeholder im Vordergrund stehen. Insbesondere den Investoren am Kapitalmarkt sollen die Informationen zur Verfügung gestellt werden, die sie für ihre Anlageentscheidungen benötigen. Dieser Bilanzzweck ist Hintergrund des angloamerikanischen Grundsatzes "true and fair view/fair presentation", der über Art. 2 der 4. Gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie 78/660 in § 264 II HGB seinen Niederschlag gefunden hat. Danach hat der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft "ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" des Unternehmens zu vermitteln. Nach herrschender Ansicht tritt dieser Grundsatz allerdings hinter den Einzelvorschriften der §§ 265 ff. HGB und hinter den GoB zurück, so dass es sich entgegen der angloamerikanischen Konzeption des "true and fair view" nicht um ein "overriding principle" handelt. Andernfalls würde man in fast allen Fällen zu einer Erhöhung des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses gelangen. Einzelabschlüsse nach IFRS sind - im Gegensatz zu Konzernabschlüssen - nicht befreiend, es muss also in Deutschland eine zusätzliche Handelsbilanz aufgestellt werden, die z.B. bei Aktiengesellschaften die Gewinnausschüttung begrenzt und als Grundlage für die Steuerbilanz - die nach den handelsrechtlichen GoB aufzustellen ist - und damit der Besteuerung dient. In anderen europäischen Ländern (z.B. den Niederlanden) wird dieser doppelte Aufwand durch Anwendung unterschiedlicher Besteuerungsregeln auf den IFRS-Abschluss und Reduktion der Ansatzwahlrechte vermieden und hierdurch ein relativer strategischer Standortvorteil erzielt.
Als technischer Unterschied in der Kodifizierung der Vorschriften ist das HGB als Code Law ausgestaltet, was eine weitgehende Abstraktion als Ziel und zumeist eine Interpretation bezogen auf den Einzelfall zur Notwendigkeit hat. Die IFRS sind hingegen als Case Law geschrieben, um möglichst viele und alle erdenklichen Einzelfälle zu erfassen. Dieser Unterschied wird bereits in Umfang und Fülle der Vorschriften deutlich. Während die relevanten Vorschriften des Dritten Buchs des HGB je nach Drucklegung nur 50 Seiten umfassen, sind die IFRS i. d. R. bis zu 1.000 Seiten stark. Allerdings gibt es beim IASB deutliche Bemühungen, die IFRS ausschließlich prinzipienorientiert und nicht sachverhaltsspezifisch auszugestalten. Doch birgt dies gewisse Risiken hinsichtlich der weltweiten Einheitlichkeit der Auslegung. International gibt es außer dem IFRIC kein Gremium, das ähnlich dem deutschen Institut der Wirtschaftsprüfer für eine einheitliche Auslegung prinzipienorientierter Regeln sorgen könnte.
irgendwann wird festgelegt, die krise ist beendet und diverse kleinanleger werden aufs neue beschissen
oder wie sah es in japan aus ??