UNYLON(540857): Unterstützung
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 17.05.10 15:15 | ||||
Eröffnet am: | 07.01.05 09:46 | von: Robin | Anzahl Beiträge: | 37 |
Neuester Beitrag: | 17.05.10 15:15 | von: thos2010 | Leser gesamt: | 11.117 |
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Ich glaube UNYLON kommt grad ein wenig in Fahrt!
Satteln die Axxon Trader jetzt etwa um?
Wie gut das ich schon investiert bin!
Dividendenjägern bietet sich bei Unylon aktuell eine Einstiegschance.Der Spezialist im Bereich Kunststoffchemie will für 2004 zehn Cent je Aktie zahlen,dies entspricht einer Rendite von über acht Prozent.Die Ausschüttung erfolgt am 30.Aug..Unylon rechnet auf Grund von Anlaufkosten für ein neues Werk zwar mit einem leichten Gewinnrückgang(2004 je Aktie 0,17 Euro),2006 sollen sich die Investitionen jedoch auszahlen.Bei einem Börsenwert von zehn Millionen Euro und einem für 2005 erwartetem Umsatz von 80 Millionen ist die Aktie attraktiv bewertet.
Unentdeckte Perle
Der Vorstand ist derzeit auf Werbetour bei Investoren.Dies sollte die Nachfrage bei der Aktie beleben.
Der Titel ist günstig.Kaufen.
KGV 06 7,5 ;akt.Kurs 1,23 ;Stopp 1,05 ;Ziel 1,60
Die Experten von "Der Aktionärsbrief" raten zum Kauf der UNYLON-Aktie (ISIN DE0005408579/ WKN 540857).
UNYLON sei eine unterbewertete Beteiligungsholding im Bereich der Kunststoffchemie. Im Geschäftsjahr 2004 habe die Gesellschaft einen Umsatz in Höhe von 53 Mio. Euro und einen Jahresüberschuss von 1,436 Mio. Euro erwirtschaftet. An der Börse werde das Unternehmen derzeit mit 11 Mio. Euro bewertet. Das entspreche einer Umsatzbewertung von 20%. Das KGV 2004 liege bei 7,6.
In diesem Jahr wolle UNYLON expandieren. Daher werde es zu einem leichten Gewinnrückgang kommen. Dagegen dürfte aber der Umsatz auf über 80 Mio. Euro zulegen. Damit läge die Umsatzbewertung nur noch bei 13%. In 2006 solle dann auch wieder der Gewinn gesteigert werden. Die Schätzung liege bei rund 0,18 Euro pro Aktie, was einem KGV 2006e von 7 entspräche.
Anleger dürften sich am 30. August über eine ansehnliche Dividende freuen. So würden 0,10 Euro je Aktie ausgeschüttet, was einer Dividendenrendite von 7,7% entspreche.
Risiken sehe man noch bei den Verbindlichkeiten. So gebe es Bankschulden in Höhe von 18,5 Mio. Euro und Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehe, in Höhe von 3,6 Mio. Euro. Jedoch liege die Eigenkapitalquote bei immerhin 30%.
Da der Titel auch technisch einen sehr guten Eindruck hinterlässt, raten die Experten von "Der Aktionärsbrief" zum Kauf der UNYLON-Aktie. Das mittelfristige Kursziel sehe man bei 1,80 Euro. Eingegangene Positionen sollten bei 1,19 Euro abgesichert werden. Analyse-Datum: 26.08.2005
Quelle: Finanzen.net
bin kein dividendenjäger, deshalb die einfache frage.
grüße
Unterstützung der weiteren Wachstumsstrategie
Hamburg, 14. September 2005 - Die in der Nylonproduktion tätige Unylon AG hat
die Durchführung einer Kapitalerhöhung zur Unterstützung der weiteren
Wachstumsstrategie beschlossen. Die Kapitalerhöhung wird den Aktionären zum
Bezug angeboten werden.
Durch die Ausübung von Optionsscheinen ist das Grundkapital der Unylon AG in
jüngster Zeit auf 10 Mio. EUR angestiegen. Auf dieser Basis haben Vorstand und
Aufsichtsrat der Gesellschaft die Durchführung einer Kapitalerhöhung um 3
Mio. EUR auf 13 Mio. EUR beschlossen. Sie wird den Aktionären zum Bezug
angeboten. Das Bezugsverhältnis soll 10:3 und der Ausgabekurs 1,10 EUR
betragen.
Geschäftsausweitung und Investitionen
Der Platzierungserlös wird für die Durchführung von weiteren Investitionen in
der Polyamidproduktion in Guben/Brandenburg und zur Finanzierung des weiteren
internen und externen Wachstums der Gesellschaft eingesetzt. Vorstand Marcus
Ernst: "Aktuell führen wir in Guben Investitionen zur Verbreiterung der
produzierten Viskositäten unseres Polyamids durch. Die Kapitalerhöhung soll
auch die Möglichkeit zur Durchführung einer potenziellen kleineren Akquisition
eröffnen."
Ende der Mitteilung (c)DGAP 14.09.2005
WKN: 540857; ISIN: DE0005408579; Index:
Notiert: Freiverkehr in Frankfurt, Hamburg, Berlin-Bremen, München und
Stuttgart
ist jemand von euch bei knapp über einem euro wieder eingestiegen?
DGAP-News: Unylon AG
Unylon wächst und beschließt Kapitalerhöhung
Corporate-News übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Unylon wächst und beschließt Kapitalerhöhung
Umsatz plus 50% im ersten Halbjahr / Operatives Ergebnis verbessert
Hamburg, 19. September 2005 - Die Kunststoff-Beteiligungs-holding Unylon AG,
Hamburg, hat ihren Umsatz im ersten Halbjahr 2005 um mehr als 50% gesteigert.
Nach der erfolgreichen Platzierung einer Optionsschuldverschreibung wurde
jetzt zusätzlich eine Kapitalerhöhung zur Absicherung der weiteren Expansion
beschlossen.
Im Vorjahr hatte die Unylon-Gruppe ihre Herstellungskapazität für
Nylongranulat um etwa 45% auf 48.000 Jahrestonnen erhöht. Die neue
Produktionslinie wird seit Dezember 2004 sukzessive hochgefahren und hat in
der ersten Jahreshälfte 2005 zu einem Umsatzanstieg um gut 50% von 22,9 Mio.
EUR auf 35,3 Mio. EUR geführt. Das operative Ergebnis (EBT) ist infolge von
Anlaufkosten für die neue Anlage lediglich ausgeglichen, genaue unterjährige
Ergebniszahlen veröffentlicht Unylon nicht.
Für das Gesamtjahr erwartet Vorstand Marcus Ernst einen Umsatz zwischen 70 und
75 Mio. EUR (2004: 53,2 Mio. EUR), wobei sich die Zielspanne sowohl aus
Marktpreisschwankungen ergibt als auch aus dem technisch möglichen
Auslastungsgrad der neuen Kapazitäten. Das EBT wird voraussichtlich zwischen
null und 0,5 Mio. EUR liegen, nachdem es im Vorjahr noch 1,4 Mio. EUR betragen
hatte. Ernst: "Der Rückgang ist bedingt durch den Wegfall von öffentlichen
Beihilfen, die wir 2004 für unsere Investition im ostbrandenburgischen Guben
erhalten haben. Entscheidend für unsere nachhaltige Profitabilität ist aber,
dass sich das um die Beihilfen bereinigte operative Ergebnis von minus über 1
Mio. EUR stark verbessern und ins Positive drehen wird."
Kapitalerhöhung zur Wachstumsfinanzierung
Im Rahmen der eingeschlagenen Wachstumsstrategie werden derzeit die erneute
Ausweitung der Produktionsanlagen sowie eine Unternehmensbeteiligung geprüft.
Zur Expansionsfinanzierung hatte die Unylon AG im Juli eine
Optionsschuldverschreibung über 5 Mio. EUR begeben und erfolgreich im Markt
platziert. Das Grundkapital, zum Jahresende 2004 noch 8,42 Mio. EUR, hat sich
inzwischen durch die Ausübung von Optionsrechten auf 10,0 Mio. EUR erhöht. Auf
dieser Basis haben Vorstand und Aufsichtsrat jetzt die Durchführung einer
Kapitalerhöhung beschlossen. Marcus Ernst: "Sie wird bis zu 3 Mio. EUR
betragen und den Aktionären zum Bezug angeboten. Der Zeitpunkt steht noch
nicht fest." Das Bezugsverhältnis soll 10:3 und der Ausgabekurs 1,10 EUR
betragen.
Die Hauptversammlung der an fünf deutschen Börsenplätzen und in Xetra im
Freiverkehr notierten Gesellschaft hatte kürzlich eine Gewinnausschüttung von
0,10 EUR pro dividendenberechtigter Aktie beschlossen.
UNYLON AG, Hamburg
Ende der Mitteilung (c)DGAP 19.09.2005
WKN: 540857; ISIN: DE0005408579; Index:
Notiert: Freiverkehr in Frankfurt, Hamburg, Berlin-Bremen, München und
Stuttgart
DGAP-News: Unylon AG
Unylon setzt auf Internationalisierung
Corporate-News übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Unylon setzt auf Internationalisierung
Nach Umsatzplus von 50% im ersten Halbjahr:
Neue Vorstandsposition für Marketing
Hamburg, 04. Oktober 2005 - Die Kunststoff-Beteiligungsholding Unylon AG,
Hamburg, hat ihren Umsatz im ersten Halbjahr 2005 um mehr als 50% gesteigert.
Durch die Einrichtung eines Vorstandsressorts für Marketing und Vertrieb soll
die Internationalisierung des Geschäfts vorangetrieben werden.
Nach einer Erhöhung ihrer Herstellungskapazität für Nylongranulat um etwa 45%
auf 48.000 Tonnen in 2004 und einem Umsatzanstieg um gut 50% von 22,9 Mio. EUR
auf 35,3 Mio. EUR im ersten Halbjahr 2005 verstärkt sich die Unylon AG auf
Vorstandsebene.
Erschliessung internationaler Märkte
Hauptabsatzgebiete für das von Unylon hergestellte PA6-Granulat (Nylon) sind
bislang Deutschland und Westeuropa. Geliefert wird vor allem an
Verarbeitungsbetriebe, die z.B. Teppichgarne, Produkte für die
Elektronikindustrie, die Automobil- und ihre Zulieferindustrien oder auch für
die Medizintechnik fertigen. Um das Geschäft mit außereuropäischen Kunden, vor
allem in Asien und den USA, zu forcieren, wird jetzt eine Marketing- und
Vertriebsfunktion auf Vorstandsebene geschaffen. Diese Position übernimmt seit
dem 1. Oktober 2005 Nicolás José Ivandic (46). Der Deutsch-Argentinier war 17
Jahre in verschiedenen Führungspositionen bei der BASF AG tätig, zuletzt als
Vorsitzender der BASF-Gruppe in Mexiko, Mittelamerika und Karibik. Davor war
er Business Management Direktor für Nylon in Europa.
Die Bereiche Finanzen, Controlling und Verwaltung werden unverändert von
Vorstand Marcus Ernst (39) verantwortet.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 04.10.2005
DGAP-News: Unylon AG
Unylon verbreitert Produktangebot
Umbau der Mehrstufenpolymerisation abgeschlossen / Erschließung weiterer
Marktsegmente geplant
Hamburg, 21. Oktober 2005 - Die in der Herstellung von Polyamid 6 tätige
Kunststoff-Beteiligungsholding Unylon AG, Hamburg, hat den Umbau bestehender
Anlagen zur Verbreiterung ihrer Produktpalette abgeschlossen.
Finanzvorstand Marcus Ernst (39): "Der Umbau der Anlagen ist Teil unserer
Strategie zur Verbreiterung der Produktpalette durch neue Granulattypen im
Zuge des Mengenwachstums der vergangenen Monate."
Erweiterte Produktpalette und Prozessoptimierung
Der Umbau der Mehrstufenpolymerisation ermöglicht die Produktion weiterer
Viskositäten und damit die Belieferung neuer Kundensegmente. Zudem wurden die
Anlagen beim Umbau zur Senkung der Produktionskosten energetisch optimiert.
Die Unylon-Gruppe hat 2004 ihre Kapazitäten für die Herstellung von
Nylongranulat (Polyamid 6) um etwa 45% auf 48.000 Tonnen erhöht. Im ersten
Halbjahr 2005 führte dies zu einem Umsatzanstieg um gut 50% auf 35,3 Mio. EUR
(Vorjahr 22,9 Mio. EUR).
UNYLON AG,
Hamburg
Für Fragen und weitere Informationen zu Unylon steht Ihnen
Vorstand Marcus Ernst zur Verfügung:
Tel.: 040 / 82 29 89 73; Fax: 040 / 89 71 02 00; E-Mail: info@unylon.de
Ende der Mitteilung (c)DGAP 21.10.2005
Unylon setzt auf Entry Standard
Differenzierungschance für wachstumsstarke Small Caps / Senkung der
Finanzierungskosten durch Genussscheineinzug / Kapitalerhöhung in Kürze
Hamburg, 24. Oktober 2005 - Die in der Herstellung von Polyamid 6 tätige
Kunststoff-Beteiligungsholding Unylon AG, Hamburg, strebt die Aufnahme in das
neu geschaffene Segment Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse an.
Finanzvorstand Marcus Ernst (39) sieht darin eine neue Chance zur positiven
Differenzierung am Kapitalmarkt und zur verbesserten Unternehmenswahrnehmung
im Small Cap-Sektor, ohne gleich allen Regelungen des Amtlichen oder
Geregelten Marktes zu unterliegen. Ernst: "Dies entlastet uns von
Verwaltungsaufgaben." Der Entry Standard zeichnet sich durch erhöhte
Transparenzanforderungen im Vergleich zum normalen Freiverkehr aus. "Diese
Anforderungen erfüllen wir bereits heute und gehen z.B. in der freiwilligen
Anwendung des Corporate Governance Codex sogar darüber hinaus", so der
Finanzvorstand.
Verringerung der Finanzierungskosten
Die Unylon AG hat 2005 wie in den Vorjahren Genussscheine der Gesellschaft
zurückerworben. Mittlerweile befinden sich sämtliche noch ausstehenden
Genussrechte im Bestand des Unternehmens, sie werden in nächster Zeit
eingezogen. Ernst: "Da die Genussscheine mit 8% p.a. zuzüglich eines Bonus von
bis zu 4,5% p.a. relativ hoch verzinst wurden, ergibt sich in den Folgejahren
eine deutliche Entlastung der Gesellschaft bei den Finanzierungskosten."
Wachsendes Eigenkapital durch Kapitalerhöhungen
Durch die Ausübung von Optionsscheinen ist das Grundkapital der Unylon AG im
Jahr 2005 auf mittlerweile 10 Mio. EUR angewachsen.
Eine Kapitalerhöhung um weitere 3 Mio. EUR wird den Aktionären in Kürze zum
Bezug angeboten. Die Unylon-Aktien werden derzeit im Freiverkehr der Börsen
Berlin-Bremen, Frankfurt/Main, Hamburg, München, Stuttgart und in Xetra
gehandelt. Listing-Partner und Designated Sponsor ist die Axxon
Wertpapierhandelsbank AG in Frankfurt/Main.
Ausbau des Auslandsgeschäfts
Die Unylon-Gruppe hat 2004 ihre Kapazitäten für die Herstellung von
Nylongranulat (Polyamid 6) um etwa 45% auf 48.000 Tonnen erhöht. Dies hat im
ersten Halbjahr 2005 zu einem Umsatzanstieg um gut 50% auf 35,3 Mio. EUR
(Vorjahr 22,9 Mio. EUR) geführt. Zur Intensivierung des Geschäfts mit
außereuropäischen Kunden, vor allem in Asien und den USA, wurde jetzt eine
Marketing- und Vertriebsfunktion auf Vorstands-ebene der Unylon AG geschaffen.
Der frühere BASF-Manager Nicolás José Ivandic (46) hat diese Funktion am 01.
Oktober 2005 übernommen.
UNYLON AG,
Hamburg
Ende der Mitteilung (c)DGAP 24.10.2005
Hamburg
WKN: 540 857 / ISIN : DE0005408579
eingetragen im Amtsgericht Hamburg unter HRB Nr. 83472
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 12. Dezember 2005 um 10.30 Uhr im Hotel InterContinental, Budapester Strasse 2, 10787 Berlin stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG:
1. Beschlussfassung über
a) eine Kapitalerhöhung im Wege der Bareinlage
b) entsprechende Satzungsänderung
ad a)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital der Gesellschaft unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der durchgeführten Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital der Gesellschaft von 10 Mio. Euro auf 13 Mio. Euro im Handelsregister und der danach erfolgten Ausübung von 679 Optionsrechten gegen Bareinlagen von 13.000.679,-- Euro um bis zu 1.300.000,-- Euro auf 14.300.679,-- durch Ausgabe von bis zu 1.300.000 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von Euro 1,-- je Aktie zu erhöhen.
Der Ausgabebetrag beträgt Euro 1,10 je Aktie.
Die Aktien werden den Aktionären grundsätzlich zum Bezug angeboten. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:
― für Spitzenbeträge,
― soweit die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach §53 Abs.1 Satz 1 oder §53b Abs.1 Satz 1 oder Abs.7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten,
― soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, zur Zeichnung zugelassen ist mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
Bericht nach §186, IV, 2 AktG i.V.m. §182 AktG
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre. Er ermöglicht die Ausnutzung der Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsverhältnisses.
Bei der Übernahme der Aktien durch ein Kreditinstitut oder ein nach §53 Abs.1 Satz 1 oder §53b Abs.1 Satz 1 oder Abs.7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens mit der Verpflichtung, die Aktien den Aktionären anzubieten, handelt es sich nicht um einen Bezugsrechtsausschluss im materiellen Sinn.
Das Bezugsrecht soll auch ausgeschlossen werden können, wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, zur Zeichnung zu gelassen wird, allerdings mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital zum Bezug anzubieten. Sowohl mit Dritten als auch mit Kreditinstituten sollen in einem solchen Falle Gespräche geführt werden. Im Ergebnis werden die Kosten, die regelmäßig bei Einschaltung eines Dritten geringer sind als bei Einschaltung eines Kreditinstituts, wie aber auch die größtmögliche Rechtssicherheit den Ausschlag für die Entscheidung geben. Insoweit handelt es sich nur um einen Bezugsrechtsausschluss rein formaler Art zur vereinfachten Abwicklung. Materiell bleibt das Bezugsrecht der Aktionäre in vollem Umfang aufrechterhalten. Dieser formale Ausschluss des Bezugsrechtes erleichtert die Durchführung der Kapitalerhöhung, da die Aktien in einem ersten Schritt von einem Zeichner übernommen werden können. Durch verpflichtende Erklärungen dieses Dritten bei der Zeichnung der Kapitalerhöhung und gegebenenfalls bestimmten abwicklungstechnischen Vorkehrungen wird das Angebot der Aktien aus der Kapitalerhöhung an die Aktionäre gemäß dem hier vorliegenden Beschlussvorschlag durch die Gesellschaft sichergestellt werden.
ad b)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor mit Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung gem. vorstehend TOP a) im Handelsregister § 3 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung aufzuheben und wie folgt neu zu fassen.
„§3 Grundkapital und Aktien
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 14.300.679,-- Euro (in Worten:vierzehnmillionendreihunderttausendsechshundertneunundsiebzig Euro).
(2) Das Grundkapital ist eingeteilt in 14.300.679 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 Euro je Stückaktie.“
2. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Schaffung eines bedingten Kapitals III zur Gewährung der Options- und/oder Wandlungsrechte und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11.12.2010 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 10.000.000,- Euro mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren in Verbindung mit Optionsrechten, die ein Bezugsrecht auf Stückaktien der UNYLON AG verbriefen, und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 10.000.000,- Euro mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren in Verbindung mit Wandlungsrechten, die ein Wandlungsrecht in Stückaktien der UNYLON AG verbriefen, auszugeben.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Emissionen inklusive Ausgabepreis, Optionspreis, Wandlungspreis und Ausgabefrist festzulegen.
Im Falle der Ausgabe von Schuldverschreibungen in Verbindung mit Optionsrechten werden jeder Schuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt. Diese berechtigen den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von neuen Aktien der UNYLON AG.
Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen in Verbindung mit Wandlungsrechten berechtigen diese den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegenden Wandlungsbedingungen zum Bezug von neuen Aktien der UNYLON AG im Wege der Wandlung der Wandelschuldverschreibung gemäß den Ausgabebedingungen.
Die Laufzeit der Options- und/oder Wandlungsrechte darf 10 Jahre nicht überschreiten.
Den Inhabern von Wandlungsrechten oder Optionsrechten können Wandlungs- bzw. Bezugsrechte (Optionsrechte) auf bis zu kumulativ maximal bis zu 2.400.000 Stückaktien (bedingtes Kapital III) der UNYLON AG nach näherer Maßgabe der Wandlungs- bzw. Optionsbedingungen eingeräumt werden.
Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu einem Wandlungs- bzw. Bezugspreis (Basispreis) von mindestens 1,10 Euro.
Den Inhabern von Schuldverschreibungen mit Optionsrechten und/oder Wandelsschuldverschreibungen wird ein Verwässerungsschutz eingeräumt.
Die vorgenannten Emissionen sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten.
Zur Vereinfachung der Abwicklung des Bezugsrechts ist es zulässig, dass
― die Anleihen von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs.1 oder § 53 b Abs.1 Satz 1 oder Abs.7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen übernommen werden mit der Maßgabe, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
― das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, zur Zeichnung zugelassen ist mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital zum Bezug anzubieten.
― Der Vorstand wird ermächtigt, etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch auszuschließen, soweit es erforderlich ist, damit den Inhabern der von der UNYLON AG bereits ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechten ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechtes zustehen würde.
Bericht des Vorstandes gem. §§ 221 Abs. 4 i.V.m. 186 Abs. 4 AktG:
Bei der Übernahme der Anleihen durch ein Kreditinstitut oder ein nach §53 Abs.1 Satz 1 oder §53b Abs.1 Satz 1 oder Abs.7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens mit der Verpflichtung, die Anleihen den Aktionären anzubieten, handelt es sich nicht um einen Bezugsrechtsausschluss im materiellen Sinn.
Das Bezugsrecht soll ausgeschlossen werden können, wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, zur Zeichnung zugelassen wird, allerdings mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Anleihen allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital zum Bezug anzubieten. Derzeit ist noch nicht entschieden, ob ein Kreditinstitut oder ein Dritter mit einer Abwicklung betraut werden. Sowohl mit Dritten, wie auch mit Kreditinstituten werden gegebenenfalls Gespräche hierüber geführt. Im Ergebnis werden die Kosten, die regelmäßig bei Einschaltung eines Dritten geringer sind als bei Einschaltung eines Kreditinstituts, wie aber auch die größtmögliche Rechtssicherheit den Ausschlag für eine Entscheidung geben.
Insoweit handelt es sich nur um einen Bezugsrechtsausschluss rein formaler Art zur vereinfachten Abwicklung. Materiell bleibt das Bezugsrecht der Aktionäre in vollem Umfang aufrechterhalten. Dieser formale Ausschluss des Bezugsrechtes erleichtert die Durchführung, da die Anleihen in einem ersten Schritt von einem Zeichner übernommen werden können durch verpflichtende Erklärungen dieses Dritten bei der Zeichnung der Anleihen und gegebenenfalls bestimmten abwicklungstechnischen Vorkehrungen wird das Angebot der Anleihen an die Aktionäre gemäß dem hier vorliegenden Beschlussvorschlag durch die Gesellschaft sichergestellt werden.
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre. Er ermöglicht die Ausnutzung der Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsverhältnisses.
Den Inhabern von Optionsrechten oder Wandlungsrechten ist im Falle der Ausgabe neuer Options- und/oder Wandlungsrechte angemessener Verwässerungsschutz zu gewähren. Dabei besteht eine Möglichkeit des Schutzes darin, sie durch Gewährung eines Bezugsrechts auf neue Options- und/oder Wandlungsrechte vor einer Verwässerung ihrer Optionsrechte oder Wandlungsrechte zu schützen. Auch insoweit ist es geboten, das Bezugsrecht auszuschließen.
b) Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 2.400.000,-- Euro durch Ausgabe von bis zu 2.400.000 Stück neue, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von 1,-- € bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Options- oder Wandlungsrechten nach Maßgabe der Options- oder Wandlungsbedingungen an die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten, die gemäß Punkt a) durch den Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung am 08.12.2005 bis zum 07.12.2010 von der UNYLON AG begeben werden.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Options- oder Wandlungsrechten von ihrem Recht zum Bezug der oder Wandlung in Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die aus der Ausübung der Rechte hervorgehenden Aktien der Gesellschaft sind für das gesamte Geschäftsjahr, in dem die Options- oder Wandlungserklärung wirksam wird, dividendenberechtigt. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
c) § 3 Abs. 10 der Satzung wird neu eingefügt:
„10. Bedingtes Kapital II
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 2.400.000,-- Euro (in Worten: zweimillionenvierhunderttausend Euro), eingeteilt in bis zu 2.400.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von 1,-- € bedingt erhöht (bedingtes Kapital III).
Die bedingte Erhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Optionsrechten oder Wandlungsrechten, die von der UNYLON AG aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung (siehe Tagesordnungspunkt 2) vom 12.12.2005 ausgegeben werden, von ihrem Recht Gebrauch machen.
Die aus der Ausübung des Rechte hervorgehenden Aktien der Gesellschaft sind für das gesamte Geschäftsjahr, in dem die Options- oder Wandlungserklärung wirksam wird, dividendenberechtigt.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut des §3 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals oder nach Auslauf der Options- oder Wandlungsfristen anzupassen.“
3. Beschlussfassung über die Änderung von § 13 der Satzung (Einberufung der Hauptversammlung und Teilnahmerecht)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:
§ 13, Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„ 13§
Einberufung der Hauptversammlung, Teilnahmerecht und Stimmrecht
(1) Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre gemäß § 13 Abs. (2) anzumelden haben, einzuberufen.“
(2) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung in Textform (§126 b BGB) in deutscher Sprache bei der Gesellschaft oder einem in der Einberufung genannten Dritten unter den dort mitgeteilten Anschriften angemeldet hat.
(3) Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§126 b BGB) in deutscher Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tage der Hauptversammlung an die Gesellschaft oder einen in der Einberufung genannten Dritten unter den dort mitgeteilten Anschriften zu übermitteln. Der Nachweis muss sich auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung beziehenen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 5. Tages vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher Sprache bei der Gesellschaft
Albert-Einstein-Ring 10, 22761 Hamburg
Telefax: 040-89 710 200
E-Mail: info@unylon.de
bis spätestens 07. Dezember 2005
angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hautversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz ebenfalls bis zum Ablauf des 5. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. den 07. Dezember 2005, an die Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Anschrift zu übermitteln. Der Nachweis muss sich auf den gesetzlich bestimmten Stichtag beziehen. Dieser Tag ist der 21. November 2005.
Die aufgrund der Anmeldung ausgestellten Eintrittskarten dienen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts.
Die Ausübung des Stimmrechts kann durch handschriftlich Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft und unter der Internet-Adresse www.unylon.de liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung die Berichte des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss bei der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage und zur Schaffung eines bedingten Kapitals zur Einsichtnahme aus.
Auf Wunsch wird jedem Aktionär eine Abschrift des Einladungstextes der Einladung zur Hauptversammlung, die Berichte zum Bezugsrechtsausschluss und/oder ein Geschäftsbericht zugesandt .
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unverzüglich nach Eingang unter folgender Internet-Adresse veröffentlicht: www.unylon.de.
Die vollständige Adresse der Gesellschaft lautet:
UNYLON AG
Albert-Einstein-Ring 10
22761 Hamburg
Tel.: 040-822 989 73
Fax: 040-89 710 200
E-Mail: info@unylon.de
Hamburg, im November 2005
Der Vorstand
UNYLON Zeit zum Einstieg
Die Experten vom Anlegermagazin "Der Aktionär" empfehlen in die Aktie von UNYLON (ISIN DE0005408579/ WKN 540857) einzusteigen.
Die in Hamburg ansässige UNYLON AG gehöre zu den führenden Herstellern des Kunststoffs Polyamid 6. Polyamid 6 sei besser bekannt unter dem Begriff Nylon, das unter anderem in Teppichen, Textilien und in der Medizintechnologie verwendet werde. Diesem Bereich des Kunststoffs würden Experten besonders viel Potenzial bescheinigen. Aufgrund von Abschreibungen werde das Konzernergebnis in diesem Jahr zwar negativ ausfallen. Doch Vorstandschef Marcus Ernst erwarte bereits für 2006 wieder schwarze Zahlen. UNYLON wolle auch in absehbarer Zukunft wieder eine Dividende zahlen.
Die Hamburger seien in einem wachsenden, risikoarmen Markt gut positioniert. Sollte wie erwartet der nachhaltige Turnaround gelingen, habe die UNYLON-Aktie auf Sicht von zwölf Monaten Potenzial von mindestens 90 Prozent. Aktuell notiere die Aktie des Nylonherstellers bei 1,01 Euro. Das Kursziel sehe man bei 1,90 Euro. Zur Absicherung sollte ein Stoppkurs bei 0,75 Euro platziert werden.
Die Experten von "Der Aktionär" sind der Meinung, dass es bei der UNYLON-Aktie Zeit um Einstieg ist. Analyse-Datum: 16.11.2005
Quelle: Finanzen.net
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Hamburg, 04. Januar 2006 - Die in der Nylonproduktion tätige Unylon AG hat
eine Kapitalerhöhung auf 13,25 Mio. EUR zur Unterstützung der weiteren
Wachstumsstrategie durchgeführt. Die Kapitalerhöhung wurde den Aktionären zum
Bezug angeboten.
Das Bezugsverhältnis der Kapitalerhöhung betrug aufgrund eines
Bezugsrechtsverzichts 10:3 und der Ausgabekurs 1,10 EUR. Die Nachbezugsfrist
endete am 03. Januar 2006. Die Kapitalerhöhung wurde durch einen
Zeichnungsgaranten und freie Aktionäre vollständig gezeichnet. Nach
Durchführung der Kapitalerhöhung ist das Grundkapital der UNYLON AG damit von
10,25 Mio. EUR auf 13,25 Mio. EUR gestiegen.
Der Platzierungserlös wird für die Durchführung von weiteren Investitionen in
der Polyamidverarbeitung und zur Finanzierung des weiteren internen und
externen Wachstums der Gesellschaft eingesetzt.
UNYLON AG
Der Vorstand
Ende der Mitteilung (c)DGAP 04.01.2006
Mir ist die erste Position ins Depot gerutscht.
Von mir aus kann es jetzt hochgehen....
Aber auch einem weiteren Verfall wäre ich nicht abgeneigt. Dann würde meine zweite Position greifen....
dachte ja schon dass vor den zahlen für 2005 im juni überhaupt nichts mehr tut....