Bankgeheimnis wird 2005 abgeschafft !!!
Wie die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet,handelt es sich dabei um einen Abschnitt des „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“. Zugriff auf die Kontendaten haben im Wesentlichen die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter und BAföG-Stellen.
Das automatisierte Kontenabfragesystem war ursprünglich zur Terrorbekämpfung eingerichtet worden, um die Finanzströme terroristischer Organisationen nachvollziehen zu können. Seither kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüfen, wer in Deutschland ein Konto, ein Wertpapierdepot oder die Verfügungsberechtigung über eine Bankverbindung hat, wobei gelöschte Konten drei Jahre lang gespeichert werden müssen. In einem zweiten Schritt können die Ermittler nähere Informationen wie Kontostand, Aktienbestände oder Geldbewegungen anfordern.
Vom 1. April 2005 an können laut „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ auch die Finanzämter über das Bundesamt für Finanzen diese Dateien abrufen, „wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsbegehren an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht“. Wenn ein anderes Gesetz an Begriffe des Einkommensteuergesetzes anknüpft, kann auch die zuständige Behörde bei der Finanzbehörde beantragen, über das Bundesamt die Dateien abzurufen und weiterzuleiten.
Behörden können Vermögensangaben prüfen
Wie die Zeitung unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesfinanzministeriums schreibt, bedeutet dies konkret, dass dann alle Behörden Kontodaten abfragen können, die Gesetze anwenden, in denen Begriffe wie „Einkünfte", „Einkommen“ oder „zu versteuerndes Einkommen“ eine Rolle spielen. Damit können die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter oder BAföG-Stellen die Vermögensangaben der Antragsteller flächendeckend prüfen.
Das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ wurde als Amnestie für Steuersünder beschlossen. Reuige Steuersünder können seit dem 1. Januar 2004 straffrei Schwarzgeld offen legen und es zu einem Satz versteuern, der unter dem normalerweise geltenden Tarif liegt. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2005, ab dem 1. April 2005 tritt der Teil des Gesetzes in Kraft, der den Behörden die Nutzung des automatisierten Kontenabfragesystem ermöglicht.
Wie die Zeitung weiter schreibt, strebt das Bundesamt für Finanzen einen eigenen Zugang zu den Bankdaten an. Eine Projektgruppe erstelle derzeit ein Verfahren, das sich an Erfahrungen der Bafin orientiere. Die Kreditwirtschaft wehre sich aber dagegen: Die Banken mussten demnach bereits auf eigene Kosten den Bafin-Zugang erstellen, was Kosten von 105 Millionen Euro verursachte.
Quelle: www.focus.msn.de
Kommt noch mehr Geld in die Schweiz?
Rot-Grün macht wirklich alles kapput in Deutschland.
Jedem Land steht es frei seine
Gesetze zu gestalten und umzusetzen.
Wenn Deutschland nur Wirtschafts- und Bürger-feindliche Gesetze
zustande bringt und sich der Bürger das gefallen lässt, dann ist das ein Problem Deutschland.
Und hier mit dem Finger auf die billige und primitive Art auf Andere zeigen,
finde ich schlechthin dumm und doof!
Sonst noch Fragen?
bilanz
So das war mein letztes Posting mit Dir.
Alles klar auch das der Fake!
Wenn das wie in Deutschland wäre, würden auch bei uns die Rot-Grünen Apparatschiks, uns das Hemd aus den Hosen ziehen.
Rot und Grün konnten noch nie mit Geld umgehen.
Grüsse aus Zürich bilanz
Na ja, wer wie Du u.a. meint, Deutschland sei außenpolitisch isoliert und man sollte bei Kopftuchträgern nichts kaufen, der müsste vielleicht dringend mal wieder den Arzt seines Vetrauens konsultieren.
Die neue Mitte?
Was haben wir heute?
Eine tiefgespaltene Nation.
Danke für die Genesungswünsche, fühle mich aber sauwohl.
Gruss bilanz
Probleme können nur die haben, die bisher das Finanzamt belogen haben. Also: Was soll das Geschrei?
oder hast du noch nicht probiert ein Nummernkonto zu eroeffnen bzw. Geld davon abzuheben ??
Man wird seit mehr als 5 Monaten nach einem Ausweis fuer obige Taetigkeiten gefragt ... und das ist ein Unding, aber die Schweizer Banken haben den Schwanz eingekniffen ...
Schweizer Banken dienen nur noch fuer eines: zum Geld abholen aus Deutschland per Boten ... und danach sofort im Direktflug weiter ... Sorry, aber die Schweiz ist kein Land mehr, wo man serioes Geld anlegen kann ...
Tut zwar weh, ist aber so ...
MaMoe ....
steuern hinterzieht oder kriminelle geschäfte macht. ich
finde es o.k. wenn der staat seine steuern ordentlich ein-
zieht.
genau wie beim genetischen fingerabdruck. ich fände es in
ordnung wenn jeder seine dna abgibt, um so eine schnellere
aufkärung bei verbrechen wie vergewaltigung u.ä. herbeizu-
führen.
es schränkt mich doch sonst in keiner form ein.
Das Schweizer Bankgeheimnis schützt die Informationen der Bankkunden vor dem Zugriff durch Private und Behörden.
Es ist, ähnlich wie das Berufsgeheimnis der Ärzte und Anwälte, Ausdruck des Schutzes der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger.Das Bankgeheimnis gilt jedoch nicht unbeschränkt.
Es wird aufgehoben, wenn Verdacht auf kriminelle Aktivitäten besteht (Terrorismus, organisiertes Verbrechen, Geldwäscherei, Steuerbetrug etc.)
Bei Steuerhinterziehung wird es nicht aufgehoben. Steuerhinterziehung wird durch eine hohe Quellensteuer von 35%, die höchste aller OECD-Länder, und andere Massnahmen wie die Steuereinschätzung bekämpft.
In der Schweiz existieren keine anonymen Konten. Die Bank ist verpflichtet, den Kontoinhaber und gegebenenfalls den tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten des Kontos zu kennen.Auch viele andere Länder kennen ein Bankgeheimnis. Diejenigen von Luxemburg und Österreich sind dem schweizerischen am ähnlichsten.Siehe auch Finanzplatz Schweiz
Wenn ich mir überlege, wieviel Milliarden der Staat den Autofahrern aus der Tasche zieht und ich mir heute dann den Zustand unsere Straßen anschaue, wird es mir regelerecht schlecht. Von den Steuereinnahmen werden dann auch noch "Blitzer" gekauft, um noch mehr abzocken zu können. Natürlich stehen diese nicht in der Nähe von Schulen oder in Wohngebieten, wo es sinnvoll wäre, sondern "zweckmäßig" kurz nach Ortseingangs- bzw. vermehrt vor Ortsausgangschildern. Dort, wo der Autofahrer, wenn er einmal nicht aufpasst, nochmal richtig abgezockt werden kann.
Ich verstehe nicht, wie einige Wenige und korrupte Politiker auch heute noch ein Volk so auspressen und unterdrücken können. Haben wir aus der Vergangenheit denn garnichts gelernt?
Die Identitaetsfeststellung zur Eroeffnung eines Nummernkontos war frueher nicht notwendig ... geschweige denn die ID zum Abheben von Geld aus dem selben ... das macht anonyme Nummernkonten schlicht und ergreifend nutzlos ... haetten die frueher ID´s verlangt, haetten sie nicht solche Probleme das Nazi-Geld bzw. Geld von sonstigen Diktatoren zu finden ...
Ich rede hier von NICHT-Schweizern und das ist ein gewaltiger Unterschied.
Am 19.05.2004 haben die Schweizerbundesgenossen dem Vertrag der Zinsbesteuerung mit der EU zugestimmt. Ab 1.Juli 2005 wird es demnach kein schweizer Steuergeheimnis mehr geben.
Serioese schweizer Baenker raten ihren EU-Klienten bereits seit mehreren Monaten ihr Kapital abzuziehen und sie tuen klug daran es auch zu tun ... als EU-Buerger wirst du ab Jul 05 ein offenes Buch sein in der SChweiz.
Daher: so gern ich die Schweiz habe: fuer euch Schweizer mag es sinn machen, fuer Eu-Buerger ist die Schweiz sinnlos geworden, aber es gibt genuegend andere Moeglichkeiten ...
MaMoe ...
Nachdem Dtl. damals das Wertpapiergesetz recht schlau geaendert hatte, durften eben alle schweizer Banken, die an irgend einer deutschen Boerse Mitglied waren bei Kaeufen Kunden ueber eine gleichbleibende Kennzeichnung idnetifizierbar machen ...
das war meistens die Depotnummer ... diese Numemr alleine waere ja kein Beinbruch gewesen, nur eben wenn Dtl. dann das Rechtshilfeverfahren in Anspruch genommen hat, haben sie dieser Depotnummer einen eindeutigen Namen zuordnen muessen ... und somit hatten sie alle Transaktionen nachverfolgt ...
Tja, die Schweiz, das war einmal ... es bleibt nur noch die Karibik, oder eben etwas naeher z.B. Dubai ...
MaMoe ....
Sag einmal, warum profitieren denn so wenige von Hans Eichels Steueramnestie? Die scheint ja ein grosser Flopp zu werden.
Von den geschätzten Steuereinnahmen über 5 Milliarden Euro sind gerade einmal an die 200 Millionen eingegangen und dies bis Ende Juli.
Ich bin überzeugt, dass sich durch das Abkommen mit der EU, für die Schweizer Banken wenig ändern wird. Sie haben ja interessante Produkte in der Pipeline.
Nochmals zu den Konten (Auszug aus den Richtlinien der Bankier-Vereinigung)
Eröffnung eines Bankkontos
in der Schweiz
Informationen der Schweizerischen Bankiervereinigung
Eröffnung eines Bankkontos in der Schweiz
Antworten der Schweizerischen Bankiervereinigung auf häufig gestellte Fragen
Die Schweizer Banken geniessen seit jeher einen ausgezeichneten Ruf - sie sind
bekannt für ihre Stabilität, Kompetenz, Effizienz und Diskretion und ziehen daher eine
nationale und internationale Kundschaft an. Die Schweizerische Bankiervereinigung
erhält täglich Anfragen aus der ganzen Welt, die sich auf die Eröffnung eines
Schweizer Bankkontos beziehen. Nachfolgend finden Sie die Antworten auf einige
häufig gestellte Fragen.
1. Wer kann ein Schweizer Bankkonto eröffnen?
Grundsätzlich kann jede Person ein Bankkonto in der Schweiz eröffnen. Die Banken
können sich jedoch das Recht vorbehalten, nicht in ein Kundenverhältnis einzutreten.
So kann sich eine Bank z.B. weigern, mit so genannten „politisch exponierten
Personen“ eine Geschäftsbeziehung einzugehen, da solche Kunden für die Bank ein
grosses Reputationsrisiko darstellen können. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Bank
Zweifel an der Herkunft der Gelder eines Antragstellers hat. Das Gesetz verbietet es
den Schweizer Banken, Gelder entgegenzunehmen, wenn anzunehmen ist, dass diese
krimineller Herkunft sind.
2. Muss ich persönlich in die Schweiz kommen, um ein Konto zu eröffnen oder
kann ich dies von meinem Heimatstaat aus tun?
Sie müssen nicht persönlich in die Schweiz reisen, um ein Konto bei einer Schweizer
Bank zu eröffnen. Es reicht, eine Vertretung der Bank im eigenen Land zu kontaktieren
(sofern vorhanden) oder die Bank in der Schweiz anzuschreiben, welche dann die
entsprechenden Informationen und Anweisungen erteilen kann.
3. Wie kann ich von meinem Heimatstaat aus ein Konto eröffnen?
Zunächst ist anzumerken, dass die Schweizer Banken bei der Kontoeröffnung strikte
Standards befolgen; dabei spielt es keine Rolle, ob der Antragsteller aus der Schweiz
oder aus dem Ausland ist. Die Banken müssen sich an die strenge schweizerische
Gesetzgebung zur so genannten „due diligence“ halten. Dabei hat die Bank u.a. die
Identität des Antragstellers mittels eines amtlichen Ausweises zu prüfen. Verfügt die
Bank über eine Zweigniederlassung bzw. eine Vertretung in Ihrem Land, nehmen Sie
am besten mit dieser Kontakt auf; die Bank wird Sie über das weitere Vorgehen gerne
informieren. Ist die Bank in Ihrem Staat nicht vertreten, können Sie die Filiale in der
Schweiz direkt anschreiben und mitteilen, welche Art von Konto Sie eröffnen möchten
bzw. welche Art von Bankdienstleistungen Sie wünschen. Je nach dem wird Sie die
Bank mittels eines Vertreters vor Ort kontaktieren, Ihre Identität überprüfen und die
nötigen Unterlagen zustellen; oder aber sie schickt Ihnen die Unterlagen per Post zu
und gibt Ihnen Anweisungen betreffend die Beglaubigung Ihrer Unterschrift. Die
einzelnen Banken geben Ihnen gerne weitere Auskunft.
4. Kann ich ein Bankkonto über das Internet eröffnen?
Ja, aber die Identifikation muss vorläufig über den traditionellen Postweg
vorgenommen werden. In Befolgung der „Vereinbarung über die Standesregeln zur
Sorgfaltspflicht der Banken“ (VSB 03) prüft die Bank zunächst die Identität des
Vertragspartners, indem sie sich eine echtheitsbestätigte Kopie eines
Identitätsdokuments mit Foto (Pass, Identitätskarte, Führerausweis o.ä.) zustellen lässt.
Eine solche Kopie kann u.a. ausgestellt werden durch eine Niederlassung, Vertretung
oder Konzerngesellschaft der Bank; eine Korrespondenzbank, einen überwachten und
von der Bank ausgewählten Finanzintermediär, einen Notar oder eine Schweizer
Poststelle. Sodann überprüft die Bank die Wohnsitzadresse des neuen Kunden, z.B.
durch Postzustellung.
Eine einwandfreie Identifikation „online“ ist heute aus technischen und rechtlichen
Gründen noch nicht möglich. Über den aktuellen Stand informieren Sie sich am besten
auf der Website der Eidgenössischen Bankenkommission (www.ebk.admin.ch) unter
der Rubrik „Häufige Fragen“ (E-Finance).
5. Welche Fragen werden mir von der Bank gestellt?
Die Bank wird als erstes Ihre Identität überprüfen. Des weiteren können Sie angehalten
werden, das so genannte „Formular A“ auszufüllen, welches der Feststellung des
wirtschaftlich Berechtigten dient (Antragsteller oder Drittperson). Weitere
Informationspflichten des Antragstellers beziehen sich auf die Herkunft der Gelder, die
Art der Geschäftstätigkeit sowie auf die üblichen Finanztransaktionen. Um Ihnen eine
möglichst umfassende Beratung zu garantieren, wird Sie die Bank auch zu Ihren
finanziellen Plänen befragen, etwa ob der Kauf eines Hauses, die Gründung eines
Unternehmens, die Pensionierung etc. anstehe. Soll die Bank Anlagen betreuen, wird
sie Sie auch nach Ihrer Risikobereitschaft fragen. Je mehr die Bank über Sie als Kundin
bzw. Kunden weiss, desto besser kann sie Beratung und Service auf Ihre Person
abstimmen.
6. Was für Unterlagen muss ich der Bank vorweisen?
Wie bereits erwähnt, sind die Schweizer Banken verpflichtet, die Identität ihrer Kunden
zu überprüfen. Am besten eignet sich dazu ein persönliches Treffen. Auf jeden Fall
wird die Bank zur Identifikation ein amtliches Ausweispapier verlangen, z.B. Pass,
Identitätskarte oder ein ähnliches Dokument mit Foto. Unter Umständen wird auch der
Nachweis der Herkunft Ihres Vermögens verlangt, etwa ein Kaufvertrag, Belege einer
ausländischen Bank, Nachweise der Veräusserung von Wertschriften etc. Im Rahmen
eines bestehenden Kundenverhältnisses kann die Bank auch Belege im Zusammenhang
mit bestimmten Transaktionen verlangen.
7. Kann ich ein „anonymes“ Konto eröffnen?
Nein. Es gibt in der Schweiz keine „anonymen“ Konten. Das Schweizer Recht
verpflichtet die Banken, ihre Kunden zu kennen. Anonyme Schweizer Bankkonten
existieren lediglich in der Vorstellung einiger Krimiautoren!
8. Wie steht es mit Nummernkonten?
Das Verfahren zur Eröffnung eines Nummernkontos ist dasselbe wie bei allen anderen
Konten. Die Bank muss die Identität des Antragstellers überprüfen und den
wirtschaftlich Berechtigten feststellen. Bei einem Nummernkonto werden die
Bankgeschäfte nicht unter Ihrem Namen, sondern unter einer Nummer oder einem
Code getätigt. Es handelt sich dabei lediglich um eine interne Sicherheitsmassnahme -
die Identität des Kunden ist bei einem Nummernkonto nur einer kleinen Anzahl
Angestellter innerhalb der Bank bekannt. Davon abgesehen aber ist ein
Nummernkonto nicht „geheimer“ als irgendein anderes Konto.
9. Wird bei der Kontoeröffnung eine Minimaleinlage verlangt?
Die meisten Schweizer Banken verlangen für gewöhnliche Spar- bzw.
Kontokorrentkonten keine Minimaleinlage. Anders verhält es sich bei einigen
Privatbanken oder Banken, die auch Private Banking (z.B. Portfolio-Management)-
Dienstleistungen anbieten. Die Banken selber können Ihnen dazu weitere Auskünfte
geben.
10. Muss das Konto in Schweizer Franken sein?
Viele Banken bieten auch Konten in Euros, US-Dollars oder andern Währungen nebst
dem Schweizer Franken an. Ihre Bank gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.
11. Wie hoch sind die Zinsen, die ich für meine Einlage erhalte?
Die Höhe der Zinsen hängt von den Marktbedingungen sowie der Art Ihres Kontos ab.
Bitte beachten Sie auch, dass in der Schweiz domizilierte Institute gesetzlich
verpflichtet sind, auf den Zinserträgen eine Verrechnungssteuer von 35% abzuziehen.
Inländische Steuerpflichtige können diese zurückfordern. Dies gilt auch für im Ausland
Steuerpflichtige, sofern zwischen dem Wohnsitzstaat und der Schweiz ein
Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
12. Was für Gebühren fallen an?
Die Gebühren sind je nach Bank verschieden; auch kann die Art des Kontos sowie der
damit verbundenen Dienstleistungen eine Rolle spielen. Die Banken geben Ihnen gerne
nähere Informationen.
13. Kann die Schweizerische Bankiervereinigung bestimmte Banken empfehlen?
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) ist der Dachverband der Banken in der
Schweiz. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gesamthaft und kann in dieser
Funktion weder einzelne Mitgliedinstitute empfehlen noch als Vermittlerin für
Geschäfte zwischen Banken und potentiellen Kunden auftreten. Eine Liste unserer
Mitglieder finden Sie auf unserer Website (www.swisbanking.org) unter der Rubrik
„Über uns“ / „Mitglieder“.
14. Wie „geheim“ sind die Schweizer Banken?
In der Schweiz wurde die Privatsphäre des Einzelnen seit jeher als schützenswertes Gut
betrachtet. Zur Privatsphäre gehört auch die financial privacy. Umfragen haben immer
wieder bestätigt, dass die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung für die
Beibehaltung dieses Schutzes der Privatsphäre ist. Das hohe Mass an Diskretion, das
die Schweizer Banken ihren Kundinnen und Kunden gewähren, ist jedoch nicht absolut
- insbesondere bietet das Bankkundengeheimnis keinen Schutz für Kriminelle. Es kann
bei Strafuntersuchungen durchbrochen werden, und die Schweiz leistet internationale
Rechtshilfe in Fällen, die auch nach Schweizer Recht strafbar sind. Es ist unser Ziel, die
Privatsphäre der unbescholtenen Bankkunden zu wahren, während Kriminelle
strafrechtlich zu verfolgen sind und keinen Schutz finden.
Danke für Ihr Interesse am Finanzplatz Schweiz!
N.B. : Bei den hier gemachten Angaben handelt es sich um generelle
Informationen. Bitte nehmen Sie direkt mit einer Bank Ihrer Wahl Kontakt auf,
welche Ihnen weitere, detailliertere Auskunft geben kann.
SCHWEIZERISCHE BANKIERVEREINIGUNG
die Amnestie ist schlicht und ergreifend der groesste Bloedsinn, den ich schon damals mehr als verspottet hatte ... unter diesen Bedingungen wunderts mich, dass Eichel ueberhaupt schon "soviel" eingenommen hat ... wer sich auf so ein Spielchen einlaesst duerfte mehr als nur dumm sein im Kopf ...
wie schon geschrieben: es gibt genuegend Ausweichmoeglichkeiten, es erfordert nur etwas mehr heutzutage als ein Auto, die Vignette und die Strassenkarte nach Zuerich ... meiner Meinung nach habt ihr euch flachlegen lassen von der EU, seid aber immernoch so fair (und das rechne ich euch hoch an), dass ihr die betroffene Klientel darauf aufmerksam gemacht habt und gegf. sogar kleine Hilfestellungen gebt, was zu tun ist, fuer die, die sich jetzt etwas ueberrummpelt fuehlen ...
Daher: ich komme jedes Jahr zum urlaubmachen, aber Geldparkplatz seid ihr keiner mehr ...
;-)
MaMoe ...