14-Jährige wird vergewaltigt, Passanten schauen zu
URL: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,251236,00.html
14-Jährige wird vergewaltigt, Passanten schauen zu
Im schleswig-holsteinischen Heide ist eine 14-Jährige zum zweifachen Opfer geworden: Eines Vergewaltigers - und der beinah unglaublichen Ignoranz ihrer Mitmenschen. Etliche Passanten beobachteten die Tat in der Fußgängerzone - ohne einzugreifen.
Heide - Das Mädchen war am Donnerstagabend mit dem Fahrrad auf dem Weg nach Hause gewesen, als sie in die Hände eines betrunkenen 19-Jährigen fiel. In der Fußgängerzone der 20.000-Einwohnerstadt Heide verging sich der Mann an dem Mädchen, berichtete die Polizei am Montag. Etliche Passanten, die die Vergewaltigung beobachten, griffen nicht ein.
Die Jugendliche habe anfangs sogar eine Frau mittleren Alters um Hilfe gebeten, ohne dass etwas passierte. Von einem Balkon aus beobachteten laut Polizei drei Männer die Tat - auch sie griffen nicht ein. Unweit vom Tatort habe eine ebenso untätige kleine Gruppe von Frauen gestanden. Viel zu spät hätte schließlich jemand die Polizei alarmiert.
"Wenn die Menschen nur ein wenig Courage gehabt hätten, dann hätten sie wenigstens die Polizei informiert", erklärte der Kripo-Beamte Reinhold Laaser am Montag in Heide. "Vielleicht wussten sie nicht, was sie tun sollten." Für einen kurzen Anruf brauche man aber keinen Mut.
Die Polizei verlange nicht, dass sich jemand selbst in Gefahr bringe, um einem anderen zu helfen. "Sie erwartet jedoch, dass sie in solchen oder ähnlichen Fällen zumindest über Notruf 110 in Kenntnis gesetzt wird", hieß es in der Mitteilung der Polizei.
stell dir vor du hättest ihm mit dem fuss ein paar rippen gebrochen und irgendein anderer idiot sagt noch aus du hättest unzulässig hart reagiert. dann würdest du jetzt sitzen und der wäre frei.
bin ich froh, dass ich in ein paar jahren wieder in namibia bin. bis 1990 wurde man für die starftat noch gehängt.
Die Passanten müßten genauso bestraft werden wie der Täter!
Tja und nun schon wieder auf freiem Fuß, dito armes Deutschland!
Manchmal wünsche ich mir Maßnahmen aus alten Tagen für solches Gesindel.
Es muß erst Alles richtig schlecht werden, bevor es wieder einigermaßen gut wird.
Kann man da nicht welche wegen unterlassener Hilfeleistung drankriegen?
Wenn da ein Haufen Schläger unterwegs sind, oder einer mit dem Ballermann, dass man da nicht den Helden spielen mag, verstehe ich gut, aber einem Besoffinger, der sich an einem Kind (14!) vergeht nicht beistehen. Wo sind wir denn. :-(
Grüße
ecki
Von unterlassener Hilfeleistung würd ich da gar nicht mehr sprechen. Für mich ist das eher eine Duldung.
Die Geschichte sieht in einer Woche sicher ganz anders aus. Wahrscheinlich hat die Kleine ihren neuen Lover (vermutlich ein Russlanddeutscher) zu sehr gereizt und war überrascht, wie weit er gehen würde. Zu Hause dann, im Angesicht der Tatsachen, erfindet man vor den Eltern ne andere Story.
Wir werden noch sehen.
Spiegel gilt für mich leider schon seit etwas längerem nicht mehr als garant für seriöse Berichterstattung, sondern erreicht von Tag zu Tag immer mehr das Bildzeitungsniveau. Paßt zu unserem Land, wo daß Volk eine unfähige Regierung duldet, da macht man Quote eben nur noch mit Aufschneiderei in der Boulevard-Presse...
Heide (dpa/lno) - Nach dem sexuellen Missbrauch einer 14-Jährigen auf offener Straße in Heide prüft die Polizei, ob sie gegen mehrere Erwachsene ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung einleitet. Die Passanten hatten tatenlos zugegesehen, als das Mädchen am Himmelfahrtsdonnerstag in einer Fußgängerzone von einem betrunkenen 19-Jährigen angefallen wurde. Das Mädchen konnte sich schließlich selbst befreien und fliehen. Der Täter wurde festgenommen. Die Staatsanwaltschaft sah keine Haftgründe und entließ den Täter.
dpa/regioline vom 02.06.2003 15:35
Heide (ots) - Presseinformationen hinsichtlich der Tat, des Opfers und des Täters behält sich die Staatsanwaltschaft Itzehoe (04821/66-0) vor.
Die Kriminalpolizei Heide wurde authorisiert, Auskünfte über das Verhalten von Zeugen zu geben, die vom Opfer angesprochen und um Hilfe gebeten wurde.
Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand wurde bereits im Anfangsstadium der Tatausführung eine Frau mittleren Alters vom Opfer mit der Bitte angesprochen, ihr zu helfen, da sie belästigt werde. Die Frau schien das auch verstanden zu haben, tat aber weiter nichts und ging weiter.
Von einem Balkon sollen nach Angaben des Opfers mind.zwei Männer das weitere Geschehen beobachtet haben können. Von dort erfolgte keine Reaktion. Sie konnten, ebenso wie die o.g. Frau, bisher nicht ermittelt werden.
Nachdem das Tatgeschehen sich innerhalb der Gehstraße verlagert hatte und Täter und Opfer auf dem Boden lagen, sprach das Opfer eine Gruppe von drei weiblichen und einer männlichen Person an, die das Geschehen ebenfalls verfolgen konnte. Sie bat die Personen, ihr zu helfen ("Ich werde hier belästigt! Tun Sie was"). Daraufhin erfolgte keine Reaktion.
Erst als das Opfer sich befreien konnte und den Tatort verlassen wollte, weil Ihr Vater eintraf, benachrichtigte jemand aus der Gruppe heraus per Handy die Polizei, die kurz darauf eintraf und den Täter am Tatort festnehmen konnte.
Die Kriminalpolizei prüft, inwieweit sich die Zeugen einer unterlassenen Hilfeleistung gem. § 323a StGB strafbar gemacht haben. Kernpunkt ist die Frage, wie die Zeugen den Sachverhalt einschätzen konnten bzw. eingeschätzt haben.
Nach dem jetzigen Informationsstand hätte möglicherweise eine Fortführung der Straftat verhindert werden können, wenn bereits die erste angesprochene Passantin die Polizei informiert hätte.
Wichtiger Hinweis: Bei dieser Meldung handelt es sich um eine Original-Pressemitteilung der Polizei. Sie wurde automatisch in unseren Dienst übernommen und von uns redaktionell nicht bearbeitet.
newsaktuell/ots vom 02.06.03 16:24
Dass unsere Justiz viel zu milde mit solchem Gesindel umgeht, ist eine andere Sache.
Mehr isses nnicht. Wenn ich durch die Wand will, renne ich nicht mehr mit dem Kopf dagegen, ich nehme die Tür.
Alles andere ist bescheuert.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/index.html
StGB § 49 Besondere gesetzliche Milderungsgründe
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(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:
1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht
unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf drei Viertel des angedrohten Höchstmaßes erkannt werden. Bei Geldstrafe gilt dasselbe für die Höchstzahl der Tagessätze.3. Das erhöhte Mindestmaß einer Freiheitsstrafe ermäßigt sich im Falle eines Mindestmaßes von zehn oder fünf Jahren auf zwei Jahre, im Falle eines Mindestmaßes von drei oder zwei Jahren auf sechs Monate, im Falle eines Mindestmaßes von einem Jahr auf drei Monate, im übrigen auf das gesetzliche Mindestmaß.
(2) Darf das Gericht nach einem Gesetz, das auf diese Vorschrift verweist, die Strafe nach seinem Ermessen mildern, so kann es bis zum gesetzlichen Mindestmaß der angedrohten Strafe herabgehen oder statt auf Freiheitsstrafe auf Geldstrafe erkennen.
Hatte da erst neulich was darüber gehört. Kann natürlich sein, dass dies nicht für das Strafrecht allgemein gilt. Kannst Du mich schlauer machen?
Gruß
Rheumax
http://www.bmj.bund.de/ger/themen/strafrecht/...55f487b597c51f997b3e8
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Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Erst als das Opfer sich befreien konnte und den Tatort verlassen wollte, weil Ihr Vater eintraf, ...
ich würde mir jetzt noch keine Meinung bilden wollen, entweder ist der Kripobeamte
zu dämlich oder ich lese da was falsch. Wiso wollte das Opfer den Tatort verlassen ?
Wiso konnte sie sich just in dem Moment befreien ?
aus 12. :
Der Täter wurde festgenommen. Die Staatsanwaltschaft sah keine Haftgründe und entließ den Täter. ...
Abwarten.
Gruesse
MOB
PS.: wenn's stimm´t : Eunuchen sollen manchmal bessere Menschen sein.