iHookup Social Inc. Aktie
Seite 1 von 48 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:16 | ||||
Eröffnet am: | 30.05.14 08:52 | von: ranger100 | Anzahl Beiträge: | 2.184 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:16 | von: Katharinazbo. | Leser gesamt: | 161.561 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 6 | |
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Nach dem Resplit im Verhältnis 20:1 und der Umbenennung der Firma von Titan Iron Ore in IHookup Social Inc wurde es Zeit auch einen Thread der unter dem aktuellen Namen steht zu eröffnen. Die Aktie findet sich unter folgenden Daten:
WKN: A1115W
ISIN: US4517331090
Symbol: Alt TFERD / neu: HKUP
Kurse können z.B. hier verfolgt werden:
https://www.cortalconsors.de/euroWebDe/..._name=ISIN&exchange=OBB
Viel Spaß beim Diskutieren !
ranger100
http://investorshub.advfn.com/boards/...msg.aspx?message_id=116768054
http://de.advfn.com/borse/USOTC/HKUP/chart
http://ir.ihookupsocial.com/...gs#document-15614-0001199835-15-000422
sondern ein Spin Off:
http://ih.advfn.com/...pid=nmona&article=75376171&symbol=FDBL
Einfallsreich bleiben die Brüder jedenfalls. Erstaunlich das man mit einer solchen Masche ungestraft über einen so langen Zeitraum Erfolg haben kann...
und damit bin ich hier auch wieder weg...
Sie machen wieder einmal einen Re-Split im Verhältnis 18000 : 1 Wirksam wird die Geschichte am 27. Mai 2019. Vielleicht ja die Chance auf Ausbuchung der Reste....
Da Du jetzt ja auch schon als "GRB"-Mitarbeiter angesehen wirst (siehe "Escrow-Thread"), möchte ich Dir als neuem "Kollegen" natürlich gerne helfen, grins...
Ich verstehe die Sache mit dem "wertlos ausbuchen" nicht: Bei einem Re-Split wird doch nur Deine Aktien-Anzahl geringer... Oder war sie kleiner als Null und Du hast für die Bruchteile Geld bekommen?
Ansonsten: Aktienverluste können NUR mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Das geschieht i.d.R. aber automatisch, d.h., die Bank führt für Dich diese Verrechnungen automatisch durch und etwaige Verluste werden auch automatisch ins Folgejahr übertragen. Eine Verlustbescheinigung kannst Du hingegen nur für das entsprechende Jahr geltend machen, für das Du sie angefordert hast. Würde also keinen Sinn machen, wenn Du im laufenden Jahr keine Aktiengewinne hättest, für das Ihookup-Gedöns aber eine Verlustbescheinigung anforderst. Mit Zinsen, Einkommen etc. wird das nicht vom Finanzamt verrechnet. Eine Verlustbescheinigung macht eigentlich nur Sinn, wenn Du verschiedene Depots besitzt und in dem einen Gewinne und in dem anderen Verluste erwirtschaftet hast, die nicht automatisch verrechnet werden können.
Also kann man durchaus von wertlos ausgebucht sprechen.
Comdirect (bei der dieses Depot liegt) sagte mir das eine Verrechnung mit Gewinnen in ihren Systemen nicht möglich ist und mir nur der Weg über die Steuererklärung im nächsten Jahr mit lückenloser Dokumentation aller Vorgänge (Vorherige Re-Splits, Namensänderungen, Käufe etc.bliebe) Der Verlust ist durch die Ausbuchung ja in diesem Jahr realisiert worden und kein Buchverlust mehr.
Erfolgsaussichten ungewiss.
...18.000:1, das ist krass!
Ist schon ein spezieller Fall, da Du ja die Aktien im Prinzip nicht verkauft hast, sondern einen Gegenwert für die Bruchstücke erhalten hast (auch wenn dieser bei Dir de facto gleich zero ist).
Wahrscheinlich hat Dir die Bank das deshalb nicht als Verlust angerechnet. Bei einem vorherigen Verkauf hätte das anders ausgesehen, aber vermutlich bist Du die paar Stücke mangels Interesse nicht mehr losgeworden, oder? Ich würde noch einmal bei der Bank nachfragen, ob das nicht doch als Verlust zu werten ist. Im Netz habe ich dazu durchaus unterschiedliche Sachen gelesen. So schreibt das BMF:
"Aktiensplit und Reverse-Split (Rz. 87)
Wird eine Aktie in eine oder mehrere Aktien aufgeteilt, spricht man von einem sog. Aktiensplit. Bei einem solchen Vorgang bleiben der Gesellschaftsanteil des Aktionärs und das Grundkapital der Gesellschaft unverändert. Die bei einem Aktiensplit zugeteilten Aktien werden durch diesen Vorgang nicht angeschafft und die gesplittete Aktie nicht veräußert. Als Tag der Anschaffung des Aktienbestands gilt weiterhin der Tag, an dem die jetzt gesplitteten Aktien angeschafft wurden. Die Anschaffungskosten der Aktien sind nach dem Split-Verhältnis auf die neue Anzahl an Aktien aufzuteilen. Das BMF weist darauf hin, dass diese Grundsätze auch dann gelten, wenn mehrere Aktien zu einem Wertpapier zusammengefasst werden (sog. Reverse-Split)."
Quelle: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/...euer_164_145880.html
Andererseits hat auf w:o jemand, dem exakt das Gleiche wie Dir passiert ist, geschrieben, dass ihm die Bank nach "Ausbuchung" der Bruchstücke einen Veräußerungsverlust bescheinigt hätte (und beim Nachschauen im Anschluss an sein Posting offenbar auch schon nach dem ersten Reverse-Split): https://www.wallstreet-online.de/diskussion/...everse-split-berechnet
Wenn man dem folgt, hätte Dir Deine Bank Mist erzählt. Ich würde deshalb der Einfachheit halber noch einmal mit der WP-Abteilung Deiner Bank sprechen, die kennen ja die ganzen Vorgänge. Ebenfalls sinnvoll wäre es, eine unverbindliche Auskunft (unverbindlich = kostenlos, eine verbindliche kannst Du dann ja evtl. hinterherschieben) vom Finanzamt zu dieser Thematik zu verlangen. Ich würde beides machen, Dual Track-Verfahren sozusagen...
Und ja, natuerlich habe ich vorher versucht die Teile zu verkaufen um den Verlust auf einfachem Weg zu realisieren. Das ging aber aus zwei Gruenden nicht:
1 Comdirect hatte sich ploetzlich entschieden an diesen Boersen nicht mehr fuer seine Kunden zu handeln.
2. Der Wert meine Position war so gering das die Fremdspesen nicht gedeckt gewesen waeren. Auf mein Angebot einige Aktien zu kaufen um ueber den Spesenwert zu kommen und dann alles zu verkaufen wurde dann wieder auf Punkt 1 verwiesen.
Teufelskreis halt.