Wäre es nicht besser, Cannabis zu legalisieren
Die Berufungskammer am Landgericht München II stellte das Verfahren ein. "Damit hat erstmals in Bayern ein Gericht anerkannt, dass jemand Cannabis aus medizinischen Gründen braucht", sagte der 45-Jährige erfreut.
Franz S. (Name geändert) hatte angeführt, gelegentliche Joints zur Bekämpfung von Nervenschmerzen und Appetitlosigkeit zu benötigen. Ursprünglich hatte er einen Strafbefehl über 3500 Euro bekommen, nachdem er von der Polizei mit zehn Gramm Marihuana und 5,5 Gramm Haschisch erwischt worden war. S. legte Widerspruch ein. Vor einem Jahr hatte ihn das Amtsgericht Wolfratshausen dennoch verurteilt, freilich beließ es Amtsrichter Helmut Berger angesichts der besonderen Umstände bei einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro.
S. ließ den Fall aber nicht auf sich beruhen: Er ging in Berufung - und erreichte beim Landgericht München II die Einstellung seines Verfahrens: Die Staatsanwaltschaft stimmte zu.
(Oberbayerisches Volksblatt, 19.05.2006)
Der Patient will jetzt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag auf eine Sondergenehmigung zum Besitz von Cannabis stellen. Alle von anderen Patienten bisher gestellten Anträge wurden abgelehnt. Die Klage gegen die Ablehnung läuft noch. Dabei gibt es in Bayern mit der Firma Südhanf sogar einen legalen Produzenten für Cannabis.
Das oberbayerische Rosenheim war bis nach dem ersten Weltkrieg Standort von Zuchtversuchen mit Medizinalhanf. Bis Kriegsbeginn hatten deutsche Apotheken Hanf aus dem damals britischen Indien bezogen. Erst nach dem zweiten Weltkrieg wurde Hanf in Deutschland aus politischen Gründen auch für medizinische Zwecke verboten.
Das Argument, die Gesunheitssysteme würden durch Cannabis belastet, stellt sich als falsch heraus. Es besteht keine Beziehung zwischen Lungenkrebs und Cannabisrauchen.
Dies zeigt eine große Studie zum Zusammenhang zwischen Cannabisrauchen und Lungenkrebs, die bereits beim Kongress der Internationalen Gesellschaft für Cannabinoidforschung im Jahre 2005 vorgestellt worden war, wurde nun beim Kongress der amerikanischen Thorax-Gesellschaft in San Diego vorgestellt und erzielte ein großes Interesse in den Medien. Die Studie mit 611 Lungenkrebspatienten und 1040 gesunden Kontrollen sowie 601 Patienten mit Krebs in der Kopf- oder Nackenregion fand kein erhöhtes Risiko für Lungenkrebs, selbst nach starkem und langzeitigem Konsum von Cannabis.
"Wir hatten erwartet, dass beim Vorliegen von starkem Marihuanakonsum - mehr als 500 bis 1000 Konsumeinheiten - das Krebsrisiko einige Jahre bis Jahrzehnte nach der Marihuana- Exposition ansteigen würde," erklärte Forschungsleiter Dr. Donald Tashkin von der Universität von Kalifornien, Los Angeles, gegenüber der Zeitschrift Scientific American. Die Wissenschaftler fanden jedoch, dass selbst die Teilnehmer, die mehr als 20.000 Cannabiszigaretten in ihrem Leben geraucht hatten, kein erhöhtes Risiko für Lungenkrebs aufwiesen.
Interessant ist wie ich finde im übrigen auch, dass sich selbst manche konservativen Politiker, mit ihrer Argumentation (unbewusst) für eine Legalisierung Cannabis' aussprechen.
Eine EU-Kommission hat vorgeschlagen, den Alkoholverkauf einheitlich erst an 18-jährige zuzulassen. Derzeit dürfen Bier und Wein in Deutschland auch an 16-jährige verkauft werden. Nur bei anderen alkoholischen Getränken liegt die Grenze bei 18 Jahren.
Der Vorschlag stösst auf Widerstand, wie "Bild" berichtet:
CDU-Verbraucherschutzexpertin Julia Klöckner zu BILD: "Ich bin dagegen. Erstens sind Bier und Wein nicht mit hochprozentigen Spirituosen gleichzusetzen. Zweitens erhöhen Verbote nur das Interesse." Auch der Brauer-Bund lehnt den EU-Vorstoß ab. Präsident Richard Weber: "Wenn das Abgabe-Alter heraufgesetzt wird, können junge Konsumenten nicht mehr den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol lernen." (JM/jtop)
Eine durchaus interessante Argumentation. Wenn Verbote den Konsum interessanter machen, wie Frau Klöckner findet, und die CDU gleichzeitig für eine Fortsetzung des straffrechtlichen Verbots von Cannabis ist, kann man daraus schliessen, dass die CDU den Konsum von Cannabis interessant machen will? Das ist zwar mit Sicherhei nicht ihre Absicht gewesen. In dem Maße jedoch, in dem Frau Klöckners Argumentation zutrifft, wird das eine praktische Auswirkung der Cannabisprohibition sein. Der verbotene Apfel lockt halt doch am meisten.
Es ist klar, dass Drogen mit Risiken behaftet sind, ob Alkohol oder Cannabis. Verantwortung beim Umgang damit ist wichtig und will erst erlernt sein. Dabei können gesellschaftliche Normen helfen. Wird der Konsum jedoch im Kreis von anderen Jugendlichen erlernt, fehlt es an den Erfahrungen, die ältere Konsumenten bereits erworben haben.
Bern hat dies erkannt und will kontrollierten Cannabisverkauf.
Auf den Volksentscheid zur Cannabisreform, für den im Januar ausreichend Unterschriften eingereicht wurden, werden die Schweizer Wähler noch einige Jahre warten müssen und im Bundesparlament gab es zu viel Widerstand gegen eine gesetzliche Reform. Noch bevor es zu einer Gesetzesäderung kommt, will jedoch die Bundeshauptstadt Bern den faktisch trotz Verbot stattfindenden Verkauf von Cannabis regeln:
Die Stadt Bern prescht in der Drogenpolitik vor: Sie will ein Projekt zum kontrollierten Verkauf von Cannabis lancieren, obwohl Bund und Kanton dagegen sind.
«Das ist illegal. Wenn die Stadt das umsetzt, verstößt sie gegen eidgenössisches Recht», sagt SVP-Stadtrat Erich Hess. Der Kanton Bern habe kürzlich ganz klar dargelegt, dass Abgabe und Verkauf von Cannabis nicht möglich seien, solange das Bundesgesetz nicht geändert werde.
Das kümmert die Stadt Bern nicht, wie jetzt in ihrer Antwort auf einen politischen Vorstoss klar wird: Der Gemeinderat will Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für den kontrollierten Verkauf von Cannabis prüfen. In einem Pilotprojekt soll Cannabis verkauft werden dürfen – sofern man sich an Regeln wie Werbeverbot, kein Verkauf an Minderjährige und die maximale Verkaufsmenge pro Tag hält.
«Das ist erfreulich», sagt Stadträtin Catherine Weber vom Grünen Bündnis. «Die Stadt übernimmt national einmal mehr eine Pionierrolle in der Drogenpolitik und lotet aus, was möglich ist.» Weber hatte das Pilotprojekt gefordert. Auch auf Bundesebene nimmt man den Versuch zur Kenntnis: «Ein solches Projekt ist sinnvoll», sagt FDP-Nationalrätin Christa Markwalder. «National haben wir die Hanf-Initiative eingereicht, jetzt müssen auch die Städte handeln.»
Am Mittwoch, 03.05.2006 ist der Drogen- und Suchtbericht 2006 der Bundesdrogenbeauftragten erschienen. Das Dokument ist als Adobe-PDF Datei auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung verfügbar.
Der Deutsche Hanf Verband (DHV) schreibt dazu:
Wieder hat die Anzahl der Todesopfer illegaler Drogen abgenommen und lag im vergangenen Jahr mit 1326 auf dem niedrigsten Stand seit 1989. Im gleichen Zeitraum gab es laut Bätzing 110.000 tabakbedingte und über 40.000 alkoholbedingten Todesfälle alleine in Deutschland.
Cannabis ist weiter die am häufigsten konsumierte illegale Droge. Besonders besorgniserregend findet die Bundesdrogenbeauftragte den hohen Konsum von Jugendlichen. Sie geht davon aus, dass mindestens jeder Vierte Jugendliche bereits Cannabis konsumiert hat.
Im Jahr 2005 wurden in mehr als 35.000 Fällen Cannabisprodukte beschlagnahmt. Das bedeutet einen Anstieg der Sicherstellungen von 18 Prozent. Gleichzeitig sank die sichergestellte Menge um rund ein Drittel. Auch im vergangenen Jahr lag der Schwerpunkt der Ermittlungen also bei kleinen Konsumenten und nicht wie offiziell behauptet bei Händlern und anderen großen Fischen.
Natürlich stehen Interessensgruppen hinter einem Cannabisverbot, die im Falle einer Legalisierung erhebliche finanzielle Schäden zu verzeichnen hätten. Angefangen bei dem Gesunheitssystem (wie beispielsweise die Krankenversicherungen, die Pharmabranche, Ärzte u. Krankehäuser), über die gesamte Alkohlbranche bis sogar hin zu Discotheken und Kneipenbetreibern. Man fürchtet, dass massenhaft Arbeitsplätze umgeschichtet werden müssten. Des Weiteren wird befürchtet, dass vielerorts Polizeistellen und Richtertätigkeiten (aber auch Rechtsanwälte, Staatsanwälte etc.) überflüssig werden könnten. Einen weiteren großen Einfluss haben (viele werden dies nicht glauben können) kriminelle Organisationen, die an der Illegalität von Cannabis verdienen (mit hoher Sicherheitauch unter anderem EU-Politiker). Der Fiskus und indirekt natürlich dann die Bürger, hätten hohe Einsparungen und Neueinnahmen (wg. Steuern- Geld, welches momentan NCIHT in Deutschland bleibt) in Milliardenhöhe, wieso also noch für ein Cannabisverbot ???
Die für das Berufungsverfahren zuständige Strafkammer des Landgerichts Lübeck sieht sich an einer Bestrafung der Angeklagten (vom April 1990) gehindert.
Diese Argumentation solltest du dir auf der Zunge zergehen lassen.
a) Die Angeklagte des Ausgangsverfahrens wurde durch Urteil des Amtsgerichts Lübeck - Strafrichter - vom 1. Oktober 1990 wegen vorsätzlicher unerlaubter Abgabe von Haschisch (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 BtMG und dessen Anlage I) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts besuchte die Angeklagte am 17. April 1990 in der Justizvollzugsanstalt Lübeck ihren Ehemann, der sich wegen des Vorwurfs, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben, in Untersuchungshaft befand. Bei der Begrüßung umarmte die Angeklagte ihren Ehemann und übergab ihm dabei ein Briefchen mit 1,12 Gramm Haschisch.
Die Angeklagte legte gegen dieses Urteil unter Beschränkung auf das Strafmaß Berufung ein.
b) Die für das Berufungsverfahren zuständige Strafkammer des Landgerichts Lübeck sieht sich an einer Bestrafung der Angeklagten gehindert; sie ist der Überzeugung, die hier einschlägigen Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes seien verfassungswidrig, eine verfassungskonforme Auslegung komme nicht in Betracht. Sie hat das Verfahren ausgesetzt und die Sache mit einem umfangreich begründeten Beschluß dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung vorgelegt, ob § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG (Handlungsalternative Abgabe) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 BtMG und dessen Anlage I (Haschisch) mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.
b 1) Die Strafkammer ist der Auffassung, die Aufnahme der Cannabisprodukte in die Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG verstoße gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, weil dort Alkohol und Nikotin nicht aufgeführt seien.
Nach den Ausführungen der von der Kammer gehörten Sachverständigen und unter Berücksichtigung vielfältiger Literatur stehe fest, daß Alkohol und Nikotin sowohl für den Einzelnen als auch gesamtgesellschaftlich evident gefährlicher seien als Cannabisprodukte. Übermäßiger Alkoholkonsum könne beim Einzelnen zu schweren physischen und psychischen Schäden führen; seine schädlichen Folgen für die Gesellschaft seien beträchtlich.
Demgegenüber seien die individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Cannabiskonsums gering.
Es sei nicht nachgewiesen, daß der Konsum von Cannabis physische Schäden relevanten Umfangs hervorrufe. Zwar könne das Rauchen von Cannabis zu Lungenschäden führen. Diese seien aber im Vergleich mit dem Schaden, der durch das Rauchen von Tabakwaren verursacht werde, eher zweitrangig und stellten, da Haschisch auch in anderer Weise konsumiert werden könne, kein spezifisches Risiko des Cannabiskonsums dar. Eine tödliche Dosis des Betäubungsmittels sei nicht bekannt. Der Genuß von Cannabis könne nicht einmal eine körperliche Abhängigkeit hervorrufen. Es gebe derzeit auch keinen Beweis für den Abbau cerebraler Funktionen und Intelligenzleistungen durch chronischen Cannabisgebrauch. Deshalb seien auch die psychischen Folgen des Cannabiskonsums als gering einzustufen. Das sogenannte "amotivationale Syndrom" sei keine spezifische Folge des Cannabiskonsums. Allenfalls bestehe die Möglichkeit, daß der Genuß des Betäubungsmittels zu einer leichten psychischen Abhängigkeit führe. Die gesellschaftlichen Auswirkungen blieben hinter denen des Alkoholgenusses zurück. Insbesondere hätten die von der Strafkammer eingeholten Sachverständigengutachten ergeben, daß Haschisch keine Einstiegsdroge für härtere Drogen sei und auch keine Schrittmacherfunktion entfalte.
Bei zusammenfassender Bewertung der getroffenen Feststellungen seien sachliche Gründe für die unterschiedliche Behandlung von Alkohol und Cannabisprodukten schlechterdings nicht mehr erkennbar. Diese verstoße gegen das allgemeine Gerechtigkeitsgefühl. Dabei sei besonders zu berücksichtigen, daß die willkürliche Differenzierung zu unterschiedlicher Strafbarkeit führe. Da Strafnormen die "ultima ratio" im Instrumentarium des Gesetzgebers darstellten, sei aus verfassungsrechtlicher Sicht ein besonders strenger Maßstab an die Gründe zu legen, die den Gesetzgeber zur Ungleichbehandlung veranlaßten. Der Gesetzgeber habe seine Einschätzungen und Prognosen, die er dem Erlaß eines Gesetzes zugrunde gelegt habe, fortlaufend zu überprüfen und das Gesetz gegebenenfalls geänderten Erkenntnissen anzupassen. Aufgrund der Ausführungen der Sachverständigen, die sich die Strafkammer zu eigen mache, könnten die Einschätzungen, Bewertungen und Prognosen, mit denen der Gesetzgeber die Strafbarkeit des Cannabiskonsums begründet habe, nicht mehr aufrechterhalten werden.
Gestern hat die Polizei über 200 Hausdurchsuchungen in ganz Deutschland bei Kunden des (Online-)Growshops "Catweazel" durchgeführt. Der Deutsche Hanf Verband rechnet mit vielen weiteren Durchsuchungen im selben Fall.
Über ein halbes Jahr lang hat die Polizei heimlich die Bestellungen bei der Firma aufgezeichnet. Die Razzien am 28.01.2008 betreffen offenbar alle Kunden, die seit Oktober bei dem Shop etwas bestellt hatten - egal, um was es sich handelte.
Sogar Kunden, die lediglich Blumentöpfe bestellt hattten, bekamen Besuch von der Polizei!
Im Rahmen dieser Aktion ist die Polizei laut "Spiegel online" auf 76 Cannabisplantagen mit insgesamt 5.500 Hanfpflanzen gestoßen. Darunter waren auch zwei Plantagen mit über 1.000 Pflanzen. Die Mehrheit der aufgeflogenen Gärtner waren aber eher kleinere "Grower". Die meisten Durchsuchungsaktionen blieben demnach jedoch ohne Ergebnis.
Da die Polizei auch ältere Bestellungen aufgezeichnet und bei der Durchsuchungsaktion am Montag die kompletten Kundendaten des Unternehmens beschlagnahmt hat, rechnet der DHV mit weiteren Hausdurchsuchungen.
Die Firma Catweazel vertreibt ausschließlich legale Produkte. Die Polizei rechtfertigte die Aktion damit, dass die die "Konstellation des Angebotes" verdächtig sei.
http://hanfverband.de/aktuell/meldung_1201623501.html
(Zur Klarstellung: Ich persönlich trinke weder Bier oder etwas Vergleichbares- schon gar kein Cannabis)
(PR-inside.com 09.02.2008 11:33:05) - Die Leipziger Polizei ist bei den Ermittlungen zum
bleiverseuchten Marihuana in der Region noch keinen Schritt weiter
gekommen. Die Zusammenarbeit mit den Konsumenten gestalte sich nach
wie vor schwierig, sagte ein Polizeisprecher am Samstag auf Anfrage
in Leipzig. Die Angst, nach einer Aussage strafrechtlich zur
Verantwortung gezogen werden zu können, sei offenbar bei vielen sehr
groß. [...]
Es sei daher weiterhin unklar, wie das verseuchte Rauschgift auf den Markt und die Bleispäne in das Marihuana gelangten. Es wird vermutet, dass Dealer mit den Bleispänen das Gewicht des Rauschgiftes erhöhen wollen.
Die Polizei hatte Anfang November 2007 erstmals vor Bleivergiftungen durch den Konsum von Cannabis und Marihuana im Großraum Leipzig gewarnt. Damals hatte es bereits 19 Fälle gegeben, einige der Konsumenten waren durch die Verunreinigung schwer verletzt worden. Die Polizei ermittelt wegen illegalen Handelns mit Betäubungsmitteln und gefährlicher Körperverletzung. Bei den betroffenen Konsumenten waren bislang Bleiwerte im Blut gemessen worden, die bis zu zwanzigmal höher liegen als der Normalwert.
(ddp)
In Italien boomt offenbar die Cannabis-Produktion. Wurden im Jahr 2006 zwischen Südtirol und Sizilien noch 150 Personen ausgeforscht, welche die Stauden, aus denen Haschisch und Marihuana gewonnen wird, kultiviert hatten, waren es in der ersten Hälfte des Jahres 2007 bereits 228.
Das entspricht einer Vervierfachung. Diese Zahlen nannte am Freitag die Tageszeitung „La Repubblica“.
Fast 1,7 Millionen Cannabis-Stauden wurden im vergangenen Jahr in Sizilien von der Polizei „geerntet“ - so viele wie in keiner anderen Region. Cannabis-Gewächshäuser an der Südküste der Insel fänden sich Seite an Seite mit solchen für Melanzane.
In Kalabrien entdeckten die Drogenfahnder immerhin noch mehr als 7.000 Exemplare, die - eine regionale Besonderheit - aufgrund der günstigen Bodenbedingungen die Rekordhöhe von drei Metern erreichten.
Folge man einer Faustregel der US-Antidrogenbehörde DEA, wonach nur knapp 20 Prozent des in Umlauf befindlichen Suchtgifts sichergestellt wird, erreiche die Zahl der in Süditalien gezogenen Cannabis-Stauden „stratosphärische Höhen“, merkte „La Repubblica“ an. Alle zusammengenommen ergäben eine Plantage von der Größe eines Nationalparks.
Eine einzelne Pflanze repräsentiere einen Wert von 400 Euro, schrieb die Zeitung. Nicht schlecht für den „typischen“ Cannabis-Bauern, der meistens 25 bis 30, allerhöchstens 40 Jahre alt und in der Regel nicht vorbestraft sei, aber gewissen berufliche Fehlschläge hinter sich habe und selbstständig tätig sei.
Es wäre aber nicht Süditalien, drängte sich nicht die Frage nach einer eventuellen stillen Beteiligung der Mafia auf. Nach Überzeugung eines abtrünnigen Mitglieds der ehrenwerten Gesellschaft steht tatsächlich die Cosa Nostra hinter dem Boom. „Fremde Herren“, so wird laut „Repubblica“ erzählt, kaufen Samen und Pflanzen oder heben Pacht auf die Anbauflächen ein.
http://www.dolomiten.it/nachrichten/....asp?KatID=da&p=5&ArtID=109252
Der Wintergarten im Hof kam den Nachbarn komisch vor. Aus dem Anbau und der angrenzenden Parterrewohnung in der Neuköllner Leinestraße drang süßlich-würziger Geruch. Niemand der Nachbarn sprach den 43-jährigen Mieter Detlef H. auf den aufgebrochenen Stromzähler an. Erst als Polizisten bei ihm klingelten, wurde bekannt: Detlef H. ist ein Cannabisbauer. Einer von Tausenden in Berlin, die in den eigenen vier Wänden Hanf – im Szenejargon "Gras“ – züchten. Zum Eigenbedarf. Aus Angst vor gestrecktem Marihuana.
Zuwachs vor allem bei kleinen Plantagen
Hanfplantagen im Wohnzimmer – ein Trend, der vor allem dem Berliner Landeskriminalamt (LKA) aufgefallen ist. Aus der Behörde heißt es, dass es im Bereich kleinerer Hanfplantagen (bis zu 100 Pflanzen), die von den Konsumenten oft für den Eigenbedarf angebaut werden, ernorme Zuwächse gebe. Im Jahr 2006 hatten Ermittler lediglich 16 solcher Anbauflächen entdeckt. "Für das vergangene Jahr haben wir allerdings eine deutliche Steigerung festgestellt “, sagte Rüdiger Engler, Leiter des Rauschgiftdezernates im LKA.
Auch bei Kleinstplantagen mit bis zu 15 Pflanzen – typische Balkon- und Fensterbankzuchten – sei im vergangenen Jahr eine Zunahme festgestellt worden. 2006 stießen die Beamten bereits auf 176 dieser Plantagen. Eine Stagnation sei hingegen im Bereich der entdeckten Großplantagen (über 100 Pflanzen) festzustellen. "Im Jahr 2006 hoben wir davon 22 Anbauflächen aus“, so Rüdiger Engler. Genaue Zahlen für das Jahr 2007 könne er mit Rücksicht auf die baldige Veröffentlichung der Kriminalitätsstatistik nicht bekannt geben. Aber: "In Berlin geht der grüne Daumen um“, so der Ermittler ironisch.
Grund für die verstärkte heimische Anbautätigkeit könnte eine zunehmende Verunreinigung des Marihuanas auf dem illegalen Straßenmarkt sein. Mit Blei versetztes Gras ist momentan vor allem in Leipzig und Umgebung im Umlauf. Dealer nutzen Bleistaub, um das Gewicht ihrer Betäubungsmittel zu erhöhen, damit höhere Umsätze zu erzielen sind. Über 122 Leipziger wurden bislang in Krankenhäuser eingeliefert, weil sie das mit Blei versetzte Marihuana geraucht hatten.
Cannabisanbau ist eine Straftat
Auch in Berlin ist das Strecken von Marihuana nichts Ungewöhnliches. Dezernatsleiter Rüdiger Engler: "Blei ist noch nicht in Erscheinung getreten. Aber wir hatten Fälle, in denen Glasgranulat und Glasschrot verwendet wurde. Das Marihuana wird auch mit Talkumpulver, Ingwer, Weizenmehl und Nasigoreng gestreckt“. Das wissen die Ermittler aus Untersuchungen: Ab fünf Gramm Gras aufwärts werde der Stoff im Labor unter die Lupe genommen, um den Wirkstoffgehalt zu untersuchen. Egal, ob mehr als 100 Hanfpflanzen in einer Scheune oder nur zehn auf dem Balkon – Cannabisanbau ist eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz. Deshalb rückten Ende im Januar mehr als 1600 Polizeibeamte bundesweit aus und durchsuchten 235 Wohn- und Betriebsräume von Hobbygärtnern. Es wurden mehr als 5500 Hanfpflanzen gefunden; 40 Personen gingen vorübergehend in Haft.
In Berlin richteten sich die Ermittlungen gegen einen 53-Jährigen in der Elsterstraße in Neukölln. In seiner Wohnung fanden die Beamten rund 50 Cannabispflanzen, 50 Setzlinge und 260 Gramm Marihuana. In Spandau hatte ein 28-jähriger Kiffer in einer Wohnung an der Bismarckstraße elf Pflanzen angebaut. Anlass der Razzia war die Kunden-Datei eines sogenannten Grow-Shops. Die Aachener Firma "Catweazel“ soll Zubehör zur Einrichtung von professionellen Cannabis-Plantagen veräußert haben. "Wir verkaufen Gewächshaustechnik“, sagt Geschäftsführer Eddy Meuter (43). Er vermute zwar, dass die Technik von Kunden überwiegend zum Hanfanbau benutzt werde. "Aber es wird immer wieder von uns darauf hingewiesen, dass der Hanfanbau in Deutschland genehmigungspflichtig ist“, so Meuter. Die Polizei hatte offenbar trotzdem über mehrere Monate heimlich die Internet-Kundenbestellungen des Händlers aufgezeichnet.
Die Hanfgemeinde ist empört
Die Hanfgemeinde ist empört. Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband: "Die Polizei erreicht mit ihrer Aktion vor allem, dass sich die Konsumenten wieder verstärkt auf dem illegalen Markt mit Cannabis eindecken werden. So unterstützt die Polizei genau die großen Fische, auf die sie es angeblich abgesehen hat.“ Da in den vergangenen Monaten vermehrt gestrecktes Cannabis aufgetaucht sei, sei der Anbau von Hanfpflanzen für viele Konsumenten die einzige Möglichkeit, sich vor gesundheitsgefährdenden Streckmitteln zu schützen. Zu diesem Argument hatte sich kürzlich sogar die Bundesregierung geäußert: Kiffer, die Angst vor verunreinigtem Cannabisprodukten hätten, weil sie ihre Gesundheit erheblich schädigen, sollten eben auf den Konsum von Cannabis überhaupt verzichten.
http://www.welt.de/berlin/article1660657/...ie_Cannabis-Pflanzen.html
Die Bundesregierung hat mit diesem Kommentar mal wieder den Vogel abgeschossen.
15.02.2008
Gegenvorschlag zur Hanf- Volksinitiative auf der Kippe
Bern. sda/baz. Die «Volksinitiative für eine vernünftige Hanf- Politik mit wirksamem Jugendschutz» dürfte ohne Gegenvorschlag vor Volk und Stände kommen. Die Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrates hat die Bremse gezogen.
Die ständerätliche SGK hatte im Grundsatz einem indirekten Gegenvorschlag zugestimmt, den eine Arbeitsgruppe aus FDP, SP und Grünen ausgearbeitet hatte. Doch am Freitag lehnte die nationalrätliche Schwesterpartei den Vorschlag mit 10 zu 8 Stimmen ab, weil dieser Kiffen für Erwachsene straffrei erklären will.
Nun ist wieder die ständerätliche Kommission am Zug. Sie entscheidet Anfang nächster Woche unter Zeitdruck über das weitere Vorgehen. Denn die Frist zur Behandlung der Volksinitiative läuft am 13. Juli ab. Sie kann nur um ein Jahr verlängert werden, wenn bis dann zumindest ein Rat einen Gegenvorschlag beschlossen hat.
Die SGK des Ständerates will den Initianten entgegenkommen. Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis durch über 18-Jährige soll nicht länger zu bestraft werden. Vorausgesetzt wird, dass es nur um den Eigenkonsum geht und Dritte nicht geschädigt werden. Weiterhin nicht erlaubt wäre der Verkauf von Cannabis.
Die Initiative will den Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie Besitz, Erwerb und Anbau für den Eigengebrauch straffrei erklären. Eine Altersgrenze fehlt, doch muss der Bund dem Jugendschutz «angemessen» Rechnung tragen. Anstelle eines Verkaufsverbots verlangt die Initiative Bundesvorschriften für den Handel.
Hand zur Entkriminalisierung des Cannabis-Konsum hatte der Ständerat schon 2004 geboten. Der Nationalrat lehnte jene Gesetzesrevision aber ab. Er lancierte eine Teilrevision, die im Wesentlichen die heutigen vier Säulen Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression festschreibt. Diese Vorlage ist in der Differenzbereinigung.
http://www.baz.ch/news/...bjectID=1D70F73D-1422-0CEF-7080B19B539F949C
Das Grüne Hilfe Netzwerk e. V. berichtete von einer ersten Verurteilung in Albstadt. Der Angeklagte hatte ebenfalls Produkte im Aachener Head-Shop "Catweazel" bestellt, die ihm per Post zugeschickt wurden. Aufgrund von acht Cannabis-Pflanzen in einer Höhe von 20 cm wurde er nun zu 3.000 Euro (125 Tagessätze á 24 Euro) verurteilt. Beim bloßen Besitz von Cannabis für den Eigenkonsum existiert dank des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) längst eine so genannte "Geringe Menge", die nicht weiter straffrechtlich verfolgt wird. Doch die gängige Praxis der "geringen Menge" greift beim Eigenanbau nicht - schon wenige Blüten übersteigen diese Grenze.
Über seinen Anwalt Christian Niederhöfer aus Tübingen hatte der Betroffene Akteneinsicht angefordert, doch das Urteil des Amtsgericht Albstadt erging, noch ehe die angeforderten Akten eintrafen. RA Christian Niederhöfer hat im Namen des Verurteilten Widerspruch eingelegt. Das Grüne Hilfe Netzwerk ruft zur Teilnahme an einer Protestmail an Frau Zypries auf. Mit der Androhung und Vollstreckung solch harten Strafen wird der Anbau und Besitz geringer Mengen kriminalisiert. Die Konsumenten werden sich zur Beschaffung ihres Eigenbedarfs künftig vermehrt an den illegalen Schwarzmarkt wenden, um solchen Strafen zu entgehen. Der Verein befürchtet, dass sich Hanf-FreundInnen wieder vermehrt auf die unsauberen Bedingungen des Schwarzmarktes einlassen, anstatt sich zum Eigenbedarf sauberes Cannabis selbst zu züchten. Im Schwarzmarkt werden nicht selten gefährliche Streckmittel eingesetzt. Im Umkreis von Leipzig wurde dem Endprodukt beispielsweise bleivergiftetes Gras beigemischt.
Dazu kommt: Bei den 235 durchsuchten Wohn- und Geschäftsräumen wurden nur zwei "Profiplantagen" und neun "Großplantagen" mit 100 bis 1.000 Pflanzen entdeckt. 66 Durchsuchungen betrafen Kleinanbauer und bei 158 verblieb der Polizeieinsatz gänzlich ohne Ergebnis. Bei fast 95 Prozent der Durchsuchungsopfer handelte es sich also um kleine oder keine Fische.
Quelle: http://www.gulli.com/news/haschisch-cannabis-z-chter-2008-03-23/
Sie tritt für die Gleichstellung von Cannabis mit den legalen Drogen Alkohol und Nikotin ein. Im Vorjahr seien in Österreich rund 25.000 Delikte in Zusammenhang mit Marihuana zur Anzeige gebracht worden. Die Strafverfolgung koste jährlich etwa 120Millionen Euro. „Mehr als doppelt so viel, wie für Therapie zur Verfügung steht.“ Mit staatlich kontrollierter Abgabe werde dem Schwarzmarkt der Boden entzogen. Die Gesetzeslage nütze einzig der Drogenmafia.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.05.2008)
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/381206/index.do
"Rauchen muss erlaubt sein im Coffeeshop"
Doch jetzt fürchtet Wilhelm um die Zukunft seines Geschäfts. Denn wenn in den Niederlanden am 1. Juli das Rauchverbot für Restaurants, Bars und Cafés in Kraft tritt, soll der blaue Dunst auch aus den mehr als 700 Coffeeshops verbannt werden. Noch bemühen sich die Verbände um eine Ausnahmeregelung, doch die Chance dafür sei sehr gering, sagt Mark Jacobsen, Vorsitzender des BCD, eines landesweiten Verbands von Coffeeshop-Betreibern. Das Rauchverbot findet er schlicht absurd: "In ein Café kommst du, um etwas zu trinken, in ein Restaurant, um zu essen, und in einen Coffeeshops kommst du, um zu rauchen. Rauchen muss erlaubt sein im Coffeeshop."
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Niederlande: Auch Arbeitnehmer im Coffeeshop schützen
Doch Gesundheitsminister Ab Klink will keine Ausnahme zulassen. Auch Arbeitnehmer in einem Coffeeshop verdienen Schutz vor Tabakrauch, besteht der Minister auf dem Verbot. Paul Wilhelm kann dieses Argument nicht nachvollziehen: Wer sich in seinem Coffeeshop als Arbeitnehmer bewerbe, wisse doch, dass Rauchen das Kerngeschäft des Unternehmens sei. "Wenn die Jungs das Alter haben, dass sie nach Afghanistan geschickt werden können, dann braucht man mir nicht weiszumachen, dass man sie schützen will vor Arbeiten im Rauch. Die Menschen sind doch alt genug. Sie dürfen zur Wahl gehen, sie dürfen in den Krieg - und dann dürfen sie das nicht selbst entscheiden?"
Hasch darf pur konsumiert werden
Weil das Gesetz ausschließlich zum Schutz vor Tabakrauch geschaffen wurde, führt es in den Niederlanden zu einer grotesken Konsequenz. Denn wer seinen Joint pur konsumiert, darf sich im Coffeeshop gemütlich zurücklehnen, wer es hingegen weniger stark bevorzugt und auch Tabak in seinen Joint dreht, müsste das Lokal der Regelung zufolge verlassen. Darüber kann Paul Wilhelm nur den Kopf schütteln: "Das klingt für mich ein wenig so, als gehst du in ein Café, dort darfst du eine Flasche Bier kaufen, aber die darfst du drinnen nicht trinken. Was du aber trinken darfst, sind Whiskey, Rum und Wodka."
Reinheitsgrad kaum nachzuprüfen
Ob jemand seinen Joint nun pur raucht oder doch heimlich etwas Tabak verbrennt, wird ohnehin schwer nachzuprüfen sein. Mark Jacobsen bezweifelt, dass ab Juli sofort umfangreiche Kontrollen einsetzen: "Wir müssen mal sehen, wie streng das kontrolliert wird. In der Praxis soll das so sein, dass, wenn jemand einen Joint raucht, ein Beamter reinkommt. Der muss dann den Joint beschlagnahmen und ihn in ein Labor schicken, um zu testen, ob Tabak drin ist. Das ist so umständlich, dass es viele Probleme verursacht. Ich erwarte das erste Jahr keine strenge Handhabung." Ein wenig sei das alles wie verkehrte Welt, lacht Jacobsen: "In anderen Ländern ist es andersrum, da schauen sie, ob Cannabis drin ist."
Abgeschlossener Raucherraum in größeren Coffeeshops
Während kleinere Coffeeshops damit rechnen müssen, zu einer Art Cannabis-Kiosk zu verkümmern, wo man zwar einkauft, sich aber nicht länger aufhält, bleibt größeren Coffeeshops die Möglichkeit, einen abgeschlossenen Raucherraum einzurichten, in dem kein Personal bedienen darf. Mark Jacobsen will eine Wand längs durch seinen Coffeeshop "The Rookies" ziehen. Damit werde der Tresen vom restlichen Raum abgetrennt und es entstehe einer der größten Raucherräume von Amsterdam. In der kleinen "Tweeden Kamer" hingegen wird es kaum möglich sein, das Personal hinreichend vor dem Tabakqualm der Gäste abzuschirmen. Doch wie ein chinesisches Restaurant das Essen allein zum Mitnehmen verkauft, will Paul Wilhelm seinen Coffeeshop nicht betreiben. "Das Herz der 'Tweeden Kamer' ist immer der soziale Kontakt gewesen, die Diskussionen, das Gespräch, das Lesen einer Zeitung, Reden über Politik. Und das macht man kaputt, durch einen - in meinen Augen - lächerlichen Beschluss."
Minister: "Positiver Nebeneffekt des Rauchverbots"
Während Wilhelm sich um das gesellige Miteinander in seinem Coffeeshop sorgt, hat Gesundheitsminister Klink eine andere Sicht auf Coffeeshop-Besucher. Seinen Brief an den Coffeeshop-Verband LOC, in dem er das Tabakrauchverbot für Coffeeshops verteidigt, schließt der Minister mit den Worten: "Es könnte ein positiver Nebeneffekt des Rauchverbots sein, dass sich Konsumenten, die den ganzen Tag im Coffeeshop rumhängen, andere Beschäftigungen suchen werden."
Kiffverbot vor Coffeeshops?
Die mehr als eine Million Touristen jährlich, die den Amsterdamer Coffeeshops ihren Besuch abstatten, werden in Zukunft ihre Joints öfters auf der Straße rauchen, vermutet Mark Jacobsen. "Es wird an vielen anderen Orten geraucht werden. Auf der Straße, im Park, zu Hause. Es wird eine Verschiebung geben, wo Cannabis konsumiert wird." Falls sich vor dem Coffeeshop eine kiffende Menschentraube bildet, ist der Inhaber des Lokals dafür verantwortlich, diese zu zerstreuen. Sollte das trotz sichtbarer Mühe nicht gelingen, schlägt Minister Klink vor, ein Kiffverbot vor dem Coffeeshop auszusprechen. Eine bereits erprobte Praxis. Februar 2006 wurde im Amsterdamer Stadtteil "De Baarsjes" auf dem Platz Mercatorplein der Konsum von Cannabis untersagt. Vor allem für Jugendliche aus den Stadtteilen, in denen es weniger Coffeeshops gibt, entfaltet "De Baarsjes" mit seinen 15 Coffeeshops eine anziehende Wirkung. Das städtische Amt für Statistik bestätigt das Verbot als wirkungsvolles Mittel. Die Belästigung durch jugendliche Kiffer sei gesunken und das Sicherheitsgefühl in der Umgebung des Platzes gestiegen. Die Parteien GroenLinks und Demokratie 66 bezweifeln jedoch die Aussagekraft dieser Untersuchungen, wie die Amsterdamer Zeitung "Het Parool" Ende Januar 2008 berichtete. Man sollte auch die Anwohner am nahe gelegenen Columbusplein befragen, die seit Einführung des Verbots durch mehr kiffende Jugendliche belästigt würden als vorher.
Coffeeshop-Besitzer hofft auf Ausnahmen
Noch hofft Wilhelm auf eine Ausnahme vom Rauchverbot. Ab Juli werde er in der "Tweeden Kamer" das Rauchen von Zigaretten untersagen, auch werde er seine Gäste darüber in Kenntnis setzen, dass sie keinen Tabak in ihre Joints drehen dürfen. Aber jeden einzelnen Joint, den jemand in seinem Lokal raucht penibel zu überprüfen – das habe er nicht vor. Vielleicht bekomme die Kontrolle des Rauchverbots für Coffeeshops eine niedrige Priorität und es entstehe – typisch Holland – eine Situation, in der das Rauchen zwar offiziell verboten, aber dennoch geduldet werde. "Aber vielleicht ist das Wunschdenken", sagt Paul Wilhelm.
http://reisen.t-online.de/c/15/31/18/42/15311842.html
Grüne Hilfe Berlin 05.07.2008 18:57 Themen: Repression
In einer Pressemitteilung kritisiert der Pressesprecher des „Grüne Hilfe-Netzwerk“ e.V., Jo Biermanski aus Alsfeld, die Ablehnung von Petitionen betreffs „Cannabis und Straßenverkehr“ durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 25.Juni’08 (BT-Drucksache 16/9439)
Die Petenten kritisierten in ihren Eingaben, dass „Cannabis-KonsumentInnen auch ohne berauschte Teilnahme am Straßenverkehr mit Strafen bezüglich der Fahrerlaubnis rechnen müssten. Es gefährde die Verkehrssicherheit, wenn Haschisch/ Marihuana-KonsumentInnen auch lange nach dem Konsum noch verkehrsrechtliche Maßnahmen zu befürchten hätten. So werde die Motivation, das Auto unter akuter Berauschung nicht zu nutzen, behindert. Die Wirkung von Haschisch betrage nur 3-4 Stunden, entsprechende Anordnungen aber erfolgten noch bis zu 20 Stunden nach dem Konsum.“
Jo Biermanski erklärt hierzu, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Ablehnungsbegründung lediglich auf die geltende Rechtslage hingewiesen habe, ohne auf die Argumente der Petenten einzugehen. Von den entsprechenden PolitikerInnen aber müsse eingefordert werden können, dass sie die geltende Rechtslage hinterfragten und sich mit entsprechenden
Argumenten auseinandersetzten. In seiner Stellungnahme weist Herr Biermanski auf ein Gutachten des nova-Instituts /Hürth zur „Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit durch den Konsum von Cannabisprodukten“ hin.
Zur Ablehnung der Weiterleitung der Petition an das Bundesministerium für Verkehr und an die Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis erklärte Dr.Franjo Grotenhermen von der „Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“: „Das Grundproblem bei dieser Sache ist die Ignorierung der
wissenschaftlichen Datenlage. Aus den epidemiologischen Studien der vergangenen Jahre geht hervor, dass regelmäßiger Cannabiskonsum nicht mit einem erhöhten Risiko für die Verursachung von Unfällen assoziiert ist. Es gibt auch keine Anzeichen, nach denen niedrige THC-Konzentrationen von beispielsweise 5 ng/ml Blutserum mit einem erhöhten Unfallrisiko assoziiert sind. Bei diesem Thema geht es nicht um Straßenverkehrssicherheit sondern um Drogenpolitik.“
Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter aus Frankfurt äußerte in einer ersten Stellungnahme, „es sei schon eine ziemliche Farce, von den Betroffenen eine Zustimmung zur kostenpflichtigen MPU von mindestens 540 Eur zu verlangen und dies als “verwaltungsinternen” Vorgang zu bezeichnen. Die Cannabispolitik sei und bleibe irrational.“
Mit ignoranten Entscheidungen wie dem Abblocken der Petitionen zu „Cannabis und Straßenverkehr“ durch den Petitionsausschuss werde das Fahrerlaubnisrecht als „Strafmittel“ instrumentalisiert und missbraucht und Politikverdrossenheit vorangetrieben, heißt es abschließend in der Pressemitteilung der Grünen Hilfe.
http://de.indymedia.org/2008/07/221335.shtml
Obwohl er mehr als zehn Kilo Cannabiskraut geerntet hatte, ging ein Oberösterreicher straffrei aus. Gedeckt ist dies durch ein neues Suchtmittelgesetz.
Die Staatsanwaltschaft stellte kürzlich das Verfahren gegen den Mann unter einer Probezeit von zwei Jahren ein. Denn nach dem neuen Paragraf 35 des Suchtmittelgesetzes muss die Anklagebehörde von der Strafverfolgung zurücktreten (Diversion), wenn der Verdächtige das Suchtmittel "ausschließlich für den persönlichen Gebrauch" besessen hat.
Bis zum Jahreswechsel war nach dem alten Gesetz die Verfahrenseinstellung nur möglich, wenn der Verdächtige eine bloß "geringe Menge" besessen hatte – bei Cannabis waren dies Mengen im Gramm-Bereich.
Unabhängig von Menge
Das neue Gesetz stellt nun nicht mehr auf eine bestimmte Menge, sondern nur noch auf den persönlichen Gebrauch ab. (Siehe Faksimile aus einem Experten-Kommentar.) Dies beinhaltet auch das Verschenken an Dritte, sofern der Konsument daraus keinen Vorteil zieht. Im Fall jenes Oberösterreichers, der ein angeblich "zufällig gefundenes" Hanffeld abgeerntet hatte, waren die Indizien für einen Drogenhandel jedenfalls nicht ausreichend.
Bei der Polizei verursacht die neue Regelung einigen Unmut: "Das Problem ist die Beweisbarkeit. Während wir bei einer größeren Menge davon ausgehen, dass der Betreffende auch dealt, sieht das die Anklagebehörde offenbar nicht so. Das stellt unsere Arbeit schon in Frage", sagt ein Drogenfahnder.
Grund für die Novelle ist laut Sektionschef Wolfgang Bogensberger vom Justizministerium ein EU-Rahmenbeschluss über die Bekämpfung des Drogenhandels. Demnach seien die Gesetze gegen Dealer verschärft worden.
"Allerdings bedurfte es auch einer stärkeren Abgrenzung des Handels gegenüber dem Besitz für den reinen Eigenbedarf. Hier steht das Sanktionsbedürfnis zugunsten des Mottos 'Therapie statt Strafe' nicht mehr im Vordergrund", sagt Bogensberger. Freilich komme es stets auf den Einzelfall an. Eine große Menge Suchtgift alleine reiche als Indiz für Handel nicht mehr aus.
http://www.cannabislegal.de/neu/#2008-07-05-at
Dipl. Kiffer
In den USA hat eine Marihuana-Uni den Lehrbetrieb aufgenommen. Absolventen lernen Zucht, Ernte und Verarbeitung des berauschenden Krauts - und bekommen ein Cannabis-Diplom.
weiter:
http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/artikel/543/186950/
ja was es alles gibt! :-)
Roddy Darragon, Olympia-Zweiter im Langlauf-Sprint von Turin, ist bei der Einreise nach Norwegen mit Cannabis im Gepäck erwischt worden.
Durch die Bezahlung einer Busse von 650 Euro entging der Franzose einer gerichtlichen Verfolgung.
Darragon wollte an diesem Wochenende in Stavanger an einem Show-Wettkampf teilnehmen. Gemäss den Antidoping-Regeln, die den Besitz von Cannabis verbieten, wurde der Franzose vom Anlass ausgeschlossen und der französische Skiverband über den Vorfall informiert.
http://www.nzz.ch/nachrichten/sport/motorsport/...rz010_1.792406.html
Übermäßiger jahrelanger Marihuana-Konsum wirkt sich negativ auf das Gedächtnis aus - Hippocampus wird nach 20 Jahren um zwölf Prozent kleiner
Hasch stärkt das Gedächtnis
Marihuana ist gut fürs Gehirn, sagen US-Wissenschaftler. Ihre Studie legt nahe, dass bestimmte Stoffe in der Droge das Wachstum der grauen Zellen ankurbeln.
weiter:
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/gehirn/...nis_aid_349845.html
"Der tägliche Joint lässt das Gehirn schrumpfen"
ach was, was stimmt jetzt???
"durch bestimmte Stoffe in der der Droge läßt sich
das Wachstum der grauen Zellen ankurbeln"!
»Eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Cannabis-Anbaus nach § 3 BtMG kann nicht mit der Begründung beansprucht werden, der Genuss von Marihuana sei Teil der Religionsausübung.«
Volltext der Urteils:
http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/...p=1&dok_id=4810
Der Schutz der Volksgesundheit hat demnach Vorrang vor der ungestörten Religionsausübung.