Löschung


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Neuester Beitrag: 30.09.15 13:26
Eröffnet am:30.09.15 08:31von: Rubensrembr.Anzahl Beiträge:45
Neuester Beitrag:30.09.15 13:26von: Apfelbaumpf.Leser gesamt:4.388
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51986 Postings, 5902 Tage RubensrembrandtLöschung

 
  
    #1
3
30.09.15 08:31

Moderation
Zeitpunkt: 30.09.15 18:58
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - bitte eigenen bestehenden Thread zum Thema nutzen.

 

 
19 Postings ausgeblendet.
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1769 Postings, 6135 Tage HelmfriedAsy = America Supports You!!

 
  
    #21
1
30.09.15 09:23
Ich lach mich schlapp!! Passt wie die Faust aufs Auge.
Qualle: http://acronyms.thefreedictionary.com/ASY
 

1769 Postings, 6135 Tage HelmfriedIch beanspruche das copyright für : Asy !

 
  
    #22
1
30.09.15 09:25
Abkürzung für Asylant. Nicht negativ belastet, da brandneu!!!
( Nur mal so im Vorgriff für die Ariva Inquisition hier)
 

1452 Postings, 5665 Tage publicaffairsBei uns in der Gegend sind auch ein paar

 
  
    #23
2
30.09.15 09:38
Mieter vorzeitig aus ihrem Mietverhältniss herauskomplemetiert worden. Eine ziemlich coole Sache: die Mieter waren Studenten und sollten Platz für Flüchtlingen machen. Je nachdem wie schnell die Studenten ausziehen können, bekommen sie vom Vermieter eine entsprechende Abfindung i.H.v. 2.000 € - 1.500 €.
Das scheint sich für Immobilienbesitzer zu lohnen mit den Kommunen Geschäfte zu machen. Ansonsten wären wohl die Abfindungen nicht so hoch. Was mich eigentlich wundert, denn eigentlich ist der Staat der unzuverlässigste Vertragspartner, den man sich vorstellen kann. Ein Unternehmen, das einmal mit einer Gemeinde Geschäfte gemacht hat, wird das nie wieder machen.
Naja, jedenfalls würde ich bei diesen Abfindungen sofort ausziehen. Gerade als Student wo es eh nicht darauf ankommt wo man wohnt und leicht umziehen kann.

7239 Postings, 5265 Tage sebestieFakekündigungen

 
  
    #24
4
30.09.15 09:39
Darauf ist doch mittlerweile geschissen.
Jeden Tag strömen Tausende von Flüchtlingen hier rein und dann kommt einer mit einem Einzelfall von einem angeblichen Nazi.
Na und!
Die Frage wo Hunderttausende von Flüchtlingen wohnen sollen wird nicht beantwortet.
Und warum?
Weil man nur noch versucht nach dem letzten Strohhalm zu greifen um diesen Massenansturm rechtfertigen zu können.
Die Lage ist aber außer Kontrolle geraten.
Und es wird nur noch hilflos reagiert.
Man hat die Lage nicht mehr unter Kontrolle.  

13010 Postings, 6966 Tage Woodstore#1 Die Kündigung wurde schon...

 
  
    #25
2
30.09.15 09:41
... im Februar ausgesprochen! Da jetzt so eine Hetzte draus zu machen, ist
wieder mal typisch deutsche Medien.

Verrückt ist, dass es ein Einzelfall ist, wegen dem hier (und auch sonstwo)
übrigens schon vor Wochen, ein Aufstand sonders gleichen gemacht wird/wurde.

"Die Flüchtlinge nehmen uns die Wohnungen weg!" Falsch! Die Politik tut es!

#15 Im Schnitt bekommt ein privater Vermieter z.Bsp, in Hessen/NRW
8,50€/Tag und Flüchtling von der Gemeinde. Die Wohnungen müssen voll
möbliert sein. Alle Nebenkosten sind mit den 8,50 € abgegolten.
Sprich, Wasser, Heizung, Strom etc. pepe ist bereits inkludiert.
Reich wird damit nun niemand mehr. Das System dreht sich, und die
Behörden haben aus den 90ern gelernt. Jeder Wohnraum wird haftungsfrei
direkt von den Gemeinden angemietet und dementsprechend vorher auf
Eignung und Zustand geprüft. Die Mietverträge laufen je nach Standort
zwischen 3 und 5 Jahren. Die Mietzahlungen beginnen ab Vertragsabschluss,
unabhängig ob die Wohnung bewohnt wird, oder nicht! Die Gemeinde
entscheidet, wer dann dort einzieht. Eine Wahlmöglichkeit hat man nicht.

Das hat uns persönlich sehr überrascht. Schwiegereltern haben in Hessen,
Marburger Raum, eine 95m² Wohnung mit 3 Zimmern/Küche/Bad leerstehen.
Wir wollten diese Wohnung gern einer Flüchtlingsfamilie, mit einem bis zwei
Kindern, zur Verfügung stellen. Nach dem Gespräch mit dem Sachbearbeiter
sind meinem Schwiegervater die Gesichtszüge vollends entglitten. Mir übrigens
auch.

1452 Postings, 5665 Tage publicaffairsUnd noch was bzgl. dem Thread Titel

 
  
    #26
1
30.09.15 09:42
Der Vermieter kann so oder so kündigen. WARUM er kündigt spielt nicht die geringste Rolle. Wie lange jemand zur Miete gewohnt hat, ist hier völlig egal. Das hat nur Auswirkungen auf die Kündigungsfrist.

7204 Postings, 7276 Tage Crossboy@cap blaubär: Du bist doch hier der Immo-Papst

 
  
    #27
30.09.15 09:47
Wie viel % der Gemeinden verfügen denn über
eigenen Wohnraumbestand?  

21160 Postings, 9139 Tage cap blaubäralso 202netto fürn wohnklo nööö datt gibbet nicht

 
  
    #28
30.09.15 09:49
bei uns woodstore,wir sind da raffgieriger  

21160 Postings, 9139 Tage cap blaubärhaben die inne regel verkloppt schätze 10%

 
  
    #29
1
30.09.15 09:53
mehr nicht,watt die haben sind grundstücke für gewerbe wohngebiete,aber hier sind sie ja schon mit dem bewirtschaften der schulen etc überfordert  

6330 Postings, 3291 Tage bozkurt78,50 € pro Tag ist aber wenig ...

 
  
    #30
1
30.09.15 09:53
in Bayern zahlt man da aber schon mal 24 € !
Der Vertrag wird meist auf 2 Jahre geschlossen.  

21160 Postings, 9139 Tage cap blaubärich denk da wird wie so oft watt durcheinander-

 
  
    #31
2
30.09.15 09:58
geworfen für watt hotelähnliches mit wäsche etc gibbet mehr aber getzt nur eine wohnung datt läuft mit sicherheit in der kategorie des harz-höchtsatzes also sprich datt watt die gemeinde max fürn harzi löhnt,sonst randaliert doch der rechnungshof darauf hat kein kämmerer bock  

37031 Postings, 4901 Tage Nokturnal#31 dann dürft ja die Zukunft mit 100000

 
  
    #32
1
30.09.15 10:06
Asylanten echt spassig werden.....
Keine Wohnungen , keine Arbeit (ausser evtl.Niedriglohnbereich) und keine Zukunft......das hat Potenzial .
Bisher gibt es null Lösungsansätze...und die Zeit rennt, wenn jetzt schon der Pöbel in den Lagern durchdreht....was passiert erst in einen halbe Jahr ?
 

7204 Postings, 7276 Tage Crossboygibt bestimmt ein paar die das so machen

 
  
    #33
30.09.15 10:06
altes 3 - 4 Familienhaus an die Kommune vermieten,
die da 8 Flüchtlinge pro Wohnung einpfercht.

Macht selbst beim Mindestsatz von EUR 8,50 rund 100K pro Jahr.

Die Hütte kann man natürlich am Ende wegschmeißen...  

21160 Postings, 9139 Tage cap blaubärso dolle iss datt nicht crossboy datt wohnklo für

 
  
    #34
30.09.15 10:11
202netto wirste in köln vergeblich suchen auch ein wg platz gibbet dafür nicht-ergo datt iss der normale satz wenn du harzbezieher als mieter hast wie du da auf 100.000kommen willst bei 300qm iss mir getzt nicht klar(wir sprechen hier ja nicht übern saunaclub/puff)  

13973 Postings, 8791 Tage Timchenzudem kommt vorher jemand vom Amt

 
  
    #35
2
30.09.15 10:17
und prüft die Hütte. Bei uns hier werden Nachkriegsbauten mit 60 jAHRE
alten Bädern ohne vernünftige Heizung sofort abgelehnt.

2063 Postings, 3973 Tage nice guy...

 
  
    #36
6
30.09.15 10:40

Ein Bekannter von mir hat mehrere Immos und der hat bereits mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Stadt für die Unterbringung der Asylbewerber gesprochen. Es wird direkt an die Stadt vermietet. Der Vertrag wird mit der Stadt abgeschlossen und diese entscheidet dann wieviele Menschen in der Wohnung untergebracht werden  ! Der Irrglaube man packt da selber 20 Leute auf Doppelbetten in ne 100 m² rein und kassiert dann "pro Person" ist weit verbreitet aber FALSCH. Das kann man bestenfalls mit "Gastarbeitern" aus Litauen, Polen etc. tun die hier auf Bau arbeiten und sich ne möblierteWonung/Container anmieten. Da kriegt man dann vielleicht 250 - 300 Euro /Person...nur da braucht man aber auch wieder Vitamin B.  Jedenfalls hat die Stadt  ihm eine Miete in Aussicht gestellt die "marktüblich" sei. Das bedeutet Mietspiegel Preise.... Dazu sagte man ihm... falls Schäden durch die Bewohner verursacht werden diese voll und ganz zu beheben. That´s it. Mehr gibt es nicht !


 

59475 Postings, 3594 Tage Lucky79#1... das geht ja garnicht!

 
  
    #37
30.09.15 10:47
= Sozialer Sprengstoff...
und Munition für die Rechten...

Typisch Deutsche Regierung......

#36 ist doch gut so..?  

5256 Postings, 6625 Tage Cragganmore@7 + 15

 
  
    #38
1
30.09.15 10:54
Dass es hier um die Optimierung von Rendite geht, ist Unsinn. Es handelt sich ja um eine kommunale Wohnung. Die Gemeinde wird sich ja kaum selbst eine hohe Miete gewähren...aus der linken in die rechte Tasche oder was?
Es geht da schlicht darum, dass die Kommunen verpflichtet sind, Unterkünfte bereit zu stellen. Also was sollen sie tun, Eurer Meinung nach:
Turnhallen umwidmen?
Zelte aufstellen?
Kommunale Mietwohnungen zur Verfügung stellen?
Neu bauen?
Damit wir uns richtig verstehen: die Kündigung dieses Mietvertrages kann ich weder nachvollziehen noch habe ich Verständnis dafür.
Kein Verständnis habe ich für eine Kanzlerin, die sich hinstellt und schwadroniert: Wri schaffen das. "Wir". Und dann alles den Kommunen - und vor allem den Ehrenamtlichen - überlässt und selbst keinen Handschlag tut. So kann jeder Politik machen.
Trotzdem: wir müssen natürlich helfen und wir müssen es schaffen - die Merkel soll mal aus dem Wege gehen, damit man anpacken kann.  

5256 Postings, 6625 Tage CragganmoreÜbrigens ist der Gedanke aus P. 13 vertiefenswert,

 
  
    #39
30.09.15 11:13
was ist denn mit den ganzen leestehenden Schlössern? In Sanssouci und Herrenchiemsee Sanitäranlagen einbauen und man hat Platz ohne Ende.  

13010 Postings, 6966 Tage WoodstoreIm Übrigen allgemein mal ganz interessant

 
  
    #40
1
30.09.15 11:39
auch für den in #1 geschilderten Fall

§ 573 BGB
Ordentliche Kündigung des Vermieters

(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn

        1.§der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
        2.§der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
        3.§der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.
(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

449 Postings, 3830 Tage Köperwas würdet ihr denn machen

 
  
    #41
1
30.09.15 12:54
wenn ihr Bürgermeister einen kleinen Gemeinde wäret, 8 Asylsuchende
unterbringen müsst und hierzu Wohnraum zur Verfügung zu stellen habt und dies möglich günstigst, so dass die ohnehin angespannte Finanzsituation nicht noch mehr aus den Fugen gerät?

Mir ist bewußt das ich jetzt provoziere, aber ich gehe davon aus, dass 99,9% von Euch auch erst die Gemeinde eigenen Wohnungen vorsehen würde, unabhängig von dem der darin wohnt.  

14931 Postings, 5872 Tage objekt tiefdie Bürgermeister haben

 
  
    #42
2
30.09.15 13:09
die Arschkarte gezogen. Mehr gibt's dazu nicht zu sagen

Ääähm doch. Polizisten auch. Aber wir schaffe  das.
 

13973 Postings, 8791 Tage Timchen@Köper

 
  
    #43
1
30.09.15 13:13
wenn es eine Sozialwohnung ist, die von jemanden belegt,
der die Voraussetzungen für die Sozialwohnung nicht mehr erfüllt
(Kinder ausgezogen oder höheres Einkommen), dann muss ich
im Interesse aller Steuerzahlers kündigen bevor ich teuren Mietraum
vom Wohnungsmarkt anmiete.

5086 Postings, 3313 Tage manchaVerdesolche Kündigungen

 
  
    #44
1
30.09.15 13:22
sind in 2 - facher Hinsicht kritisch.

1) es birgt sozialen Sprengstoff. Jeder, der das tut, setzt sich dem Unmut der Bürger aus. Gerade in der aktuellen Situation.

2) ich bin kein Experte für Mietrecht. Trotzdem denke ich, dass ist schwierig durchzusetzen. Es liegt kein "Eigenbedarf" vor. Die Gemeinde ersetzt nur Mieter A durch Mieter B - das der neue Mieter Flüchtlingsstatus hat ist dabei - mietrechtlich betrachtet - unerheblich. Jeder, der sich gegen eine solche Kündigung zur Wehr setzt, hat durchaus gute Karten.

Ehrlich gesagt möchte ich auch nicht in der Haut eines Bürgermeisters o.a. Gemeindepersonal stecken. Die haben echt die berühmte Karte gezogen. Die kriegen - meist ohne grosse Vorankündigung - Flüchtlinge zugeteilt und dann heisst es "jetzt seht mal zu wo ihr die unterbringt".

Das Ganze zeigt nur, dass das gesamte System immer mehr aus dem Gleichgewicht fällt.  

4971 Postings, 8639 Tage Apfelbaumpflanzer@Timchen:

 
  
    #45
30.09.15 13:26
dasselbe wollte ich auch schreiben.
Eine Gemeinde muss eine gewissen Anzahl an Wohnungen für Sozialhilfeempfänger und Obdachlose bereithalten.

Es kann dann schon mal sein, dass der Sozialfall irgendwann keiner mehr ist und aber drin wohnen bleibt.

Wenn das so ein Fall wäre, sieht die Sache etwas anders aus (aber mit derselben fatalen Aussenwirkung)

Keine Ahnung, wie das Mietrecht im Fall "Sozialwohnung" und/oder "Obdachlosenunterkunft" ist.

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