Löschung
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 30.09.15 13:26 | ||||
Eröffnet am: | 30.09.15 08:31 | von: Rubensrembr. | Anzahl Beiträge: | 45 |
Neuester Beitrag: | 30.09.15 13:26 | von: Apfelbaumpf. | Leser gesamt: | 4.388 |
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Zeitpunkt: 30.09.15 18:58
Aktion: Löschung des Beitrages
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Das scheint sich für Immobilienbesitzer zu lohnen mit den Kommunen Geschäfte zu machen. Ansonsten wären wohl die Abfindungen nicht so hoch. Was mich eigentlich wundert, denn eigentlich ist der Staat der unzuverlässigste Vertragspartner, den man sich vorstellen kann. Ein Unternehmen, das einmal mit einer Gemeinde Geschäfte gemacht hat, wird das nie wieder machen.
Naja, jedenfalls würde ich bei diesen Abfindungen sofort ausziehen. Gerade als Student wo es eh nicht darauf ankommt wo man wohnt und leicht umziehen kann.
Jeden Tag strömen Tausende von Flüchtlingen hier rein und dann kommt einer mit einem Einzelfall von einem angeblichen Nazi.
Na und!
Die Frage wo Hunderttausende von Flüchtlingen wohnen sollen wird nicht beantwortet.
Und warum?
Weil man nur noch versucht nach dem letzten Strohhalm zu greifen um diesen Massenansturm rechtfertigen zu können.
Die Lage ist aber außer Kontrolle geraten.
Und es wird nur noch hilflos reagiert.
Man hat die Lage nicht mehr unter Kontrolle.
wieder mal typisch deutsche Medien.
Verrückt ist, dass es ein Einzelfall ist, wegen dem hier (und auch sonstwo)
übrigens schon vor Wochen, ein Aufstand sonders gleichen gemacht wird/wurde.
"Die Flüchtlinge nehmen uns die Wohnungen weg!" Falsch! Die Politik tut es!
#15 Im Schnitt bekommt ein privater Vermieter z.Bsp, in Hessen/NRW
8,50€/Tag und Flüchtling von der Gemeinde. Die Wohnungen müssen voll
möbliert sein. Alle Nebenkosten sind mit den 8,50 € abgegolten.
Sprich, Wasser, Heizung, Strom etc. pepe ist bereits inkludiert.
Reich wird damit nun niemand mehr. Das System dreht sich, und die
Behörden haben aus den 90ern gelernt. Jeder Wohnraum wird haftungsfrei
direkt von den Gemeinden angemietet und dementsprechend vorher auf
Eignung und Zustand geprüft. Die Mietverträge laufen je nach Standort
zwischen 3 und 5 Jahren. Die Mietzahlungen beginnen ab Vertragsabschluss,
unabhängig ob die Wohnung bewohnt wird, oder nicht! Die Gemeinde
entscheidet, wer dann dort einzieht. Eine Wahlmöglichkeit hat man nicht.
Das hat uns persönlich sehr überrascht. Schwiegereltern haben in Hessen,
Marburger Raum, eine 95m² Wohnung mit 3 Zimmern/Küche/Bad leerstehen.
Wir wollten diese Wohnung gern einer Flüchtlingsfamilie, mit einem bis zwei
Kindern, zur Verfügung stellen. Nach dem Gespräch mit dem Sachbearbeiter
sind meinem Schwiegervater die Gesichtszüge vollends entglitten. Mir übrigens
auch.
Ein Bekannter von mir hat mehrere Immos und der hat bereits mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Stadt für die Unterbringung der Asylbewerber gesprochen. Es wird direkt an die Stadt vermietet. Der Vertrag wird mit der Stadt abgeschlossen und diese entscheidet dann wieviele Menschen in der Wohnung untergebracht werden ! Der Irrglaube man packt da selber 20 Leute auf Doppelbetten in ne 100 m² rein und kassiert dann "pro Person" ist weit verbreitet aber FALSCH. Das kann man bestenfalls mit "Gastarbeitern" aus Litauen, Polen etc. tun die hier auf Bau arbeiten und sich ne möblierteWonung/Container anmieten. Da kriegt man dann vielleicht 250 - 300 Euro /Person...nur da braucht man aber auch wieder Vitamin B. Jedenfalls hat die Stadt ihm eine Miete in Aussicht gestellt die "marktüblich" sei. Das bedeutet Mietspiegel Preise.... Dazu sagte man ihm... falls Schäden durch die Bewohner verursacht werden diese voll und ganz zu beheben. That´s it. Mehr gibt es nicht !
Es geht da schlicht darum, dass die Kommunen verpflichtet sind, Unterkünfte bereit zu stellen. Also was sollen sie tun, Eurer Meinung nach:
Turnhallen umwidmen?
Zelte aufstellen?
Kommunale Mietwohnungen zur Verfügung stellen?
Neu bauen?
Damit wir uns richtig verstehen: die Kündigung dieses Mietvertrages kann ich weder nachvollziehen noch habe ich Verständnis dafür.
Kein Verständnis habe ich für eine Kanzlerin, die sich hinstellt und schwadroniert: Wri schaffen das. "Wir". Und dann alles den Kommunen - und vor allem den Ehrenamtlichen - überlässt und selbst keinen Handschlag tut. So kann jeder Politik machen.
Trotzdem: wir müssen natürlich helfen und wir müssen es schaffen - die Merkel soll mal aus dem Wege gehen, damit man anpacken kann.
§ 573 BGB
Ordentliche Kündigung des Vermieters
(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
1.§der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
2.§der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
3.§der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.
(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
unterbringen müsst und hierzu Wohnraum zur Verfügung zu stellen habt und dies möglich günstigst, so dass die ohnehin angespannte Finanzsituation nicht noch mehr aus den Fugen gerät?
Mir ist bewußt das ich jetzt provoziere, aber ich gehe davon aus, dass 99,9% von Euch auch erst die Gemeinde eigenen Wohnungen vorsehen würde, unabhängig von dem der darin wohnt.
1) es birgt sozialen Sprengstoff. Jeder, der das tut, setzt sich dem Unmut der Bürger aus. Gerade in der aktuellen Situation.
2) ich bin kein Experte für Mietrecht. Trotzdem denke ich, dass ist schwierig durchzusetzen. Es liegt kein "Eigenbedarf" vor. Die Gemeinde ersetzt nur Mieter A durch Mieter B - das der neue Mieter Flüchtlingsstatus hat ist dabei - mietrechtlich betrachtet - unerheblich. Jeder, der sich gegen eine solche Kündigung zur Wehr setzt, hat durchaus gute Karten.
Ehrlich gesagt möchte ich auch nicht in der Haut eines Bürgermeisters o.a. Gemeindepersonal stecken. Die haben echt die berühmte Karte gezogen. Die kriegen - meist ohne grosse Vorankündigung - Flüchtlinge zugeteilt und dann heisst es "jetzt seht mal zu wo ihr die unterbringt".
Das Ganze zeigt nur, dass das gesamte System immer mehr aus dem Gleichgewicht fällt.
Eine Gemeinde muss eine gewissen Anzahl an Wohnungen für Sozialhilfeempfänger und Obdachlose bereithalten.
Es kann dann schon mal sein, dass der Sozialfall irgendwann keiner mehr ist und aber drin wohnen bleibt.
Wenn das so ein Fall wäre, sieht die Sache etwas anders aus (aber mit derselben fatalen Aussenwirkung)
Keine Ahnung, wie das Mietrecht im Fall "Sozialwohnung" und/oder "Obdachlosenunterkunft" ist.