Was faellt unter Spesen in Verbindung mit Aktienhandel (Speku-Steuer)?


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Neuester Beitrag: 28.11.99 17:01
Eröffnet am:27.11.99 21:09von: blubAnzahl Beiträge:5
Neuester Beitrag:28.11.99 17:01von: schaumerma.Leser gesamt:1.268
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569 Postings, 8996 Tage blubWas faellt unter Spesen in Verbindung mit Aktienhandel (Speku-Steuer)?

 
  
    #1
27.11.99 21:09
Habe gerade gelesen, dass man Spekulationsgewinn abzeuglich Spesen versteuern muss (Sueddeutsche Zeitung von heute, Wirtschaftstl.).

Was genau faellt alles unter "Spesen"?

Auch Ausgaben die ich dazu verwende mich ueber aktuelle Kurse zu informieren?  

793 Postings, 9029 Tage hailwoodRe: Was faellt unter Spesen in Verbindung mit Aktienhandel (Speku-Steuer)?

 
  
    #2
28.11.99 05:30
du kannst sogar die Online-Kosten für deine Recherche und Transaktionen im Internet absetzen. Weiterhin (Finanz-)Fachzeitschriften, Fachliteratur, Reisekosten zu Aktionärsversammlungen, Order- und Depotgebühren, usw. Eben alle Kosten, die der Aktienhandel so mit sich bringt.  

317 Postings, 9045 Tage schaumermalso isses auch nich

 
  
    #3
28.11.99 13:43
hailwood, das stimmt nur fuer gewerbliche und freiberufler. fuer "private" kann, unter dem vorwand der beruflichen nutzung, nur eine zeitung abgesetzt werden; das handelsblatt.

ansonsten nur die kosten der anschaffung und des verkaufs (spesen bank und makler) und depotgebuehren.

ausserdem: es gibt keine spekulationsteuer. kursgewinne unterliegen der einkommensteuer mit der ausnahmeregelung, dass sie bei realisierung nach einem jahr steuerfrei sind und nur mit verlusten der gleichen gattung (salopp: kursverlusten) verrechnet werden koennen; also: kursverluste/gewinne in diesem zeitraum aufrechnen. dividenden dagegen werden nicht mit diesen verlusten/gewinnen verrechnet.

ist doch alles ganz simpel, oder?  

2316 Postings, 8946 Tage furbyMoment mal schaumermal

 
  
    #4
28.11.99 15:48
Aus einer früheren Frage von mir hier am Board vor etwa 1 1/2 Wochen lernte ich, daß eine Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten aus Aktiengeschäften nur möglich ist, soweit die Gewinne und die Verluste innerhalb des Spekulationsjahres realisiert wurden. Dieses wichtige Detail sei noch ergänzt. Gruß furby  

317 Postings, 9045 Tage schaumermalrichtig, furby

 
  
    #5
28.11.99 17:01
alles nur innerhalb der jahresfrist: zeitpunkt ankauf zu verkauf.

es gibt, auch durch die presse, eigentlich keine richtige klarstellung, weil die halt auch nur abschreiben. TIPP: investiert doch einfach einmal 2-300 mark, geht eine steuererklaerung oder euer depot mit einem steuerberater durch, und nach einer stunde ist alles klar.

wer genaueres ueber die durchschnittsberechnung wissen will, sollte sich das urteil vom bfh in "der betrieb" anschauen (DB, Heft 33, 19.8.94, Seite 1644ff. dort sind auch zwei beispiele. ich musste es mit meinem kleinaktionaer-iq dreimal durchlesen, aber dann ist der groschen gefallen.
 

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