ARIVA-Geschenk-Tipp


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Neuester Beitrag: 17.11.03 11:32
Eröffnet am:16.11.03 12:43von: Happy EndAnzahl Beiträge:5
Neuester Beitrag:17.11.03 11:32von: MD11Leser gesamt:1.083
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95441 Postings, 8525 Tage Happy EndARIVA-Geschenk-Tipp

 
  
    #1
16.11.03 12:43

Teacher Razanne

$17.99




Benefits:

- Builds Muslim identity and self-esteem
- Provides Islamic role model
- Promotes Islamic behavior
- Shapes interactive play

Ages:3 and above
Characteristics:12" doll

Description

What is a more honorable and specialized career than education? Our teacher Razanne comes full equipped with lap top computer, briefcase and all the necessary items for school.


Accessories
- Laptop computer

- Attaché case

- Sunglasses

- Pens

- Cellular phone

- Notebooks


For your information… Many Muslim girls study to become educators. Two-piece suits with jacket and skirt are popular styles for Muslim women who work outside the home as teachers or other professionals.


Features:
- Choose from Fair Skin/Fair Hair, Olive Skin/Dark Hair or Dark Skin/Dark Hair
- Small parts not suitable for less than 3 years old
- Dolls do not stand alone

 

95441 Postings, 8525 Tage Happy EndARIVA-Geschenk-Tipp (2)

 
  
    #2
16.11.03 12:48

Magnetic Arabic Letters and Numbers

$5.99




Theme:Arabic language

Benefits:

Learn while you play
Occasions:All

Ages:3 and Above
Characteristics:28 Arabic letter squares, 10 Arabic number squares (1.25" x 1.25")

Description

Play and learn with these magnetic alphabet letters covered with soft foam material. These colourful magnetic alphabets and numbers help children learn to spell and practice simple math. Numbers and letters are printed on soft, durable and washable foam squares. This toy will provide your child with hours of enjoyment and learning! Includes all the Arabic alphabet letters and Arabic numbers 1-10 as well as equation symbols (+,=). Attaches well to any metal surface such as the refrigerator.

 

95441 Postings, 8525 Tage Happy End..noch mehr für unseren ARIVA-Islam-Stammtisch:

 
  
    #3
16.11.03 12:53

95441 Postings, 8525 Tage Happy EndSchon eingekauft?

 
  
    #4
17.11.03 11:07

4020 Postings, 7724 Tage MD11oder für unsere lesenden Kollegen

 
  
    #5
17.11.03 11:32
2 Büchlein für die andere Feldpostnummer..... :)

Das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" und das

Reichsbürgergesetz

Am 15. September 1935 wurden auf dem Nürnberger Parteitag der NSDAP das Blutschutzgesetz und das Reichsbürgergesetz beschlossen. Durch das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", genannt Blutschutzgesetz, wurden Eheschließungen zwischen Nicht-Juden und Juden sowie der außereheliche Geschlechtsverkehr zwischen ihnen verboten. Diese Bestimmung wurde auch auf Eheschließungen zwischen Deutschen und Zigeunern oder Schwarzen angewendet. Zuwiderhandlungen wurden mit Gefängnis oder Zuchthaus geahndet.

Die Begriffe "Reinheit des deutschen Blutes" und "deutschen oder artverwandten Blutes" entstammen der nationalsozialistischen Rassenkunde, wonach das Blut als Träger der Rasseneigenschaften galt. Im Blutschutzgesetz war weiterhin festgelegt: Es war jüdischen Bürgern untersagt, die Reichs- und Nationalflagge zu hissen und es war ihnen verboten, nichtjüdische Angestellte in ihren Haushaltungen zu beschäftigen.

Durch das Reichsbürgergesetz wurden alle deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens oder mit zwei Großeltern jüdischen Glaubens zu Menschen mit eingeschränkten Rechten eingestuft. Wer als Jude zu gelten hatte, wurde in der ersten Durchführungsverordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 festgelegt:



Volljude war nach nationalsozialistischer Auffassung, wer mindestens drei jüdische Großeltern hatte. Dabei galt nach dem Gesetz ein Großelternteil ohne weiteres als volljüdisch, wenn er der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörte.

Jüdischer Mischling war, wer von einem oder zwei volljüdischen Großeltern abstammte. Das Reichsbürgergesetz unterschied zwischen Mischling 1. Grades (Halbjude) und Mischling 2. Grades (Vierteljude).

Als Halbjude wurde jene Person bezeichnet, unter deren vier Großeltern sich zwei Juden befanden. Nach dem Reichsbürgergesetz galten Mischlinge 1. Grades als Juden, wenn sie bei dessen Erlaß der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörten oder danach in sie aufgenommen wurden.

Halbjuden wurden auch wie Juden behandelt, wenn sie bei Erlaß des Reichsbürgergesetzes mit einem Juden verheiratet waren oder sich danach mit einem Juden verheirateten. Mischlinge 1. Grades wurden auch dann als Juden angesehen, wenn sie einer Ehe entstammten, die nach dem Blutschutzgesetz verboten war und dennoch geschlossen wurde oder wenn sie aus einer außerehelichen Beziehung mit einem Juden hervorgingen.

Vierteljude war derjenige, unter dessen Großeltern sich ein Jude befand.

Des weiteren wurde bestimmt, daß kein Jude Reichsbürger sein konnte. Jüdische Bürger durften kein öffentliches Amt mehr bekleiden, jüdische Beamte mußten spätestens am 31. Dezember 1935 in Ruhestand treten. Das Stimmrecht in politischen Angelegenheiten stand Juden nicht mehr zu. Zum Reichsbürgergesetz ergingen 13 Durchführungsverordnungen und im Rahmen des Gesetzes zahlreiche Erlässe und Bestimmungen. Bis ins einzelne und in den privaten Bereich wurden die Arbeits- und Lebensbedingungen der jüdischen Bürger eingeschränkt.



Quellen

Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre

Reichsbürgergesetz
 

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