10000 DM für 2001 an Stuerberater gezahlt!


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Neuester Beitrag: 11.03.03 12:27
Eröffnet am:11.03.03 10:46von: Nordland200.Anzahl Beiträge:9
Neuester Beitrag:11.03.03 12:27von: newtrader20.Leser gesamt:823
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434 Postings, 7788 Tage Nordland200310000 DM für 2001 an Stuerberater gezahlt!

 
  
    #1
11.03.03 10:46
Ich kriege die Krise ...

Hab eheute mal meine Rechnung für den Abschluß für 2001 erhalten.
Insgesamt, alles alle Kosten für den Abschluß von 2001 nur durch een Steuerberater!, belaufen sich auf ca. 10.000 DM !! bei ca. 220.000 DM Gewinn v. Steuern.

Kann mir mal jemand sagen, ob dies tatsächlich okay ist, bzw. annähernd hinkommen kann?

Liebe Leute, dass ist ein kleines Vermögen für eigentlich nur Dateneingabe .. die Arbeit machen ja die Programme!

Beabsichtige meinen Stb. abzusetzen, doch wo sind die Alternativen und wie teuer sind die?

Im voraus besten Dank für hilfreiche ANtworten!


 

434 Postings, 7788 Tage Nordland2003keiner ne Idee? o. T.

 
  
    #2
11.03.03 11:21

16074 Postings, 8202 Tage NassieHallo Nordland

 
  
    #3
11.03.03 11:28
Laß dir von deinem Berater eine Begründung für diese Rechnung geben.
Falls danach noch Zweifel an der Berechtigung der Höhe bestehen hast du die
Möglichkeit die Rechnung durch die Steuerberaterkammer überprüfen zu lassen.
Grundsätzlich gilt die Steuerberatergebührenverordnung. Diese läßt aber einen
gewissen Spielraum für Schwierigkeit und Arbeitsaufwand zu.  

6506 Postings, 8304 Tage Bankerslastsuch Dir fürs nächste mal

 
  
    #4
11.03.03 11:30
nen billigeren. Dies ist möglich. Nassi hats schon angedeutet.  

7738 Postings, 8041 Tage newtrader2002denordland

 
  
    #5
11.03.03 11:30
arbeite Dich selbst etwas ins Steuerrecht ein, einma im Jahr die Steueränderungen durchlesen, die Einkommessteuererklärung kannst Du problemlos selbst ausfüllen, ist jedes Jahr ohnehin dasselbe. Es gibt ohnehin nur sehr wenige gute und fachlich auf dem laufenden arbeitende Steuerberater. Ich kenne einen Steuerberater, der wußte nicht mal was ein Freistellungsauftrag ist, konnte es kaum fassen, was der laberte.
Falls es mal ein strittigen Posten mit dem Finanzamt geben sollte, kann man auch ohne Steuerberater Einspruch einlegen.
Nur meine Erfahrung.
Gruß NT  

16600 Postings, 7968 Tage MadChart@newtrader2002de

 
  
    #6
11.03.03 11:40
diese Empfehlung ist m.E. mit Vorsicht zu geniessen. Da gibt es einige Sachen, die wirklich ziemlich kompliziert sind, speziell dann, wenn sich dauernd die Gesetzgebung ändert. Bestes Beispiel ist hier die Verrechnung von Spekulationsgewinnen und -Verlusten: Mein Steuerheini hat mir schon mal offen gestanden, dass er das nur mit Hilfe seiner DATEV-Software korrekt hinkriegt. Aber da hat wohl jeder seine eigenen Erfahrungen...


Viele Grüße



MadChart  

7738 Postings, 8041 Tage newtrader2002deMadchart

 
  
    #7
11.03.03 11:49
10 000 Honorar ist ja nicht wenig, das meiste verlangen die doch für die Erststellung der Einkommenssteuererklärung mit der Einnahmen/Überschußrechnung, bzw. Bilanz.
Oft wird sogar eine Bilanz erstellt, da dabei mehr verdient ist, obwohl der Steuerpflichtige auch mit einer einfachen Einnahme/über. Rechn. wegkäme

Bei schwierigen Fällen ist es vielleicht angebracht, 2-3 Stunden sich beraten zu lassen, mitzuschreiben und den Kram selbst zu fertigen. Ist bestimmt bedeutend billiger.

Wenn die Steuerklärung schlüssig, korrekt und pünktlich bei denen eingeht, hat man auch selten >Probleme. Brauch ich keinen Steuerberater.
Aber ist nur meine Erfahrung und Meinung, muß jeder selbst wissen.
Gruß NT  

16074 Postings, 8202 Tage Nassie@Newstrader

 
  
    #8
11.03.03 12:18
Eine Bilanz hat der Kaufmann zu erstellen.
Ob aus steuerlichen Gründen eine Überschußrechnung zulässig ist hängt von den
Zahlen ab. Bei 200TDM Gewinn sind die Grenzen bei gewerblicher Tätigkeit über-
schritten.
Außerdem wird die Bank schon wg. §18 KWG darauf drängen eine von einem Stb
erstellte Bilanz vorgelegt zu bekommen.  

7738 Postings, 8041 Tage newtrader2002deNassie

 
  
    #9
11.03.03 12:27
daß die Grenzen überschritten ist weiß ich auch. Aber ich kann als Steuerpfli. versuchen, mit einer E-Ü-Rechnung den Steuerbescheid zu erhalten. FA fordert mich dann eh lediglich auf, das nächste  Jahr zu bilanzieren. Habe daduch zunächst mal sehr viel Geld gespart. Was die Bank betrifft, bei solch einem positiven Bescheid wie von Nordland beschrieben, bin ich überzeugt, daß die sich auch ohne Bilanz um diesen Kunden reißen. Ist alles Verhandlungssache, wie man das rüberbringt.
Aber wie gesagt, nur nmeine Erfahrung,  

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