mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank, WKN: 665610
hier ein Screenshot vom GB HJ 1/2020 mit dem Ergebnis der Aktie (richtigerweise vor Zuführung zum Bankenfonds, weil ja das verdientes Geld ist) Im Vorjahr war hier die atemberaubende Vervielfachung von 0,13 auf 1,83 ausgewiesen.
Ich habe hier die bereits gemeldeten Quartalsergebnisse Q1 eingetragen. Verdoppelung der 1,43 ist sicher ein frommer Wunsch, der nicht in Erfüllung geht, weil Q2<Q2
Aber 2,50 Euro pro Aktie könnte man schon erreichen. Und dann könnte es nach der HV - Marktenge hin und her - auch ohne großen Abverkauf weiter gehen.
Würd mich grad interessieren (weil's mir in der Folie ins Auge gesprungen ist), warum sich der Personalaufwand fast verdreifacht hat zum ersten Halbjahr 2019, wenn die Anzahl der Mitarbeiter nur von 55 auf 57 gesteigert wurde.
Wer am Freitag die günstigen Kurse zum (Nach)Kaufen genutzt hat, dem kann man nur gratulieren! Ich denke, das wird noch öfters vorkommen, dass eine einzelne, große Verkaufsorder bei einem marktengen Titel wie MWB den Kurs kurz runterreißt, aber wie schon am Freitag geschrieben, solche Kurse sind (Nach)Kaufgelegenheiten.
Zum einen sind es sicher die variablen Bezugsbestandteile, sprich Boni. Evt. haben die Mitarbeiter auch Überstunden gemacht, bzw. mehr Wertpapiere betreut als im Vorjahr, weil es nicht so leicht ist qualifiziertes Personal zu finden. Für uns Aktionäre ist vor allem wichtig, dass der Personalaufwand nicht überproportional steigt. Ansonsten ist es geradezu sensationell, dass man mit nur 2 Mitarbeitern mehr das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit von 932 TEUR auf 13702 TEUR ver-18-facht hat.
In diesem Zusammenhang ist evt. auch interessant, dass auf der HV 2014 eine Anhebung der Obergrenze für die variable Vergütung von 100% auf 200% beschlossen wurde. HV-Einladung 2014, Punkt 8
Dieser Beschluss soll nach einem Ergänzungsverlangen des Aktionärs Franz Christian Kalischer
am 15. 7. aufgehoben werden. Begründung: neue gesetzliche Neuregelungen traten am 26.6.21 in Kraft. Ergänzungsverlangen Das Verlangen wurde umgesetzt, Vorstand und Aufsichtsrat setzen sich für den Beschluss ein.
Mit der Dividende könnte ich MWB von 120 auf 160 Stück aufstocken (weil ich ja bei einem Aktienkurs von 20 Euro nur ein Fünftel effektiv zahlen muss).
Alles über 2,40 € EPS ist für mich ein Kaufindiz. Zeitweiliges Fallen des Kurses nach der Dividende wird billigend in Kauf genommen. Ich erinnere daran, dass im Mai - zu einer Zeit als jeder wusste, der es wissen wollte, dass die Dividende bei 1,80 liegen wird - der Aktienkurs noch einmal auf 14€ absank. Kurz darauf hat er sich wieder erholt.
Kleiner Reminder.... Wer Fragen auf der HV stellen möchte muss das bis heute 24 Uhr getan haben.
Q2 sollte etwas schlechter als Q1 werden, dennoch dürfte man wieder gutes Geld verdient haben.
Hatte letzte Woche nochmal nachgefragt bei MWB und sie haben mir den 14.07.21 bestätigt. allerdings ohne Uhrzeit. Immerhin hatte sich der Termin für das Q1-Bericht auch nochmal um eine Woche verschoben. Da war aber auch die Ankündigung etwas weicher formuliert ("voraussichtlich am ..." - hab' das Datum jetzt nicht im Kopf).
Vielleicht für den ein oder anderen noch interessant. Ich habe und werde mich auch noch von einem Teil meiner Aktien trennen und so im Vorfeld die Dividende indirekt mitnehmen. Kann dann nach Lage der Dinge, wenn der Kurs erstmal wieder fällt, und das wird er, ggf. günstig neu einsteigen. 1 Jahr ist immerhin eine lange Zeit. Da kann noch viel passieren, in die eine oder andere Richtung. Wichtiges Detail hier natürlich: Habe noch soviel Minus im Verrechnungstopf, dass ich quasie noch frühere Verluste wieder ausgleichen kann, also momentan meinen Verkaufsgewinn nicht versteuern muß. Ist also ein spezifischer Fall bei mir.
Hier noch das Zitat der Antwort von MWB:
"...Die Ausschüttung kann im Jahr 2021 nicht mehr aus dem steuerlichen Einlagenkonto iSd. § 27 KStG erfolgen, da der ausschüttbare Gewinn (steuerliches Eigenkapital abzüglich des gezeichneten Kapitals) im Geschäftsjahr 2020 höher ist als der Ausschüttungsbetrag von TEUR 13.453. Die Definition des ausschüttbaren steuerlichen Gewinns findet sich in § 27 Abs. 1 S. 5 KStG. ..."
Allen von mir ein gutes Händchen weiter bei jeder Eurer Aktionen.
Montag, 13.07.2020 11:45
Montag, 15.07.2019 09:30
Mittwoch, 25.07.2018 13:35
Freitag, 14.07.2017 11:35
Meine Erfahrung ist, dass man über die Jahre bei allen möglichen Veröffentlichung ziemlich ähnliche Zeitabläufe hatte. Meine Schätzung (ohne Gewähr): Mittwoch 14.7.2021 - 11:30; kann mich aber auch irren, siehe weiter oben.
Gibt es nicht mal irgendwelche Risiken, die man ausbuddeln kann?