ml ne frage an die arbeitslosigkeitsexperten...
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 10.01.10 12:32 | ||||
Eröffnet am: | 05.03.03 17:06 | von: Teufel | Anzahl Beiträge: | 6 |
Neuester Beitrag: | 10.01.10 12:32 | von: BigSpender | Leser gesamt: | 2.711 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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meines wissens nach bekommt man ein halbes bruttogehalt pro jahr betriebszugehörigkeit.
kennt ihr das auch so??
gilt das auch für kleine unternehmen oder ist das unerheblich?
in vorfreude auf antworten---gruss vom teufel...
gilt die Faustregel:
ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Die Betriebsgröße für den Kündigungsschutz beträgt derzeit sechs Beschäftigte. Das steht aber gerade auf dem Prüfstand.
Viele Grüße
MadChart
aber "anspruch" auf die abfindung hast du nie. es geht eher darum, ob eine kündigung rechtens ist. um sich den zank darum vor gericht zu sparen bieten viele firmen einen aufhebenungsvertrag plus abfindung nach obiger formel an. du kriegst dann dein normales gehalt noch bis zum ende er kündigungsfrist plus die abfindungssumme. im gegenzug verzichtest du mit dem aufhebungsvertrag auf rechtsmittel.
anders ausgedrückt: nur drauf einlassen, wenn du nach juristischer beratung relativ sicher bist, dass du vor gericht eher verlieren würdest. wenn eine kündigung nicht rechtens ist, dann ist eine abfindung in obiger höhe inakzeptabel. dann reden wir von mindestens 3 gehältern - auch bei jungen menschen die vielleicht erst 2-4 jahre bei einer firma sind. die abfindung kann rauf gehen bis 6 gehälter. werte darüber sind selten, und nur üblich wenn jemand dann zusätzlich noch sehr lange bei einer firma war.
volvic
Es kann sein, dass trotz einer ungültigen Kündigung das Arbeitsgericht eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses empfiehlt und dann eine Abfindung als Entschädigung empfiehlt. Dabei kann es durchaus um hohe Beträge gehen! Der typische Hintergrund einer solchen "Empfehlung" ist die Kündigung von Vertriebsleuten etc. Man argumentiert, dass aufgrund eines mangelhaften Vertrauensverhältnisses eine Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann. Ein weites Feld...
Das Arbeitsamt sperrt einen drei Monate wenn man einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat. Außerdem wird ein großer Teil der Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet, so dass man durchaus mal ein Jahr lang ohne Arbeitslosengeld überwintern darf - selbst wenn man ein Berufsleben lang "eingezahlt" hat. Im fortgeschrittenen Alter verzichtet man besser auf die Abfindung, läßt sich freistellen und kassiert Gehalt für einen entsprechend verlängerten Zeitraum. Einen Job gibt es jenseits der 40..45 nie mehr! Wer jünger ist mag mit der Abfindung besser fahren, die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz sind groß genug.
Meine persönliche Empfehlung nach x Geschäftsführer-Jahren und xx Kündigungsschutz-Prozessen: spart das Geld für den Rechtsanwalt! Kauft Euch den DTV RAtgeber Arbeitsrecht für ein paar Gulden (oder wie diese neue Währung heißt) und macht einen leidenden Eindruck vor Gericht! Das Arbeitsgericht gleicht einem Viehmarkt, ich meine in Bezug auf die Feilscherei... Der eigentliche rechtliche Rahmen ist sehr eng bemessen!
Trotzdem: viel Glück!
Außerdem muß man auch Hans Eichel ab einer gewissen Höhe bedienen.
Lohnt eigentlich nur, wenn man eh bald vor der Tür steht oder das Verhältnis z.B. in ein Teilzeitverhältnis oder so umgewandelt wird, damit tut man sich dann keinen Gefallen, da wenn man dann nach 1 Jahr trotzdem entlassen ist, dann bekommt man sein Arbeitlosengeld ja auf das letzte Gehalt und das ist bei Teilzeit ja eh nicht so dolle.
Gruß
Nobody II