Wichtige Frage zur vorzeitigen Vertragsbeendigung!


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Neuester Beitrag: 16.04.03 16:21
Eröffnet am:16.04.03 14:07von: Nordland200.Anzahl Beiträge:15
Neuester Beitrag:16.04.03 16:21von: proletLeser gesamt:910
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434 Postings, 7786 Tage Nordland2003Wichtige Frage zur vorzeitigen Vertragsbeendigung!

 
  
    #1
16.04.03 14:07
Also, ich habe einen Servicevertrag mit einem Kunden, der noch bis 15.07.2003 läuft.
Da ein anderer Deinstleister aus Kostengründen (jaja, nun hat es auch mich erwischt!) meinen Part übernhemne soll, wird nun überlegt, mich vor Vertragsende "abzuservieren".

Da ich von meiner Seite aus den Vertrag bis Vertragsende ordnungsgemäß erfüllen möchte, bestehe ich natürlich auf die vertragsgemäße Erfüllung.

Wenn man mir vorschlägt, vorzeitig aufzuhören und mir mein Geld lt. Vertragsbedingungen weiterzahlen wird, wäre dies auch für mich ok.

Wie formuliert man sowas, bzw. wie ist bei einer solchen Aktion der Ablauf einer normalen Lösung? Aufhebungsvertrag?

Wenn nett, wenn ich hilfreiche Antworten bekommen würde.

N.
 

434 Postings, 7786 Tage Nordland2003up o. T.

 
  
    #2
16.04.03 14:38

5501 Postings, 8203 Tage teppichdu bist nicht zufällig...

 
  
    #3
16.04.03 14:53
unser bundeskanzler?



MfG Teppich (immer schön draufbleiben)  

9123 Postings, 8617 Tage Reilateppich :-))

 
  
    #4
16.04.03 14:56
Nordland2003, hast Du es schon mal mit einem Gespräch versucht?  

2104 Postings, 8080 Tage TD714788@Reila

 
  
    #5
16.04.03 14:58
Bitte keine Gespräche. Was soll das bringen ? Das führt doch nur dazu, dass unsere ganzen hochbezahlten und schlecht qualifizierten Anwälte arbeitslos werden.

Grüsse,
Tyler Durdan

 

9123 Postings, 8617 Tage ReilaTD, wenn ich Anwalt wäre

 
  
    #6
16.04.03 15:02
und solange es eine Honorarordnung gibt, warum sollte ich mich da qualifizieren lassen? Was kann man alles für schöne Dinge in dieser Zeit tun.

R.  

2104 Postings, 8080 Tage TD714788@Reila

 
  
    #7
16.04.03 15:04
Shows besuchen, wo 2 Männer auf einer Bühne miteinander Sex haben ?

Grüsse,
Tyler Durdan

 

9123 Postings, 8617 Tage ReilaGenau TD,

 
  
    #8
16.04.03 15:09
und außer mir und meiner Lebensgefährtin waren dort noch viele Männer vom Typ Studienrat (Mitte 50, Leinenhose, leichter Pullover), die alle einen sehr jungen Mann in weißen Shorts neben sich hatten und heftig applaudierten.

Soll ich auch von meinen Erlebnissen im südlichsten Puff der Welt erzählen?
Nein, das werde ich jetzt nicht tun. Will doch noch ein paar sinnvolle Sachen erledigen.

Frohe Ostertage

R.  

2104 Postings, 8080 Tage TD714788@Reila

 
  
    #9
16.04.03 15:15
Wünsche ich Dir auch.

Grüsse,
Tyler Durdan

 

21880 Postings, 8094 Tage utscheck@Nordland

 
  
    #10
16.04.03 15:36
Wenn ihr einen Vertrag habt, sollten da auch Kündigungsfristen für beide Parteien vereinbart sein!
Normal sind bei Serviceverträgen 3 Monate, zumindestens bei Jahresverträgen die sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn keine der Parteien kündigt und zwar 3 Monate vor Ablauf.
Habt ihr einen solchen Passus drin, wird dieser normalerweise auch als Frist gesetzt.

Vergiß aber nicht, daß du deinem Partner trotzdem deine Serviceleistung schuldest und bei Nichterfüllung ... bla, bla...

Gruß
utscheck
 

397 Postings, 7910 Tage prolet TD714788 ist doch Volljurist

 
  
    #11
16.04.03 16:00
Warum hülft er dann nich?
www.erwerbslos.de  

21880 Postings, 8094 Tage utscheckWeil...

 
  
    #12
16.04.03 16:04
ein Jurist den Fall kennen muß!

Die Angaben von Nordland sind aber eher als "dünn" zu bezeichnen.

utscheck  

397 Postings, 7910 Tage proletDer Fall ist doch

 
  
    #13
16.04.03 16:16
klar, vorzeitige Vertragsauflösung.
Das seh selbst ich Prolet ohne Abiteng.
www.rechtlos.de  

21880 Postings, 8094 Tage utscheckkennst du den Vertrag in seinen Einzelheiten??? o. T.

 
  
    #14
16.04.03 16:19

397 Postings, 7910 Tage proletutscheck, da

 
  
    #15
16.04.03 16:21
hast Du auch wieder
www.recht.de  

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