kein witz !!


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Neuester Beitrag: 11.01.08 19:55
Eröffnet am:11.01.08 19:32von: RonMillerAnzahl Beiträge:10
Neuester Beitrag:11.01.08 19:55von: Happy EndLeser gesamt:2.951
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1798 Postings, 8585 Tage RonMillerkein witz !!

 
  
    #1
1
11.01.08 19:32
eine münchner jugendrichterin verurteilte drei 20-jährige wegen gefähr-
licher körperverletzung an s-bahn-fahrgästen zu je einer !!!! woche
arrest und 40 (in worten: vierzig) sozialstunden !!!
die drei jugendlichen (?) beschimpften und mißhandelten zwei fahrgäste;
ein elektromeister, der den beiden zu hilfe kam,wurde niedergeprügelt
und schwer verletzt;
eine härtere strafe dürfte nach ansicht unserer "tollen" justizministerin und einer großen volkspartei ein verstoß gegen die
menschenwürde gewesen sein;
na dann . . . auf ein neues  

13393 Postings, 7661 Tage danjelshakejo, wird zeit, dass die csu in bayern abgewählt

 
  
    #3
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11.01.08 19:33
wird... was da abgeht, is ja nichmehr normal!

12175 Postings, 8603 Tage Karlchen_IIMiller...

 
  
    #4
1
11.01.08 19:37
Das mit dem Jugendstrafrecht ist ein massives Problem. Knast kann es erst ab 6 Monaten geben. Beim Erwachsenenstrafrecht können dagegen kürzere Gefängnisstrafen ausgesprochen werden.

Der Jugendrichter steht deshalb vor dem Problem, ab der die Jungs gleich für sechs Monate einbuchtet, oder weit unter der Grenze bleibt.

Aber was tun unsere Politiker? Sie diskutieren über Höchststrafen und weniger darüber, im unteren Bereich der Strafen was zu tun.  

14559 Postings, 6670 Tage NurmalsoIst ja auch völlig klar,

 
  
    #5
11.01.08 19:47
dass man bei drei Zwanzigjährigen das Jugendstrafrecht anwenden muss. Sind ja noch Kinder.
Allerdings dürften Sie altersmäig ohne Probleme in der Bundeswehr mit der Waffe in der Hand unsere Freiheit verteidigen. Gilt eigentlich in der Bundeswehr überwiegend auch Jugendstrafrecht?  

16763 Postings, 8494 Tage ThomastradamusKindersoldaten eben nicht nur

 
  
    #6
11.01.08 19:52
in Afrika und Asien!

Gruß,
T.

14559 Postings, 6670 Tage NurmalsoAnwendung des Jugendstrafrechts

 
  
    #7
11.01.08 19:53

Jugendgerichtsgesetz § 105
Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende

(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn

 1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
 2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.


Die regelmäßige Anwendung des Jugendstrafrechts auf Täter von 18 Jahre aufwärts würde also bedeuten, dass die alle massiv in ihrer Entwicklung zurück sind. Und sie wussten sicher nicht, dass das Zusammenschlagen anderer verboten ist.

 

12175 Postings, 8603 Tage Karlchen_IIDas Jugendstrafrecht hat auch Vorteile...

 
  
    #8
11.01.08 19:55
Mein Sohn war auch mal vor einem Jugendrichter, weil er von seiner künstlerischen Begeisterung nicht lassen konnte, und mit nem Kumpel erwischt wurde, als er drei S-Bahn-Waggons durchaus künstlerisch mit Graffities verschönert hat. Strafe: Mehrere Wochenenden S-Bahnhöfe fegen - und gut wars. Kam nie wieder in der Hinsicht was vor.  

10365 Postings, 8653 Tage chartgranateist das nicht in der Stadt mit

 
  
    #9
11.01.08 19:55
den klugen und sinnvollen Wahlplakaten geschehen.....??? Schade,daß es in Bayern keinen wirklichen politschen Gegner für die CSU gibt (warum auch immer)......die könnte man jetzt herrlich an der rethorischen Leine wie einen Tanzbär durch die Wahlkampfarena führen......  

95441 Postings, 8719 Tage Happy End@RonMiller

 
  
    #10
11.01.08 19:55
"eine härtere strafe dürfte nach ansicht unserer "tollen" justizministerin und einer großen volkspartei ein verstoß gegen die menschenwürde gewesen sein"

Du meinst Eure Jusitzministerin Dr. Beate Merk und die CSU?  

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