Deutsche Post - Bonusaktien !
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 30.10.02 11:13 | ||||
Eröffnet am: | 23.10.02 12:59 | von: TomKatschi | Anzahl Beiträge: | 7 |
Neuester Beitrag: | 30.10.02 11:13 | von: Jessyca | Leser gesamt: | 4.695 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
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Gibt es überhaupt noch Bonusaktien oder war das ein geschickter Gag um noch mehr Aktien zu verkaufen ?
TomKatschi
Im Wein liegt die Wahrheit
R.
Der Zeitpunkt für die Millionen schwere Beihilferückzahlung durch die Deutsche Post steht nach Presseinformationen fest. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" in ihrer Mittwochausgabe berichtet, muss das Bonner Logistikunternehmen die Summe von 572 Millionen Euro plus Zinsen Anfang Januar 2003 an den Bund überweisen.
Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums bestätigte der Zeitung, dass in den nächsten Tagen eine schriftliche Benachrichtigung an die Post verschickt werde. Die Post hat nach dem Brüsseler Entscheid 850 Millionen Euro zurückgestellt. Der Zeitpunkt der Rückzahlung sei deshalb für das Unternehmen nicht entscheidend, zitiert das Blatt einen Post-Sprecher.
Die EU-Komission hatte entschieden, dass die Deutsche Post in den Jahren 1994 bis 1998 unzulässigerweise die Paketsparte durch die Briefsparte subventioniert habe./tv/jkr/ar
30.10.2002 - 10:46
Quelle: dpa-AFX
Bruchteile von Bonusaktien werden nicht zugeteilt. Privatanleger in Japan erhalten keine Bonusaktien.
Also vor 30. Nov. 2002 gibts nix!!!
Aktionäre, die der Auffassung sind, dass sie Anspruch auf Gewährung von Bonusaktien haben, diese aber nicht bis zum 31. Januar 2003 erhalten haben, müssen diese Ansprüche über ihr depotführendes Institut bei dem Hauptsitz der KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, Betreff: Bonusaktien Deutsche Post 1, schriftlich geltend machen.
Die vollständigen Unterlagen zum Nachweis der Anspruchsberechtigung müssen spätestens bis zum 28. Februar 2003 bei der KtW eingegangen sein. Der Anleger muss seine Anspruchsberechtigung auf Bonusaktien eindeutig und lückenlos nachweisen. Die Nichteinhaltung der Regelungen zur Geltendmachung des Anspruchs kann den Ausschluss des Anspruchs zur Folge haben.
Die Bonusaktien werden von der KfW und nicht von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Es wird voraussichtlich eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragt werden, die Regeln und die Abwicklung des Bonusaktienplans in geeigneter Weise zu überwachen und zu überprüfen. Der Privatanleger oder die Institution, bei der der Privatanleger seine Aktien hält oder hielt, kann aufgefordert werden, der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen des Überwachungsprozesses Informationen zur Verfügung zu stellen, um es der KfW und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu ermöglichen, seinen Anspruch auf Bonusaktien zu bestätigen. Sofern die KfW und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sich versichert haben, dass der Privatanleger anspruchsberechtigt ist, veranlasst die KfW die Ausgabe der Bonusaktien in entsprechender Zahl an den Privatanleger. Die KfW behält sich vor, einem Anspruchsteller keine Bonusaktien zuzuteilen, wenn die KfW oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Nachweis bezüglich der Erfüllung der Anforderungen des Bonusaktienprogramms nicht zufrieden gestellt sind. Ein Anspruchsteller kann in diesem Zusammenhang aufgefordert werden, die Institutionen, bei denen er Aktien, die Grundlage seines Antrags sind, hält oder gehalten hat, anzuweisen, der KfW oder der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Informationen, die zum Nachweis der Bonusberechtigung notwendig sind, mitzuteilen.
Bonusaktien sind in Deutschland steuerpflichtig (für eine Darstellung der Besteuerung der Bonusaktien siehe "Besteuerung in Deutschland - Bonusaktien").