ich sach dann noch mal schnell Tschüsss...
(die Luft in Kiel muss gerade ziemlich dick sein...)
In der Urteilsbegründung heißt es: „Die von dem Kläger entworfene Briefmarke hat den urheberrechtlichen Schutz, den sie zunächst als bloßer Entwurf besaß (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Urheberrechtsgesetz), durch die Aufnahme im Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen gemäß § 5 Abs. 1 UrhG verloren.“ Entsprechend diesem Urteil sind deutsche Briefmarken als amtliche Werke gemeinfrei, also ohne urheberrechtlichen Schutz und können von jedermann beliebig genutzt werden, soweit dem nicht die einschlägigen Vorschriften des Strafrechts (§§ 148, 149 StGB) entgegenstehen (so auch von Ungern-Sternberg, GRUR 1977, 768).
das kann doch nicht wahr sein *kopfschüttel*
jetzt werden sogar Postings gelöscht, deren Legalität im Text beschrieben ist. Liest diese ly eigentlich auch mal oder drückt die nur Knöppe??
@ly; ich dachte, da bestand ein Deal zwischen Dir, mir und JP. Scheinst kein sonderlich gutes Gedächtnis zu haben?!
Da steht es doch schwarz auf weiß. Der Richter hat sich klar und verständlich ausgedrückt. Ehrensache.
Disclaimer: Dieses Posting ist Phantasie. Es entspricht nicht den Tatsachen gerichtlicher und geschäftlicher Praxis. Der Autor ist dumm. Ausserdem wird niemand so blöd sein, Gesetze zu unterminieren.
@JP; mach meine Briefmarken wieder sichtbar. Ich zähl auf Dich!
@ks; lass die Finger von Stiefeln aus dem Internet!
@ly; lass die Finger von meinen Postings!
@FC; hau die roten Teufelchen weg!
@polo/sibo/hormiga; schwatte Sterne nicht vergessen!
@alltherest; sternt Heuler und mich! Aber GRÜN!!
@whoitmayconcern; benehmt Euch! Ich will keine Klagen hören!!