iN Memoriäm
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 02.07.23 21:20 | ||||
Eröffnet am: | 01.07.23 16:43 | von: SzeneAltern. | Anzahl Beiträge: | 45 |
Neuester Beitrag: | 02.07.23 21:20 | von: prom | Leser gesamt: | 5.181 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 6 | |
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Worum es eigentlich geht:
Lässt sich die besagte, in ihrem Ausmaß einzigartige Judenverfolgung zum Zweck der Ausrottung des Volks der Juden dem deutschen Staat und seiner Gewalt zuschreiben ?
Diese historische Frage erscheint allemal nach wie vor berechtigt, sie bleibt relevant.
Dennoch wird man den nach wie vor weithin höchstgeschätzten Philosophen Martin Heidegger mit Fug und Recht auch heute noch einen "Nazi" nennen dürfen.
Womit wir wieder beim Threadthema wären, dem gleichsam buchstäblichen Nachruf auf einen auffällig hochgebildeten, momentan abgegangenen Nutzer.
Ob man diesen, weil er deutlich erkennbar ein Verehrer des wohl bedeutendsten deutscher Philosophen des 20. Jahrhunderts ist, deshalb auch als "Nazi" sehen kann, sei dahingestellt.
https://www.ariva.de/forum/ich-lese-gerade-265076?page=45#jumppos1132
Komischerweise wird hierzulande nur gedämpfte Kritik ausgeübt.
Fragt sich nur, wie soll man mit den Wählern der AfD umgehen.
Aberkennung des Wahlrechts, Ausweisung des Landes?
Oder einfach mal darüber nachdenken, WARUM die AfD gewählt hatten ,um dann daraus Konsequenzen zu ziehen.
In diesem Fall ist das auch strafbar, da
https://praxistipps.focus.de/...itlergruss-diese-folgen-drohen_107131
https://www.juraforum.de/news/...ergruss-verboten-bzw-strafbar_248066
Es braucht nur jemand online eine anonyme Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft Kiel zu stellen:
Adresse: Schützenwall 31-35, 24114 Kiel
https://www.schleswig-holstein.de/DE/.../Staatsanwaltschaft_Kiel.html