hilfe steuerfrage


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Neuester Beitrag: 18.01.00 11:00
Eröffnet am:27.12.99 21:25von: capitalism pu.Anzahl Beiträge:36
Neuester Beitrag:18.01.00 11:00von: MisterXLeser gesamt:4.838
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200 Postings, 9007 Tage capitalism punkhilfe steuerfrage

 
  
    #1
27.12.99 21:25
habe zwei positionen einer aktie
wenn ich jetzt einen teil verkaufe (um gegen gewinne gegenzurechnen, welche position ist dann für das finanzamt relevant?
die ältere oder die neue
die teure/preiswertere?
danke punk  

14 Postings, 8990 Tage ArkAngelSteuer

 
  
    #2
27.12.99 22:19
Hi cp,
es wird das Verfahren FIFO-Methode angewandt. Die Aktien die zuerst gekauft wurden, werden als erstes verkauft.  

200 Postings, 9007 Tage capitalism punkhilfe

 
  
    #3
28.12.99 13:18
danke angel  

251 Postings, 9054 Tage ADVOKATAchtung: die FIFO-Methode ist m.W. unzulässig !

 
  
    #4
28.12.99 13:47
Es müssen die Durchschnisstpreise gebildet werden. Aber es gibt bestimmt auch Steuer-Experten am Board, die sich damit auskennen.  

1339 Postings, 9046 Tage EddieFIFO ist korrekt.. Stand irendwann im eas

 
  
    #5
28.12.99 13:50
im eas werden auch Steuerfrage beantwortet.
Diese Frage wurde dahingehend beantwortet, daß FIFO anerkannt wird.  

2820 Postings, 9014 Tage NoTaxRe: hilfe steuerfrage

 
  
    #6
28.12.99 14:16
FiFo ist absolut richtig, soweit mir bekannt ist, gibt es auch keine Ausnahme. ;-))  

2820 Postings, 9014 Tage NoTaxRe: hilfe steuerfrage

 
  
    #7
28.12.99 14:16
FiFo ist absolut richtig, soweit mir bekannt ist, gibt es auch keine Ausnahme. ;-))  

2316 Postings, 9030 Tage furbyDurchschnittspreisbildung war die Vorgängermethode zu FIFO o.T.

 
  
    #8
28.12.99 14:32

646 Postings, 9311 Tage EdelmaxDeutsches Steuerrecht ist leider nicht logisch,

 
  
    #9
28.12.99 14:33
meines Wissens nach war auch erst FiFo angedacht. Habe aber letztens gelesen, daß dies nicht mehr richtig ist. Zuerstmal muß all das rausgelassen werden, was schon aus der Spekufrist raus ist. Der Rest muß in der Tat nach Durchschnittspreisen berechnet werden, wenn die Aktien im selben Depot liegen. Wenn verschiedene Depots verwendet werden, (z.B. eins bei Consors und eines bei der Comdirect), wird jedes Depot für sich betrachtet, obwohl es ein und derselber Person gehört.

Edelmax  

29 Postings, 9011 Tage Dr KillErfährt das Finanzamt überhaupt von eventuellen Spekulationsgewinnen?

 
  
    #10
28.12.99 14:47
Teilt die Depotbank dem Finanzamt mit wenn jemand Gewinne macht? Was passiert wenn man gewinne nicht angibt und versteuert?  

23 Postings, 9217 Tage DiebelsSeid ihr alle besoffen ???

 
  
    #11
28.12.99 14:48
seit wann werden hier solch kindische fragen diskutiert ??

wer sich in solch einfachen (steuer-) fragen nicht auskennt, sollte sein geld lieber auf's sparbuch legen und uns mit diesem lächerlichen gesabbel in frieden lassen !!!  

2316 Postings, 9030 Tage furbyDiebels beweis uns erst mal, daß Du drüber stehst,

 
  
    #12
28.12.99 16:42
es ist leichter klug daherzureden als kluges zu reden. Dein Beitrag hat bis jetzt keinem weiter geholfen. Aber das kannst Du ja noch ändern...

Ich freue mich von Dir zu lernen. Vielen Dank, furby  

23 Postings, 9217 Tage Diebelsfurby...

 
  
    #13
28.12.99 17:06
...was darf ich dir denn erklären ???  

251 Postings, 9054 Tage ADVOKATAn Diebels

 
  
    #14
28.12.99 17:12
Ist doch klar, was es zu erklären gibt: Es gibt zu der Ursprungsfrage dieses Threads seither zwei konträre Antworten. Jetzt warten wir darauf, dass Du mit Deinem Wissen einen konstruktiven Beitrag leistest. Vielen Dank schon mal vorab.  

23 Postings, 9217 Tage Diebelses gilt das FIFO-prinzip ohne wenn und aber !!!

 
  
    #15
28.12.99 17:20
dabei werden sämtliche depots separat behandelt...  

252 Postings, 9067 Tage MisterXDie Durchschnittsbewertung zählt bei sammelverwahrten Wertpapieren!

 
  
    #16
28.12.99 17:22
Aufgrund eines BFH-Urteils vom 24.11.93, BStBl 1994 II 591, ist in den Fällen, in denen die Aktien in einem Sammeldepot gehalten werden, die Lifo- bzw. Fifo-Methode im Rahmen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 b EStG nicht anwendbar. Soweit Spekulationsgeschäfte vorliegen, sind die Anschaffungskosten nach Durchschnittswerten zu ermitteln.
Ein aktuelleres BFH-Urteil liegt mir nicht vor.
An Dr. Kill:
Soweit ich weiß, wird dem Finanzamt z.Z. keine Mitteilung gemacht. Wer Gewinne nicht angibt, soweit sie 1.000,00 DM und mehr betragen, tätigt eine Steuerhinterziehung, zumindest aber eine leichtfertige Steuerverkürzung.
An Diebels:
Es handelt sich hier um ein Diskussionsforum handelt, somit darf auch jeder seine Fragen hier stellen. Wenn es Dich nicht interessiert, dann mußt Du Dich auch nicht damit beschäftigen.
Gruß MisterX
 

23 Postings, 9217 Tage DiebelsRe: hilfe steuerfrage

 
  
    #17
28.12.99 17:25
das ist leider nicht richtig, schätzchen !!!

es gilt FIFO !!!  

251 Postings, 9054 Tage ADVOKATDiebels, Deine Art, hier zu diskutieren ist unsachlich und kindisch.

 
  
    #18
28.12.99 17:33
wie bitteschön begründest Du Deine These, Fifo sei richtig?  

2316 Postings, 9030 Tage furbyGut Diebels. re Dr kill

 
  
    #19
28.12.99 17:33
Dr kill: Meines Wissens teilt die Depotbank dem Finanzamt keine realisierten Kursgewinne mit. Z.B. über den Freistellungsauftrag und früherer steuerlich erklärte Aktiengeschäfte erfährt aber das Finanzamt zumindest über den Aktienhandel im allgemeinen. Gruß furby

Danke MisterX, schön wie Du immer wieder aus dem nichts bei Steuerfragen plötztlich da bist und uns weiterhilfst.  

23 Postings, 9217 Tage Diebelsoh mann.....

 
  
    #20
28.12.99 17:35
seit wann muss man TATSACHEN begründen ???  

252 Postings, 9067 Tage MisterXAn Diebels: Nenn mir Deine Fundquelle, dann wende auch ich das Fifo-Verfahren an,

 
  
    #21
28.12.99 17:40
bzw. befasse Dich mal mit dem o.a. BFH Urteil!
Furby: Danke für das Kompliment.
Gruß MisterX  

251 Postings, 9054 Tage ADVOKATDiebels, ich denke, MisterX hat recht...

 
  
    #22
28.12.99 17:46
und Deine Aussage, man müsse Tatsachen nicht Begründen ist hier ja wohl absolut unzutreffend. Mit der Fifo-Methode hätte ich schon eine Menge Steuern nicht zahlen müssen und ich kann nur davor warnen, sie anzuwenden ohne die entsprechende Rechtssicherheit zu haben. Nachfolgender Ausschnitt stammt aus den Steuerfragen, nachzulesen unter www.consors.de:

Wie ist der Spekulationsgewinn zu berechnen, wenn aus einem Aktienbestand Aktien verkauft werden, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben wurden?
Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil vom 24.11.1993 (BStBl. 1994 II, 591) zu dieser Thematik einige grundlegende Aussagen getroffen. Mit diesem Urteil wurde der Anwendung der Lifo- (last in - first out) und Fifo-Verfahren (first in - first out) eine Absage erteilt. Grundsätzlich wird danach unterstellt, daß der Kapitalanleger zu erst die Papiere verkauft, bei denen die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, so daß keine Steuern fällig werden. Darüber hinaus sind dann die Anschaffungskosten nach Durchschnittswerten zu ermitteln.

 

200 Postings, 9007 Tage capitalism punkRe: hilfe steuerfrage

 
  
    #23
28.12.99 19:03
vielen dank an alle!
das ist wirklich nett!
beide werte sind noch innerhalb der speku-frist!
trifft dann das bundesfinazhofurteil auch noch zu?  

252 Postings, 9067 Tage MisterXGerade hier kommt das BFH-Urteil zum tragen! o.T.

 
  
    #24
28.12.99 21:25

21 Postings, 9005 Tage dan7Finanzamt und Spekulationsgewinne

 
  
    #25
28.12.99 21:35
Auch auf die gefahr hin, jetzt richtig eine drauf zu bekommen ...
Ich mache gar Steuererklaerung (studi), und mein Berater sagt, die Bank waere keinesfalls verpflichtet, spek.Gewinne dem Finanzamt anzuzeigen...
Begehe jetzt schlimmste Steuerhinterziehung, wenn ich in den naechsten Tage Gewinne mitnehme und ueber 1000 DM komme, dabei aber keine Steuererklaerung abgebe???

Danke
DAN  

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