hier mal eine rechtliche frage, falls juristen


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Neuester Beitrag: 14.03.08 18:42
Eröffnet am:23.02.08 13:56von: 310367aAnzahl Beiträge:45
Neuester Beitrag:14.03.08 18:42von: gate4shareLeser gesamt:5.888
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7521 Postings, 8018 Tage 310367ahier mal eine rechtliche frage, falls juristen

 
  
    #1
8
23.02.08 13:56

hier an board sind.

kann ein mod bei ariva,wenn er ein posting sperrt mit der begründung"volksverhetzung"
geklagt werden. den wortlaut der anzeige bei der staatsanwaltschaft möchte ich noch offen lassen...das geht von verleumdung bis ruf und kreditschädigung.
müssen die mods,oder anders gesagt, sind die mods bei ariva namentlich mit adresse hinterlegt...oder nur mit deren id und e-mail.
da die mods hier administratorrechte haben und dieses formum keiner zahlung unterliegt,steht es dem betreiber frei, wem er hier schreiben lässt und wem nicht.was allerdings nicht rechtens ist, dass behauptungen getätigt werden, die unter anklage gestellt werden können.

ich habe mich hierzu schon mal rechtlich informiert, möchte aber hier auch die meinung  anderer gerne hören.
ebenso würde ich mich freuen, wenn pm hier ein statement abgeben will.


Moderation
Zeitpunkt: 24.02.08 19:23
Aktion: Forumswechsel
Kommentar: Falsches Forum

 

481 Postings, 6387 Tage Andry le RougeEinfach auswandern ist die beste Lösung für dich

 
  
    #2
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23.02.08 14:00
Wäre allen geholfen.  

14542 Postings, 6707 Tage gogolgibst Dir deine Antwort selber

 
  
    #3
4
23.02.08 14:01
hier handelt es sich um keine öffentliche Einrichtung, sondern um eine Seite die Offen gestellt wurde
im klartext
z.b. jede urheberrechtsverletzung geht nicht an den user sondern an den betreiber dieser seite,
der dich auch ohne begründung ausschliessen kann

7521 Postings, 8018 Tage 310367a@rouge

 
  
    #4
2
23.02.08 14:07
deine genau und ausführliche aussage zu so einem thema war mir klar,habe ich auch nicht mehr erwartet.

7360 Postings, 6375 Tage relaxedKann eine anonyme ID klagen? ;-)

 
  
    #5
3
23.02.08 14:20
Hat eine anonyme ID Rechte, die verletzt werden können? ;-)

Fragen über Fragen, die noch Generationen von Juristen mit einem guten Auskommen segnen werden. ;-)  

481 Postings, 6387 Tage Andry le RougeZu dem gelöschten Posting

 
  
    #6
15
23.02.08 14:25
Der "Witz", den du gepostet hast, suggeriert, dass die Juden am Holcaust selbst schuld seien, da sie sich unverschämt benommen haben sollen.
Desweiteren wird indirekt damit gedroht, dass den hier lebenden Türken ein ähnliches Schicksal drohe.

Wenn das keine Volksverhetzung ist, was dann?

Anstatt hier über rechtliche Schritte du schwadronieren, solltest du lieber mal deine Geisteshaltung einer kritischen Prüfung unterziehen.  

3956 Postings, 6405 Tage Trüffelschwein07310367a

 
  
    #7
23.02.08 14:26
Deine Frage ist etwas unklar formuliert. Ich verstehe sie so, daß ein Posting von Dir vom Moderator gelöscht wurde.

Gegen die Löschung hast Du die Möglichkeit, "Widerspruch" einlegen (Forumsregeln).  

7521 Postings, 8018 Tage 310367a@relaxed

 
  
    #8
2
23.02.08 14:26
wenn man nachweisen kann, welche person hinter der id,respektive e-mail steht, schon.
den nachweis muss man führen.
das ist wie bei einer körperschaft.hinter dem namen muss eine person sein.

ich meine jetzt damit die klägerin,nicht die beklagte.

7521 Postings, 8018 Tage 310367aja, zum beispiel trüffelschwein

 
  
    #9
3
23.02.08 14:27
geht aber hier nicht nur um mich.

7521 Postings, 8018 Tage 310367aeinspruch wurde komentarlos abgelehnt

 
  
    #10
2
23.02.08 14:31

14542 Postings, 6707 Tage gogolrelaxed

 
  
    #11
4
23.02.08 14:34
haue hier bitte nichts durcheinander, es geht hier um das thema volksverhetzung und dieser begriff gehört zu den wenigen die in deutschland gesetzlich eindeutig def. sind
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung
im gegensatz dazu kann ich jederzeit sagen alle Franken sind A....... ohne zu Hetzen

879 Postings, 6216 Tage BonfairWas soll das ?

 
  
    #12
23.02.08 14:41
Wenn du Klagen willst, verklage Ariva (Der Mod. hat von Denen die Befugnis bekommen).
In den letzten Wochen war das wohl am meisten geschriebene Wort " Türke".
Muß das sein ?
Und warum steht dieser Thraed im Börsenforum und nicht im Talkforum  ?  

7521 Postings, 8018 Tage 310367arouge

 
  
    #13
1
23.02.08 14:43
das ist deine persönliche schlussfolgerung aus diesem witz, nicht die meinen.
ob dir das passt oder nicht, so ist es.es steht in diesem witz keine einzig aussage, von dem was du hier niederschreibst.und keine angst um meinen geisteszustand.

du solltest mal lesen lernen ....und dann schreben, da wäre dir schon ein bisschen geholfen.

in meinem posting steht nur dass, was in der geschichte passiert ist, nicht mehr und nicht weniger....also, versuchs mal mit lesen-denken-schreiben...auch wenn dir zweiteres anscheinend ein bisschen schwer fällt

7360 Postings, 6375 Tage relaxed#11 Hat ein Ariva-Mod im "Namen des Volkes" den

 
  
    #14
2
23.02.08 15:00
Straftatbestand der Volksverhetzung als erfüllt gesehen?

Sollte Ariva nur Volljuristen als Mods bestellen?

Die Beschwerde ist doch, ob jemand anonym "fälschlicherweise" der Volksverhetzung beschuldigt wurde?

Sollte dies "fälschlicherweise" geschehen sein, welcher Schaden ist dieser anonymen ID dadurch entstanden? Will die ID "Schmerzensgeld" als Kompensation für die erlittene psychische Qual erstreiten?

Gogol, sollte es tatsächlich Volksverhetzung sein, dann hast du doch völlig recht und die anonyme ID täte gut daran, den anonymen Mund zu halten. ;-)  

481 Postings, 6387 Tage Andry le Rouge@310

 
  
    #15
23.02.08 15:08
Keine Haarspalterei bitte. Die Intention dieser rein fiktiven "Geschichte" ist ganz eindeutig.  

7521 Postings, 8018 Tage 310367a@rouge

 
  
    #16
2
23.02.08 18:40
das ist keine haarspalterei......du hast deine eigene meinung nicht auf mich zu interpredieren, so ist das mal. und was sich bei so einem witz mancher denkt, dass ist seine sache.
ich muss nicht so denken wie du es meinst, dass ist in einer demokratie eben mal so.
und sollteich denoch so denken, wie du es geschrieben hast, dann soll der beweis geführt werden.
gedanken sind gott sei dank (noch) frei in einer demokratie, obwohl ich manchmal das gefühl hab, wir entfernen uns schon immer weiter davon.

ganz eindeutig ist deine auffassung dieses witzes....aber wie gesagt,du bist sicher nicht der liebe gott, der weiss was andere denken.
@relaxed

wenn ariva sein board von admins verwalten lässt und postings unter dem titel"volksverhetzung" sperren dürfen, dann täte ariva sicher besser daran, wenn sie ein bisschen mehr auf ihre mods schauen würden. solche aussagen könnten...ich sage könnten....einen rechtstreit nach sich ziehen. denn volksverhetzung steht unter strafe.
normalerweise müssten sie mein posting der staatsanwaltschaft melden.
werden sie aber nicht mehr tun müssen, ich denke mal das werde ich für sie demnächts selber machen.

431 Postings, 6167 Tage MajoreroVolksverhetzung

 
  
    #17
1
23.02.08 23:28
Habt ihr keine anderen Probleme?
Gibt es neuerdings Aktien oder OS bei oder vom Gericht oder Staatsanwalt? (vom Staatsanwalt gibts nur --long--)
Das ist hier ein Börsenforum um seine eigene Performance durch Information zu optimieren und nix für beleidigte Leberwürste die hier ihren inneren Reichsparteitag feiern wollen. Für juristische Fragen gibt es andere Portale.

Ich glaub, die tun euch was ins Wasser.  

334 Postings, 7507 Tage Spätmerkerwem der dativ

 
  
    #18
24.02.08 13:45
nicht gefällt, der nimmte den genitiv...!  

2809 Postings, 6950 Tage derQuerdenkerWems hier im Forum nicht passt,

 
  
    #19
24.02.08 14:14
der kann doch gehen. Check ich nicht diese Diskussion.

39 Postings, 8590 Tage pipelineAlso,

 
  
    #20
2
24.02.08 14:47
offensichtlich bin ich hier der einzige Jurist... Nur eines vorweg: Keine Staatsanwaltschaft beschäftigt sich mit solchen Angelegenheiten. Man würde auf den sog. Privatklageweg verwiesen und damit hätte sich die Sache erledigt, es sei denn man möchte viel Geld für einen Prozess und Anwalt ausgeben. Unaghängig von einer politischen Einstellung und Äußerungen, die wohl eher mit Intelligenz als mit einer Meinung zu tun haben, gilt zu beachten, dass wir in Deutschland das Recht auf freie Meinungsäußerung haben und somit grundsätzlich! sagen und schreiben können, was wir wollen!  

2616 Postings, 6893 Tage 14LandserScheinst ja ein toller Jurist zu sein:

 
  
    #21
5
24.02.08 14:50
Bist 1. befangen durch die Aussage mit der Intelligenz

2. gibts wohl keine freie Meinungsäusserung wenn diese als Volksverhetzung ausgelegt werden kann.

Oder wolltest du sagen das du nach der Schule gerne mal Jurist werden würdest?

Mfg

39 Postings, 8590 Tage pipeline??

 
  
    #22
1
24.02.08 15:00
Habe ich gesagt, dass ich Richter bin- oder was soll das mit der Befangenheit?? Lieber keine juristischen Begriffe verwenden, wenn Du nur Barbara Salesch als Wissengrundlage hast... 2. ließ Dir doch mal den Straftatbestand durch:
"Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Hierfür reichen fremdenfeindliche Äußerungen nicht aus- das sollte selbst ein Laie verstehen...
Man muss sich mal darüber klar werden, dass die Strafbehörden nur dann einschreiten, wenn es zwingend notwendig ist (ultima ratio)
@ 14Landei: auch mit Deinen weiteren Einschätzungen lagst Du leider weit daneben...  

26159 Postings, 7568 Tage AbsoluterNeulingOffensichtlich geht die Bewegung...

 
  
    #23
3
25.02.08 12:33
...an den äussersten rechten Rand des demokratischen Spektrums und darüber hinaus mit einem seltsamen Dünnerwerden der Haut einher, so dass im Endstadium sämtliche Nervenenden blank liegen (Status mimosicus) und bei leichtester Reizung reflexhaft dauergejault wird.

Da allerdings gleichzeitig die zentrale Verschaltungseinheit dieser Nervenreize (vulgo Gehirn) bereits auf halbem Weg ausser Funktion tritt, kommt es trotz der nervlichen Ueberreizung zu einem weitgehend schmerzfreien Zustand.

96 Postings, 6141 Tage Cyberpunk#1

 
  
    #24
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25.02.08 12:45
Jetzt mal in epischer Breite:

1. Anzeigen kannst du alles, kost erstmal auch nichts, aber ob sich die Justiz dann intensiv damit befaßt, ist eine andere Sache.

2. In diesem hier vorliegenden Fall würde das Verfahren sofort eingestellt werden, weil kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gegeben ist.

3. Man würde dich auf den Privatklageweg verweisen, der recht holperig ist, und außerdem dem Kläger, also dir, einen Prozeßkostenvorschuß abverlangen würde.

4. Rechtlich ist die Sache nicht mal eindeutig, denn der Moderator versteht unter "Volksverhetzung" möglicherweise etwas ganz anderes als du oder ich, schließlich sind das keine Strafrechtler, nicht mal Juristen.

5. Zudem ist das hier salopp gesagt, eine Art geschlossene Gesellschaft, in der sich alle mehr oder weniger gut kennen und wo sich jeder duzt. Da werden solche Sachen eben laxer gesehen, so wie bei einer Wirtshausschlägerei, bei der die Gegener alte Saufkumpels sind.

Fazit: Spar dir die Mühe und mach die Pferde nicht scheu.    

10765 Postings, 6807 Tage gate4share310367 a liegt vollkommen richtig, und das ohne

 
  
    #25
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07.03.08 20:27
wenn und aber!

Das ist Verleumdung, Unterstellung einer Straftat, Beleidigung, evtl wirklich Kreditgefährdung etc.
Das steht für mich und wohl für jeden Juristen ausser Frage!

Ob nun, das was gelöscht wurde tatsächlich Volksverhetzend war, kann ja keiner mehr beurteilen weil es gelöscht wurde, und mit dieser Anschuldigung, mit diesem Straftatbestand gebrandmarkt wurde. Damit kann sich kein anderer mehr eine eigene Meinung bilden und die Aussage des Moderators wird automatisch als korrekt angesehen.
Dieses wiegt auch weit schlimmer, als wenn das ein User innerhalb eines Posting sagen würde.
Der Betreiber ist hier klar in der Verantwortung und muss ich diese Verletzungen der Persönlichkeitsrechte anrechnn lassen. Rein Strafrechtlich wird wohl nur die Person, die es geschriebn hat, zur Verantwortung gezogen werden können.
Auch da hat Ariva sicherlich alle Mitwirkungen zu leisten, die der Firma möglih sind.

Mir ist ja fast das Gleiche, zumindest etwas ähnliches passiert.
Hatte mehrmals aufgefordert, diese Unterstellung einer Straftat zu löschen.
Zwischen "nicht möglich","nicht vorgesehen", "mache ich nicht" waren alle Antworten wie auch überhaupt keine Antwort die Reaktion.
Nach 6 Tagen hatte ich nochmals klar mit der Beauftragung einer sehr fähigen Berliner Kanzlei gedroht und nochmals um Löschung gebeten.

Als am nächsten Tag keine Reaktion kam, hatte ich die Kanzlei, und den mir bekannten Rechtsanwalt zunächst telefonisch kontaktiert, der die Sache genauso selbstverständlich klar sah wir ich, hingegen das wohl als ein bisschen kindisch empfand, so mein Eindruck.
Beauftragte und bevolmächtigte die Kanzlei per fax und schrieb das an Ariva.
Tja, und so etwa ne stunde später sah ich, dass es gelöscht war, und man teilte kurz mit "Man habe jetzt wunschgemäss gelöscht" - ob das auf die Info zurückging oder auf vorherige Anschreiben, weiss ich nicht.

Doch es steht ausser Zweifel, dass hier jeder Kläger recht bekommen wird- wenn es so ist, wie dargestellt.
Und da ist es völlkommen egal, ob derjenige in der Tat vielleicht schon ein Nazi ist, oder der Vorwurf tatsächlch stimmen würde und auch jedes Gericht ihn dafür verurteilen würde.

Meine aber, wir sollten uns mit dem Forumbetreiber wohl weniger rechtlich auseinandersetzen. Denn wir sind ja alle schlisslich sein Gast!
Und gegen einen Gastgeber geht man wohl nicht vor, weil man meint er würde einen selber während seiner Gastgeberzeit schlecht oder auch ungesetlich behandeln.
Meine das gehört sich eigentlich nicht, und dann sollte man lieber wegbleiben.

Dennoch sehe ich es hier anders, weil ja ein einzelner wohl es nicht so streng gesehen bzw. sich wohl keine Gedanken über die Konsequenzen machte!    

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