hier gibt's doch einige Versicherungsexperten ...
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 23.06.09 11:24 | ||||
Eröffnet am: | 23.06.09 11:04 | von: wheinz | Anzahl Beiträge: | 5 |
Neuester Beitrag: | 23.06.09 11:24 | von: wheinz | Leser gesamt: | 2.662 |
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Ich hatte einen kleinen Aufffahrunfall.
Ich bin beim Linksabbiegen (Linksabbieger grün) auf das Auto meiner Vorderfrau aufgefahren. Diese musste eine Vollbremsung hinlegen, weil ein Radfahrer bei Fußgänger-Rot auf den Überweg fuhr.
Den Radfahrer haben wir dabehalten und die grünen Jungs haben ihn als Hauptschuldigen dokumentiert. Die Geschädigte und ich haben unsere Schadensansprüche an die Privat-Haftpflicht des Radlers gerichtet.
Ich habe einen Kostenvoranschlag einer BMW-Fachwerkstatt über rund 1000,-Euro eingereicht (Stoßstange richten, neuen Pralldämpfer, Stoßstange komplett lackieren).
Ich habe jetzt die Regulierung der Versicherung erhalten. Erst mal bin ich (positiv) überrascht, dass die mir kein Mitverschulden entgegen halten. So entfällt für mich die Inanspruchnahme meiner Versicherung und damit eine Rückstufung.
Von den 1000 Euro wollen sie mir aber nur 600 erstatten. Folgende Abzüge werden gemacht:
Die Mwst. – ist sicher normal bei Abrechnung KV.
120,- für Verbringung zum Lackierer.
10 % Betriebsgefahr.
74 Euro durch Abgleich der Lohn- und Lackierkosten mit den Preisen einer ortsansässigen VW-Werkstatt.
Wenn ich nachweise, dass mein Auto in der Vergangenheit ausschließlich in autorisierten Fachwerkstätten gewartet bzw. repariert worden ist, werden sie die Abrechnung korrigieren.
Sind diese Abzüge alle so ok oder wollen die mich ein wenig linken ?
Für mich stellt sich die Frage: verursache ich noch Anwaltskosten und hole geringfügig mehr heraus oder sehe ich zu, dass ich die Reparatur für ca. 500 gemach kriege und verdiene einen Hunni.
Ich denke mal, diese Fragen sind für Versicherungsmenschen tägliches Brot und mir kann jemand von euch etwas raten. Wäre super – und schönen Dank.
PS: den einen oder anderen Scherz kann ich vertragen, wäre aber schön, wenn auch wirklich etwas substanzielles herüber käme ;-))
Mit der Mehrwertsteuer solltest du aber prüfen, ob du als Privatperson diese dir auch überweisen zu lassen.