comdirekt und aktienhandel


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Neuester Beitrag: 09.09.00 20:32
Eröffnet am:09.09.00 10:46von: pl@netAnzahl Beiträge:4
Neuester Beitrag:09.09.00 20:32von: deUhwastehn.Leser gesamt:3.537
Forum:Börse Leser heute:3
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38 Postings, 9021 Tage pl@netcomdirekt und aktienhandel

 
  
    #1
09.09.00 10:46
Hallo brauche eure Hilfe!Es geht um folgendes;am 05.09.2000 gegen 19.45 gab ich online eine Kauforder bei comdirekt ein,40St.-Global crossing-billigst-tagesgültig-Xetra-Handel;da diese bis 20.00 Uhr nicht mehr ausgeführt wurde dachte ich dies sei erledigt.Gestern bekam ich eine Abrechnung über einen Kauf von Global crossing ausgeführt am 06.09.2000.Nach Anruf bei comdirekt in Ordnung:die order konnte am 05.09.2000 nicht mehr ausgeführt werden da im xetrahandel an diesem abend kein kurs mehr zustande kam,bei einem Ordervolumen dieser Aktie von weniger als 100St. übernimmt das System den Auftrag automatisch auf den nächsten tag zur kasse.So was hab ich noch nie gehört,was soll ich jetzt machen,kann es sein das dies so ist?Hat jemand ähnliche Erfahrungen?Über Antworten würde ich mich freuenn  

1664 Postings, 9029 Tage Tyler Durdan@ pl@net

 
  
    #2
09.09.00 15:49
Hallo,

ich weiß nicht, ob das sein kann. Ich selbst habe von dieser Praxis beim Xetra noch nichts gehört, könnte mir es aber durchaus vorstellen. Wenn Du es genau wissen willst, wende Dich doch schriftlich an die comdirect Innenrevision mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme. Noch besser ist es natürlich, wenn Du Dich direkt an Xetra wendest. Ich habe leider keine Web-Adresse, aber die lässt sich sicher rausfinden. Dort sollte dann auch die e-Mail, oder Postadresse stehen. Ansonsten haben die evtl. auch eine Infoline. Ich habe mit der Infoline der Berliner Börse z.B. sehr gute Erfahrungen gemacht, die sind also in der Regel gerne bereit Dir weiterzuhelfen.
Wenn die Börsenaufsicht Xetra dann sagst, daß es soetwas nicht gibt, hast Du etwas in der Hand um Dich an die comdirect zu wenden. Falls Xetra sagt, daß das Verfahren üblich sei, kannst Du Dir sicher sein, daß die comdirect Recht hat.

Grüsse,
Tyler Durdan  

79561 Postings, 9159 Tage Kicky@Planet

 
  
    #3
09.09.00 18:51
http://www.xetra.de/INTERNET/XETRA/index.htm oben links auf Contact,dann kannst Du Dein Anliegen vortragen.Sich mit der Comdirect rumzuzanken bringt überhaupt nichts,selbst wenn Du Dich an Jörg Wienecke Comdirect Service Pascalkehre 15 in 25451 Quickborn wendest mit Einschreiben und Rückantwort.Das kannst Du eher dann machen,wenn Du eine Antwort über die Handelspraktiken der Xetra hast,wobei ich niemals andeuten würde,was aktuell vorgefallen ist.Falls Du dann den Stress auf Dich nehmen willst,die Comdirect zu verklagen,kann ich Dir nur von abraten,der Anwalt wird reich und macht ohnehin Vergleich,ist meine persönliche Erfahrung,habe durch die Schlamperei der Comdirect mit einer Order ,die doppelt durchging über 1000DM verloren.Da ist eine Bank um die Ecke wirklich besser.  

363 Postings, 9012 Tage deUhwastehnerhabe andere Erfahrung als Kicky gemacht, aber

 
  
    #4
09.09.00 20:32
zunächst einmal: es gibt ein Urteil eines OLG? das feststellt, dass eine Order, die tagesgültig ausgestellt wird, nicht am nächsten Tag ausgeführt werden darf. Sie darf, wenn kein kurs zustandekommt,nicht ausgeführt werden. Meines wissen ging es auch gegen Comdirect, aber, da musst du einmal nachforschen.

wenn ich probleme mit kursstellungen hatte (zeitunterschiede zwischen auftragsvergabe und handelszeit hatte ich bei den kursen der börse frankfurt nachvollziehen können), habe ich mich per fax an die innenrevision gewandt, und bis jetzt wurde alles korrigiert. damals war ich auch noch kein trade society mitglied.

bei schäden, wie sie kicky vielleicht meint, ist es immer ein problem des nachweises. wenn der sauber ist, und einschreiben rückschein mit der androhung des verzugs (frist setzen!!!!!!!!!) nichts bewirkt, spricht nichts gegen den gang zum anwalt. diesen gang und die inanspruchnahme kostenpflichtiger rechtsbeistände im anschreiben klar erwähnen.

noch ein hinweis: bei endkunden ist der klageort der heimatort des kunden, nicht der sitz der gesellschaft. anderslautende agb sind nichtig, sie gelten nur bei geschäften zwischen kaufleuten.

aber richtige auskunft kann euch nur ein anwalt geben, oder vielleicht unsere staatsexamen kandidaten.  

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