bitte um hilfe, diese frage plagt mich schon lange
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 23.03.01 14:43 | ||||
Eröffnet am: | 22.03.01 19:18 | von: preisfuchs | Anzahl Beiträge: | 21 |
Neuester Beitrag: | 23.03.01 14:43 | von: oostwoud | Leser gesamt: | 2.713 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
Bewertet mit: | ||||
wie ist das, eine zeitschrift schreibt über die aktie xy. der schreiber nennt ein kursziel xxx, der leser kauft aus überzeugung des schreibstils die aktie xy, die wenige tage aufgrund falscher angaben fällt.
indirekt ( nicht nachweisbar ) hängt der schreiber mit der firma xy zusammen.
nun die frage: kann man juristisch gegen diesen betrug etwas unternehmen?.
grund, der käufer hat gegen geld sich eine zeitschrift erworben, die mit eindeutigen kaufhinweisen, so meine ich einen kauf manipuliert und puscht.
ich denke da z.b. an die kulmbacher. alle zwei wochen kaufen tausende leser deren zeitschrift. jetzt im nachhinein stellt sich heraus, das sehr viele darstellungen von firmen und kursangaben sich als hochgestappelt ergeben.
ist das alles legal?. wie ist die deutsche gesetzgebung? ist hier nicht eine gesetzlücke vorhanden?
tipps in den boards sehe ich als legal, da ich für die richtigkeit keine gewähr habe und nicht bezahle doch bei zeitschriften ( die in der hausse wie pilze hervorschossen ) müsste dies doch anders sein, da ich fast wie bei einer beratung bezahle und über eine richtigkeit des berichtes ausgehen sollte.
wer kann mir dazu etwas sagen?.
das sind nur so meine gedanke und beziehen sich nicht auf mich ;-)
allen noch einen schönen feierabend
grüssle
preisfuchs
Hat er denn z.B. gesagt, die Firma hat einen neuen
Millionen-Auftrag und der Kurs wird deshalb steigen,
oder hat er z.B. gesagt, das ist eine tolle Firma
mit besten Aussichten und für ihn deshalb ein Kauf?
Ausserdem: Ich bezahle fürs Internet, gehe zu Ariva
und lese dort Aktien-Empfehlungen und die bekommen
dafür Geld von Ihren Werbepartnern.
Ich denke, da ist kein großer Unterschied zu Zeitschriften.
Gruß
Shah
bisher konnte man dagegen nie vor gehen, aber findet ihr das richtig?
blaubärgrüsse
d.h. einzig und allein die betreffende ag, welche nachweisbar gezielt und bewusst falschmeldungen zur kursmanipulation forcierte könnte theoretisch strafrechtlich belangt werden.
bye
whirl
Ist das nicht zu großzügig ausgelegt?
So einfach wirds doch nicht sein.
Taos
Unser Blättchen besteht aus dummen Gepushe,sollten teile von Artikeln der realität entsprechen bitten wir dem Leser hiermit um entschuldigung,unsere Redakteure sind ausnahmslos ahnungslose Trottel die ohne diese Stelle der Kommune auf der Tasche liegen würden(SozHi) bitte berücksichtigen sie das in der Beurteilung der von uns beschriebenen AGs.Darüberhinaus zwingt uns der Markt im Anzeigengeschäft auf die Belange unserer Kundschaft Rücksicht zu nehmen,was Objektivität erschwehrt,Dartpfeile Flaschendrehen Würfeln sind nach unsern dafürhalten bessere Möglichkeiten zur auswahl von Investments
Ihre Redaktion
Wenn die Beweislage sehr solide aussieht sehe ich noch die folgenden zwei Wege:
- einen Prozeßfinanzierer zur Prüfung der Erfolgsaussichten beauftragen (in diesem Fall wird es hier aber nicht weit kommen, siehe Super-Ingo)
- Die ganze Geschichte an den Spiegel Verlag verkaufen/verschenken. Kommt die Story, dann dürfte der Schaden für das Börsenblättchen mindestens ebenso groß sein, wie bei einer Verurteilung.
Gruß furby
als so richtig legal sehe ich, was die öfters von sich geben nicht an.
wie kann ein herr förtsch z.b founds verwalten und über eine eigene zeitschrift seine werte puschen?. ok, für euch legal ( kauft weiter ein ).
ich such mir wie bisher meine werte selbst auf eigene recherche mit kursziel hunderddausend ;-)
cu
Meinst Du diese 3 Herren?
Förtsch Opel Frick
Habe sie für dich gleichmal gestrichen!
Gruß Monique
gruss