@all die was mit PXN zu tun hatten bzw. haben
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 07.01.02 19:20 | ||||
Eröffnet am: | 07.01.02 19:20 | von: lobster | Anzahl Beiträge: | 1 |
Neuester Beitrag: | 07.01.02 19:20 | von: lobster | Leser gesamt: | 1.217 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
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so sieht`s nämlich aus, prior, der tolle hecht will nur sicher sein, dass
er 100% mit der aktie einfahren kann. wieso sonst solle er zweimal das gleiche gesabber am freitag und am montag loslassen, mit so verheerenden überschriften, als ob pxn schon vorm insolvenz-antrag stehe, wenn die aktie so scheiße ist, wieso soviel interesse zweimal dies gratis kund zu tun? aber schaut euch mal die meldung von heute an! da steht schon drin, dass Rückstellungen "teilweise" in das ergebnis einflössen. mich tät`s nicht wundern wenn der morgen noch ne meldung raus läßt in der steht, keine Rückstellungen flossen ein.
eine große sauerei ist das, kann nur hoffen, dass er mächtig auf die fresse fliegt und all seine dummen abo-lemminge verliert.
so, jetzt geht`s los:
"#271 von Lt.Deta 07.01.02 19:03:57 Beitrag Nr.:5.275.222 Posting versenden 5275222
Hallo Leute ich habe hier eine Antwort auf meine Anfrage
zur Prior Verkaufsempfehlung.
Hinterfragung einer Stellungnahme unseres Hauses.
Unsere Zielsetzung der Buchführung ist, gemäß den geltenden Vorschriften
unseren Geschäftsverlauf abzubilden. Dies haben wir auch für die Position
Rückstellungen durchgeführt. Gemäß HGB wurden bei Photo Porst Rückstellungen
für die abzusehenden Restrukturierungsmaßnahmen des Unternehmens gebildet.
Wie wir auch in unseren Quartalsberichten ausgeführt haben, ist der
Restrukturierungsprozeß zügigst vorangetrieben worden und die Kernpunkte
sind durchgeführt. Entsprechend diesem Fortschritt werden Rückstellungen
ertragsneutral - Sie beeinflussen die Gewinngröße nicht - im Gegenzug zum
Mittelabfluß verbucht.
Ertragswirksam aufgelöst haben wir in den ersten 9 Monaten lediglich 640
TEUR (Quartalsbericht III 2001, Seite 18/19).
Dies geschah in Abstimmung mit unseren Wirtschaftsprüfern und in absoluter
Übereinstimmung und Erfüllung der buchhalterischen Vorschriften. Gemäß
dieser Vorschriften sind Rückstellungen aufzulösen, wenn die Risiken nicht
mehr bestehen.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen noch die wesentlichen Details zur Beurteilung
der Rückstellungs-Thematik liefern. Ferner ist es uns sehr wichtig, zu
verdeutlichen, dass bei uns eine offene, transparente und ordnungsgemäße
Buchführung oberste Prioriät genießt.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung"
grüsse
lobster