Maier&Partner (655280)
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Ad hoc - Maier + Partner Insolvenzplan ist rechtskräftig
10:54 30.08.11
Reutlingen (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der Maier + Partner AG (Maier + Partner Aktie):
Das Insolvenzgericht Tübingen teilte mit, dass der Gerichtsbeschluss über die Bestätigung des Insolvenzplans, dem im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 02. August 2011 von allen Gläubigergruppen die Zustimmung erteilt wurde, mit Ende der Beschwerdefrist rechtskräftig geworden ist. Beim Amtsgericht Tübingen sind innerhalb der 14-tägigen Frist keine Beschwerden gegen den Insolvenzplan eingegangen. Vor Aufhebung der Insolvenz wird noch die Schlussrechnung, mit Verteilung der Quote an die Gläubiger, erstellt.
Der Gesellschaft sind bisher folgende Großaktionäre bekannt:
Herr Hirst hält mehr als 20% der Aktien an der Gesellschaft.
Herr Roppelt hält mehr als 20% der Aktien an der Gesellschaft.
Die Gesellschaft wird den operativen Betrieb nach Eintragung der Fortsetzung der Gesellschaft ins Handelsregister aufnehmen. Erst mit Eintragung ins Handelsregister darf die Gesellschaft wieder werbend tätig sein. Weitere und wichtige Schritte in der Sanierung der Gesellschaft sind die Erstellung der Bilanzen und die Vorbereitung einer weiteren außerordentlichen Hauptversammlung. Vor dem Hintergrund einer Nichtbesteuerung vom anfallenden Sanierungsgewinn stehen die Verantwortlichen im Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt. Mit Eintragung über die Fortsetzung der Gesellschaft und der Kapitalherabsetzung soll die Kapitalerhöhung umgesetzt werden. Wenn alles weiter nach Plan verläuft, soll in naher Zukunft die Zeichnung neuer Aktien erfolgen können (erneute Veröffentlichung über DGAP). Die Gesellschaft wird vom Hauptaktionär Herr Roppelt ein Darlehen zum Aufkauf von Aktien erhalten, um Ausgleichsaktien für die bevorstehende Kapitalmaßnahme zur Verfügung zu haben. Nach der Ausstattung mit neuem Kapital wird die Gesellschaft die Umsetzung vorantreiben und wie schon auf der außerordentlichen Hauptversammlung am
13. Mai 2011 vorgestellt, im Geschäftsfeld "Regenerative Energien" tätig werden.
Die Neuausrichtung hat begonnen: Mit dem nun per Gesetz in Deutschland final beschlossenen Ausstieg aus der Atompolitik stehen wir erst am Anfang der Energiewende. Die Erfüllung der durch die Politik vorgegebenen CO2-Reduktionsquote stellt eine Herausforderung dar, die weltweit nachhaltige ökologische Lösungen vereinen wird. Neben der Erzeugung von Strom mittels Photovoltaik und Windkraft werden auch der dezentrale Verbrauch und die effiziente Speicherung elektrischer Energie notwendig, um eine wetterunabhängige Energieversorgung für die Verbraucher sicherzustellen. Unternehmen, die schnell, flexibel und transparent diesen Herausforderungen entgegentreten, werden die "Gewinner der Energiewende" sein, so der Vorstand Helmut Roppelt.
Die Gesellschaft wird mit PV Modul- und Frequenzumrichterproduzenten langfristige Kooperationen eingehen um gemeinsam weltweit die USPs der Patentrechte zu vermarkten. Mit Vertriebspartnern werden im Anlagengeschäft direkt profitable Projekte (Amortisation unter 10 Jahre) realisiert, die eine solide Basis für langfristiges Wachstum der Gesellschaft sicherstellen.
Neue Ziele mit innovativen Produkten: Der SSM (Smart Solar Manager) ist der Wächter der Photovoltaik-Module. Er überwacht die Leistungsparameter schon auf Modulebene und beugt Ertragsminderungen vor. Als Neuheit werden Fehler am PV Modul sofort erkannt und auch lokalisiert.
Das PROFITroof ist das neue Dach aus Photovoltaik-"Dachziegeln" und stellt die patentierte 2-in-1-Lösung für Dachsanierungen und Neubauten dar. Die aufwendige Dachsanierung entfällt und der Kostenvorteil bleibt beim Kunden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie aktuell unter www.peus-solar.de
Die neue postalische Anschrift der Gesellschaft lautet:
Maier+Partner AG
c/o audium Managementberatung
Söderblomstr. 19/1
72762 Reutlingen
gezeichnet
Karlsruhe, den 30 August 2011
Helmut Roppelt
Vorstand Maier Partner AG (Ad hoc vom 30.08.2011) (30.08.2011/ac/n/nw)
Quelle: Aktiencheck
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Gru$$
Der Pennystockzocker
InsO § 63
Vergütung des Insolvenzverwalters
(1) Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Der Regelsatz der Vergütung wird nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters wird durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen.
(2) Sind die Kosten des Verfahrens nach §4agestundet, steht dem Insolvenzverwalter für seine Vergütung und seine Auslagen ein Anspruch gegen die Staatskasse zu, soweit die Insolvenzmasse dafür nicht ausreichtAber eines ist für mich klar. Sie wird kommen! NmM
am 6. wurden die quoten überreicht an den insoverwalter.
sollten ja bis jetzt beglichen sein.
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11:13:16 0,167 20000
11:06:18 0,167 1500
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10:57:32 0,162 5500
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10:36:34 0,162 4000
09:55:50 0,161 3000
09:43:54 0,16 8000
So, das hier ist geschafft, die kann man seelenruhig laufen lassen!
Hier hat mich mein "Riecher" mal wieder nicht enttäuscht, jetzt hoffe ich das mich mein "Riecher" bei bluepool genauso zufrieden stellt.
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