Varta (WKN: A0TGJ5) wieder "geladen"


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Neuester Beitrag: 10.09.24 14:55
Eröffnet am:26.11.16 12:04von: BackhandSm.Anzahl Beiträge:20.554
Neuester Beitrag:10.09.24 14:55von: ImmerAufwä.Leser gesamt:6.613.870
Forum:Börse Leser heute:4.711
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1569 Postings, 2093 Tage NaggamolLöschung

 
  
    #19551
07.09.24 09:40

Moderation
Zeitpunkt: 07.09.24 18:16
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unerwünschte Wortwahl/Inhalt

 

 

213 Postings, 4764 Tage rollivBRO

 
  
    #19552
08.09.24 21:30
Wir sind hier einfach noch nicht auf einem guten oder besten KI LEVEL
Da waere selbst der n64 von Zelda runtergefallen.

Freunde wir erleben hier einfach ein EVENT DER superklasse >)

Wir sind alle dabei ein hit.. auch ohne KI ES IST KEINE KI ES IST EINE NEUER
3 IOTA 9 6
okx
hi$

ok >)
wir are one...

cro >)
invest.gives >)

 

1817 Postings, 375 Tage cvr infoDie Zocker verlassen das sinkende Schiff

 
  
    #19553
09.09.24 10:36
es gibt also doch noch Vernunft auf der Welt ;-)  

3635 Postings, 1540 Tage slim_nesbitAntworten

 
  
    #19554
2
09.09.24 13:03
ich stelle das nochmal hier rein statt einzeln zu antworten.
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Risikofrüherkennung, Risikoplan, Risikoabsicherung  
wurden vom Aufsichtsrat nicht eingefordert. Siehe Interview.

Das ist der einige Knackpunkt, an dem eine Klage angesiedelt werden könnte.

Und eine Risikofrüherkennung ist Voraussetzung für das StaRug.

Es wurde aber als die Schieflage begann den Kleinaktionären genau das Gegenteil vorgespielt.
Heißt übrig bleibt: entweder mangelnde Risikoerkennung oder Falschinformationen.

Es geht nur eines von beiden.

Und die Sdk will sich nun mittels Sammelklage gegen die Verfassungsmäßigkeit der jetzigen Form des Starugs wenden, aber nicht gegen
mögliche Arglist oder Verletzung von Kardinalspflichten der zuständigen Organe des Unternehmens.

Falls Arglist beweisbar wäre, wäre Tojner und GGFs nachschusspflichtig, wenn aber eine Arglist und ein Organisationsverschulden  – bspw. sich „wissentlich unwissend halten“ (was übrigens nicht so schnell verjährt)  ausgeschlossen werden kann, und das sollte im Interesse des Beklagten -  also dem Aufsichtsrat liegen, dann wäre das in dem Bereich der D&O-Deckung der AR und Ceos angesiedelt. Also die Möglichkeit, Geld über die Vermögensschadenhaftpflicht zu ziehen.  

Das ist der einzige neuralgische Punkt, an dem die Klage mit Aussicht auf einen (monetären) Teilerfolg für den Anleger angesiedelt werden kann.

Das, was sich gerade abzeichnet, ist mehr so eine Honorarbeschaffung und Selbsterhaltungszweck der SdK.
 

201 Postings, 2398 Tage ImmerAufwärtsWer auf falllende Kurse spekuliert,

 
  
    #19555
10.09.24 14:55
ist in meinen Augen auch ein Zocker. Die paar Varta Aktien die ich noch halte bleiben bis zuletzt. Noch ist nicht aller Tage Abend.
Im übrigen wurde Pierer mit seiner Enteignung auch nicht glücklich, wenn man die aktuellen Zahlen seiner Company ansieht.
 

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