Zwangsversteigerung vs. Börsenmarkt !
Seite 2 von 2 Neuester Beitrag: 24.02.14 15:53 | ||||
Eröffnet am: | 05.03.07 11:03 | von: popelfuchs | Anzahl Beiträge: | 31 |
Neuester Beitrag: | 24.02.14 15:53 | von: Monetenpete. | Leser gesamt: | 9.348 |
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haben die nachrangigen gläubiger tatsächlich noch ein mitspracherecht bei der zuschlagserteilung? ich war davon ausgegangen, dass dies nur der erste hat und die anderen dann in die röhre schauen beim zweiten termin?
es ist übrigens nur ein eigentümer und auch nur ein haus (keine wohnungen).
GESt. ist bei uns hier noch 3,5% da Ländersache (oder sogar Kreis) ;-))
die zuschlagsgebühr zahle ich doch nur bei tatsächlichem erwerb, nicht wenn die banken das höchstgebot ablehnen oder?
was kann die mitarbeiterin beim AG denn festsetzen? oder meinst du die wüsste was kommen muss?
gruß
der Beitrag ist zwar ein wenig älter aber vielleicht könnt ihr mir ja trotzdem helfen.
Ich habe in diesem Artikel die Information erhalten, dass bei rund 40% aller Immobilien, vor allem solcher die jahrelange rumstehen Mängel übersehen werden. Wie schützt ihr euch davor?
Schaut ihr einfach mal ins Fenster rein, fahrt mit einem Gutachter vorbei?
Wie kann ich mich neben dem Gutachten der den Verkehrswert ermittelt absichern?
LG
Monetenpeterle