Zufälle gibt es...


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Neuester Beitrag: 07.01.17 19:53
Eröffnet am:07.01.17 19:53von: Fake NewsAnzahl Beiträge:1
Neuester Beitrag:07.01.17 19:53von: Fake NewsLeser gesamt:408
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2 Postings, 2882 Tage Fake NewsZufälle gibt es...

 
  
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07.01.17 19:53
Es gilt wieder wie 1941 den Russen als bösen Feind darzustellen, um die Massen für den Angriffskrieg mental vorzubereiten. Denn so konnte die Wehrmacht am 22. Juni 1941 die Sowjetunion überfallen. Das gleiche haben die Kriegshetzer jetzt vor. Der Beweis dafür liefern auch die Medien, wie der Lokus: "USA verlegen Panzer der 'Eisen-Brigade' über Deutschland an die Nato-Ostflanke". Deutschland ist wieder der Aufmarschort gegen Russland, denn die Kriegsmaschine kommt über Bremerhaven nach Europa.

Deswegen hat man auch Paragraf 80, "Vorbereitung eines Angriffskrieges“ per 31.12.2016 aus dem deutschen Strafgesetzbuch gestrichen. "Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

Seit 1. Januar 2017 um 0:00 Uhr gilt dieser Straftatbestand nicht mehr.


 

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