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Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 07.01.17 19:53 | ||||
Eröffnet am: | 07.01.17 19:53 | von: Fake News | Anzahl Beiträge: | 1 |
Neuester Beitrag: | 07.01.17 19:53 | von: Fake News | Leser gesamt: | 408 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Deswegen hat man auch Paragraf 80, "Vorbereitung eines Angriffskrieges“ per 31.12.2016 aus dem deutschen Strafgesetzbuch gestrichen. "Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
Seit 1. Januar 2017 um 0:00 Uhr gilt dieser Straftatbestand nicht mehr.