Würdet Ihr diese Frauen einstellen?
Seite 1 von 4 Neuester Beitrag: 09.03.03 11:41 | ||||
Eröffnet am: | 07.03.03 08:49 | von: Viva | Anzahl Beiträge: | 77 |
Neuester Beitrag: | 09.03.03 11:41 | von: ruhrpottzock. | Leser gesamt: | 8.873 |
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Keine Sozialhilfe bei voller Verschleierung
Weil sie sich weigert, ihre Vollverschleierung abzulegen, erhält eine junge Muslimin künftig keine Sozialhilfe mehr.
HB/dpa MAINZ. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervor. Die Begründung des Gerichts: Wegen der Vollverschleierung sei die Frau auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar. Da sie sich aber weigere, dieses „Vermittlungshindernis“ zu beseitigen, habe sie ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt.
Das Gericht bestätigte mit seinem Spruch die Rechtmäßigkeit der Weigerung der Stadt Mainz, der Muslimin weiterhin Sozialhilfe zu zahlen. Die Frau tritt in der Öffentlichkeit stets vollverschleiert auf, indem sie ihren gesamten Körper mit einem schwarzen Kleid bedeckt, schwarze Handschuhe sowie ein Kopftuch und einen Schleier vor ihrem Gesicht trägt.
Das Sozialamt forderte die Frau auf, die Vollverschleierung abzulegen, da sie mit ihrer derzeitigen Kleidung schwerlich eine Arbeitsstelle finden werde. Außerdem kam die Muslimin einer Aufforderung des Arbeitsamtes nicht nach, bei einem Unternehmen wegen einer Putzstelle vorzusprechen. Vor diesem Hintergrund stellte das Sozialamt die Weiterzahlung der Sozialhilfe ein. Das Verwaltungsgericht hatte aus rechtlicher Sicht keine Einwände.
Az.: 1 L 98/03.MZ
HANDELSBLATT, Donnerstag, 06. März 2003, 12:39 Uhr
Wenn ich aber keinen Job bekomme, weil ich komplett tatöwiert bin (auch ein Psychoschaden), dann die Sozialhilfe zu sperren ist nicht okay.
WAs die Übertreiber daraus gemacht haben sieht man nicht nur an der Vollverschleierung, sondern auch in anderen Bereichen.
Zum Thema Vielweiberei und Harems hatte ich bereits vor ca. 1 Woche ja ausführlich geschrieben.
Körperverschleierungen und Ganzkörpertattoos sind durchaus miteinander vergleichbar. Es geht im weitesten Sinne um die Abdeckung der nackten Haut.
Wenn die Frau ihren Schleier nicht ablegen will, dann ist es ihre Sache, aber dann sollte sie überlegen, in ein Land zurück zu gehen, in dem solchen Kleidungsnormen normal sind. Ich möchte in meinem Land aber schon jemandem in die Augen sehen, wenn ich mit ihm rede.
Pieter
Aber davon mal abgesehen. Ich wette, die nächsthöhere Instanz hebt das Urteil wieder auf. Das BVG sowieso.
Minderheiten haben in Deutschland schließlich Narrenfreiheit.
Eine ganzverschleierung aber fordert der Koran so nicht ausdrücklich. damit handelt es sich um eine Kulturelle Prägung, die wir in unserer Gesellschaft nicht in vollem Umfang dulden müssen, da Sie mit der unseren im Konflikt steht. Und ein Recht auf eine eigene Kultur haben durchaus!
Gruß,
Glasnost
Wann begreifen die Menschen das endlich. Ob schwul, lesbisch, dick, lang, kurz, links, rechts, schwarz, weiß, gelb, rot, jung oder alt.
Manche geben erst dann Ruhe, wenn auch die letzten Randgruppen (?) ausgerottet sind.
Vor 60 Jahren war man hier noch RANDGRUPPE, wen man nicht der NSDAP angehörte.
Ich will hier jetzt kein Nazitum vorwerfen und es soll kein ANgriff sein.
Ich möchte es nur verdeutlichen.
die Frau habe, und sie auch nicht einstellen wuerde wundert mich das Urteil.
Ich meine, wenn das ein Grund ist die Sozialhilfe nicht zu zahlen, was ist dann z.B. mit
-Fettleibigkeit
-schlechten Schulnoten
-schlechten Zaehnen
-schlechte Aussprache (Dialekt)
-Zeuge Jehovas
???
Die obigen fuenf sind auch Gruende wegen denen ich jemanden nicht einstelle.
mfg
Ist auch ein psychischer Schaden wenn einer seinen Körper mit Drogen zu Grunde richtet also volle Unterstützung für Junkies und die Alkis und die Fetten und ....ach eigentlich pfurz EGAL wir müßen alle unterstützen egal ob Russe Türke Fett oder Prall jeder soll kommen und Geld bekommen.
Dope4all
PS: Nur für die Deutschen Idioten die Beiträge in alle Kassen (KV;RV;ALV) zahlen ham ma leider nichts mehr. Jeder Sozialhilfeempf. oder Asylbewer. hat bei einem Arzt einen besseren Status wie ein Arbeiter unter der Beitragsbemessungsgrenze.
als putzhilfe oder für den verkauf in einem lebensmittelladen oder bei einem auto-dealer wagen waschen oder .....
angegangen werden, durch Protesen, oder durch Laserbehandlung der Haut. Die Bilderchen sind zwar nicht ganz entfernbar aber es geht schon einigermassen.
Wer sich aber weigert überhaupt an der Behebung des Einstellungshindernis zu arbeiten, der hat meiner Meinung nach auch keinen Anspruch mehr, aus der Sozialkasse zu leben. Hier will ich nämlich auch niemanden zwangsernähren.
Denke, der knappen Mittel der Sozialhilfe sollten doch schon denen vorbehalten sein, die wirklich nichts dafür können, das sie niemand einstellen will.
Pieter