Wohnen und riestern
Wenn einer stirbt, wird das Geld nicht vererbt, keiner kann es daraus nehmen, lediglich der überlebende Ehegatte bekommt eine Witwenrente, je nach Anspruch eine große oder kleine - wenn ich das richtig verstanden habe.
Mir ging es wie gesagt um die Kinder und natürlich darum: _____---was ist mit dem angesparten Geld, wenn beide Einzahler sterben.
Inflation ist natürlich so ne Sache, aber die greift bei Riester genauso wie beim normalen Sparkonto.
Deshalb meine Frage, kann oder soll ich mich in die Riesterwohnung einmieten?
http://www.ard.de/ratgeber/finanzen/.../nid=355322/did=753282/f1efka/