Wizcom, heute geht was..!! o. T.
Seite 20 von 22 Neuester Beitrag: 25.04.21 03:07 | ||||
Eröffnet am: | 04.02.04 09:41 | von: Opticfan | Anzahl Beiträge: | 535 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 03:07 | von: Mandytmdka | Leser gesamt: | 119.101 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 28 | |
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...aber eine Handelsaussetzung oder ein Delisting schon eher, oder?
Rudini, nach all den Jahren hier auf Ariva hätte ich vermutet, dass zu dazugelernt hättest, was die Gesetze, die Börse betreffend, angeht ?
Also hier noch einmal der Gesetzestext:
"Die Geschäftsführung kann die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist und die Geschäftsführung die Notierung im regulierten Markt eingestellt hat oder der Emittent seine Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt."
https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__39.html
Das ist der gesetzliche Rahmen und der Grund,warum ich hier von der GEfahr einer Handelsaussetzung oder sogar eines Delistings spreche.
Ich saug mir das ja nicht aus den Fingern. Wer es genauer wissen will, fragt wie immer bei der Bafin oder der Börsenaufsicht der Länder nach...sind nett die Leute am Telefon... ;-)
Meine Meinung.
Seit wann ist die Pflicht zur Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung eine solche, die aus der Zulassung folgt?
Quellenangabe? Oder derartige Behauptungen unterlassen!
Sag bitte nicht, das du die Folgepflichten im Börsensegment General Standard NICHT kennst... :-(
Hier für alle zum Nachlesen:
Wesentliche Zulassungsfolgepflichten1)
- Jahresfinanzbericht: Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts innerhalb von 4 Monaten nach Ende des Berichtszeitraums
- Halbjahresfinanzbericht: Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Berichtszeitraums
- Mitteilungspflichten: Ad-hoc-Mitteilungen, Directors-Dealings, Insiderlisten, Stimmrechtsmitteilungen
- Sprache für Folgepflichten: Deutsch oder Englisch
http://www.deutsche-boerse-cash-market.com/blob/...rd-fuer-Aktien.pdf
Transparenzlevel§General Standard
Marktsegment§Regulated Market
http://www.boerse-frankfurt.de/aktie/WizCom_Technologies-Aktie
Tz tz...meine Meinung.
Quelle: https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/...e/stimmrechte_node.html
P.S Gucken wir mal, ob man auch dafür wieder gesperrt wird
Leitsatz:
Der Insolvenzverwalter ist nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen; diese wertpapierhandelsrechtliche Pflicht, die im Interesse der Transparenz des Kapitalmarkts besteht, obliegt dem trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Amt bleibenden Vorstand der börsennotierten Gesellschaft.
Und falls der Vorstand nicht existiert (Führungslosigkeit !) oder es sonstige Gründe für eine Unterlassung gibt, dann darf diese Pflichtverletzung (auch WPHG) schön geprüft werden. Deshalb ist eine Bafin-Anfrage im Sinne aller Aktionäre.Warten wir mal ab...
Meine Meinung.
Und die Technik ist heute auch sehr weit...Stimmrechtspflichtige sind dank MMVO 2016 schnell identifiziert, denke ich mal.
Nur meine Meinung.
a) man sich informieren sollte, bevor man hier "Kalauer" raushaut und andere Leser irritiert und
b) es ein Trugschluss ist, dass Gesetze und insbesondere auch Stimmrechtsmeldungen so einfach ihr Ziel verfehlen.
Im Bereich Transparenz und Integrität deutscher Börsenhandelsplätze dürften ein paar Menschen mit der Verbessrung der Prozesse beschäftigt sein, denke ich.
Nur meine Meinung.
Ich warte nun erst einmal auf Stimmrechtsmeldungen. Und falls keine kommen, hake ich an geeigneter Stele nioch einmal nach. ;-)
Zeitpunkt: 12.02.18 10:03
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Unbelegte Aussage.