Wird Bertelsmann fit gemacht für Börsengang?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 28.05.13 16:40 | ||||
Eröffnet am: | 29.05.12 17:11 | von: Lemming711 | Anzahl Beiträge: | 23 |
Neuester Beitrag: | 28.05.13 16:40 | von: Lemming711 | Leser gesamt: | 20.429 |
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Erst Anfang Mai hatte er angekündigt, die Bertelsmann AG in eine SE & Kommanditgesellschaft auf Aktien umzuwandeln, um ihr die Aufnahme von Investoren
oder sogar einen Börsengang zu ermöglichen.
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/it/0,2828,835484,00.html
Quelle: manager-magazin
Interessanter Beitrag in der Zeit über BM
http://www.zeit.de/2012/15/Bertelsmann-Boersengang
" Mit der Perspektive, Anleger am Kapitalmarkt überzeugen zu müssen "
Dürfte nicht so leicht werden nach dem Lycos Desaster, oder ?
Oder gibt es für uns alte Lycosianer doch noch eine annehmbare Endlösung ? Scheinbar trifft man sich im Leben doch immer zwei mal;-)
Vor Jahren schrieb ein aufgebrachter Lycos Europe Aktionär beim Niedergang der Aktie schon auf wallstreetonline: "Eines Tages werden Sie den Markt noch brauchen"
( War in Fäkaliensprache, möchte ich hier nur Sinngemäß wiedergeben )
Mit Sie waren die Grossaktionäre Bertelsmann und Telefonica gemeint
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Es gab auch schon anläßlich des Facebook IPO diverse Komentare zu LE:
http://www.moz.de/nc/kommentare/mc/1021852/216/1/
Quelle: Märkische Oderzeitung
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Also ich für mein Teil als leidgeprüfter Lycos Europe Aktionär / Jubii Europe Aktionär mache einen evtl Einstieg bei Bertelsmann oder Telefonica ( oder Unternehmen wo auch nur einer der Beiden beteiligt ist ) ganz klar vom Endergebnis der Abwicklung von Jubii Europe abhängig! Es gibt noch viel zu verteilen: Cash, Patente, besenreiner Mantel und nicht zu vergessen roundabout EUR 1/2 MRD Verlustvortrag, wenn ich mich nicht irre!
Der alte Mohn würde sagen: DANN MACHEN SIE MAL
PS.
Habe Anfang Mai in der Financial Times gelesen, Terra plans to launch in Europe
Ein Schelm der Böses dabei denkt, aber:
Man trifft man sich im Leben halt immer zwei mal
http://www.ariva.de/news/...chland-und-Lateinamerikageschaeft-4121475
Quelle: dpa-AFX
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Ja ja, wie war dass noch? ( #3 ;-)
"Eines Tages werden Sie den Markt noch brauchen"
Quelle: buecher.at
http://www.welt.de/newsticker/news3/...ertelsmann-geht-neue-Wege.html
Quelle: WELT ONLINE
http://www.tagesspiegel.de/meinung/...neue-google-finden/7075670.html
Quelle: DER TAGESSPIEGEL
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Ob er auch JUBII ( Ex Lycos Europe ) neues Leben einhaucht ?
JEDER hat eine zweite Chance verdient, oder ?
Schau mer mal, nichts ist unmöglich!
Also ich fand die Bilder ( Christoph Mohn mit Labrador ) früher besser ;-)
http://www.ariva.de/jubii-new_a111362
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PS:
Da liegen auch noch rounabout 1/2 MRD Euronen Verlustvortrag drinn,
wenn ich mich nicht irre ;-)
http://www.nw-news.de/owl/regionale_wirtschaft/...igitalisierung.html
Quelle: nw-news
http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/...ufbruch-article1551916.html
Quelle:BZ
http://www.ariva.de/news/...-erwaegt-Verkauf-von-RTL-Anteilen-4422312
Quelle: dpa-AFX
Thomas Rabe, Vorstandsvorsitzender von Bertelsmann, erklärte: Die Erlöse aus dem Aktienverkauf werden wir zur Finanzierung unserer Wachstumsstrategie mit den vier Stoßrichtungen Stärkung des Kerngeschäfts, digitale Transformation, Auf- und Ausbau von Wachstumsplattformen sowie regionales Wachstum verwenden.
http://www.ariva.de/news/...ann-nimmt-1-4-Milliarden-Euro-ein-4513592
Quelle: Handelsblatt
http://www.ariva.de/news/...agsbringer-deutscher-Fernsehmarkt-4532826
Quelle: dpa-AFX
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Hoher Gewinn = Hohe Steuern ? Oder kann man da waß machen? ;-)
Quelle: Geschätsbericht Lycos Europe
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Inzwischen haben sich in Deutschland die Gesetze etwas verändert, ABER:
Jubii Europe ( Ex-Lycos Europe ) ist eine Gesellschaft nach Niederländischem Recht
und da kenne ich mich nicht aus. Haben wir den keine Holländer oder Steuerexperten hier auf Ariva die uns weiter helfen können?
http://www.bdi.eu/download_content/...tigung_ueber_Grenzen_hinweg.pdf
Seite 80
Der Verlustvortrag wird versagt, wenn mindestens 30 % der
Gesellschaftsanteile direkt oder indirekt veräußert wurden.
Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann jedoch
der Verlustvortrag weiterhin von der Gesellschaft genutzt
werden. Im Fall der Gruppenbesteuerung und von
Fusionen unterliegt die Verlustverrechnung besonderen
Regelungen. Verluste einer Gesellschaft werden nicht zu
einer Gesellschaft transferiert, die die Geschäftstätigkeit der
früheren Gesellschaft fortsetzt. Im Fall einer Verschmelzung
ist jedoch der Übertrag von Verlusten unter strengen Voraussetzungen
möglich. Nach der Auflösung der Gruppenbesteuerung
ist eine Übertragung von Verlusten ebenfalls zulässig.
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Danke für den Beitrag @cineastic
Also in den Nierlanden ticken die Uhren etwas anders als hier bei uns, da scheint mir in punkto Verlustvortrag noch nicht die letzte Messe gelesen zu sein.
Bleibe dabei bis die Bertelsmänner & Telefonica klar Schiff machen,
warten könnte hier noch Gold wert sein;-)