Windhoff Chancenreich !!??
Seite 1 von 10 Neuester Beitrag: 25.04.21 13:24 | ||||
Eröffnet am: | 18.11.13 09:57 | von: Denny Mean | Anzahl Beiträge: | 236 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 13:24 | von: Katrinkkbia | Leser gesamt: | 50.958 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 20 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | 2 | 3 | 4 | 7 | 8 | 9 | 10 10 > |
Hallo,
ich habe gerade mit der Insolvenzverwalterin Fr.XX gesprochen.
Die Windhoff Abschlussrechnung ist fast fertig sagte man mir.
Von der Masse bekommen einige Hauptgläubiger etwas.
Klar nix für die Aktionäre.
Was bleibt ist somit ein bereinigter Mantel der noch nicht Liquidiert wird.
Somit gibt es bei Windhoff Platz für Spekulationen die nächste Zeit.
Marktkapitalisierung gerade mal 480.000€ und in Frankfurt gelistet.
Heftig nach 10Jahren endlich der Abschluss
Schönen Gruß
Moderation
Zeitpunkt: 19.11.13 10:09
Aktion: Forumswechsel
Kommentar: Falsches Forum
Zeitpunkt: 19.11.13 10:09
Aktion: Forumswechsel
Kommentar: Falsches Forum
Korrekt, und da dieses erkannt wurde, stehen inzwischen alle inoperativen Aktienwerte, u.a. auch die Insolvenzwerte. auf der Prüfliste. Und es stellt sich auch an diesem Markt (Börsenmarkt) die Frage, ob alle Marktteilnehmer überhaupt die Regeln beherrschen und einhalten... ;-)
insolvenzbekanntmachungen.de; Letzter Registereintrag vom 23.10.2014:
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 56/01
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Rheine unter HRB 39 eingetragenen Windhoff Aktiengesellschaft, Hovestrasse 10, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Christoph Bernhard Wessels, Lönsweg 14, 48432 Rheine und Klaus Erich Müller, Berkelweg 5, 48431 Rheine
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.12.2014. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 215 B niedergelegt.
72 IN 56/01
Amtsgericht Münster, 22.10.2014